Sozialhilfe für Student und Verheiratet

4 Antworten

Wenn ihr verheiratet seid und zusammen lebt, bildet ihr auf jeden Fall eine Bedarfsgemeinschaft. Euer gemeinsames Einkommen (egal aus welchen Quellen) wird dann auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.

So lange du noch in der ersten Ausbildung steckst, sind deine Eltern vorrangig für deinen Unterhalt verantwortlich. Du wirst diesen Anspruch zuerst durchsetzen müssen, BEVOR du staatliche Hilfe erhältst. Evtl. Leistungen würden also nur vorläufig bewilligt.

90KloseGoalKing 
Beitragsersteller
 22.08.2014, 11:26

Vielen Dank für deine Antwort... aber warscheinlich werden meine Eltern mich nicht unterstützen und sie zu verklagen würde enterbung bedeuten

Als Student ob verheiratet oder nicht, hast du kein Anspruch auf Hartz IV. D.h. wenn ihr zusammenzieht zahlt das Amt nur die hälfte der Miete. Du schreibst, dass deine Freundin arbeitsunfähig ist - ist sie nur vorübergehend oder für immer arbeitsunfähig? Erhält sie denn kein Krankengeld? Wo oder wie ist sie denn z.z. krankenversichert? Bedenke, dass ggf. du dann für die Krankenversicherung deiner Freundin aufkommen müsstest bei einer Heirat. Hier würde ich empfehlen dies mit der Krankenkasse abzuklären. Wenn du ausgezogen bist, könnte ggf. wieder ein Anspruch auf Bafög bestehen. Auch solltest du wissen, falls deine Verlobte/Ehefrau einen Anspruch auf Hartz IV hätte, dann vielleicht ein Teil deiner Einkünfte (Kindergeld, Bafög, Unterhalt, Erwerbseinkommen) auf ihre Leistungen von Hartz IV als sonstiges Einkommen angerechnet werden kann. Du wirst dann ggf. vom Amt aufgefordert dennoch einen Antrag beim Bafögamt zu stellen, damit dann die Prüfung wegen Einkommen von dir auf das Hartz IV erfolgt kann. Vom Amt her muss immer geprüft werden ob oder inwieweit eine Hilfbedürftigkeit vorliegt. Und wenn andere Stellen Geld an einen zahlen könnten, dann muss dies auch beantragt werden. Man darf hierbei nicht vergessen, dass es Sozialleistungen sind die von Hartz IV gezahlt werden. Und die werden wiederum von den Steuerzahlern finanziert.

Ich würde empfehlen in euren Fall, zu einer Sozialeinrichtung wie z.B. der Caritas vorzusprechen. Mitunter kann von denen auch gleich ausgerechnet werden, ob ein Anspruch auf Hartz IV besteht.

90KloseGoalKing 
Beitragsersteller
 21.08.2014, 23:31

und danke für deine ausführliche Antwort

90KloseGoalKing 
Beitragsersteller
 21.08.2014, 22:34

sie lebt bei ihren eltern und diese sind auch H4 beziehend und darüber krankenversichert. hat denn nicht wenigstens sie dann volles anrecht auf Sozialhilfe? und wo oder was genau muss ich für die Hälfte des Wohngeldes beantragen?

Wie gesagt, die Eltern können/wollen auch nicht unterstützen

kriki64  22.08.2014, 07:53
@90KloseGoalKing

Von wo bekommt sie denn Geld? Hier ist immer noch die Frage wegen der arbeitsunfähig deiner Freundin offen. Wenn sie auf dauer erwerbsunfähig ist, dann erhält sie keine Leistungen vom Jobcenter. Hier hat sie die Möglichkeit Geld beim Sozialamt direkt zu beantragen. Sie soll doch mal in den Bescheid ihrer Eltern schauen, ob sie Leistungen vom Jobcenter erhält. Sollte sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, dann wird sie auch weiter von dort ihr Geld bekommen. Wie bereits gesagt, du erhälst vom Jobcenter kein Geld - da du Student bist.

hier mal ein Link zu Harald Thome vielleicht findest du hier noch Antworten auf deine Fragen:

http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

Ab Heirat bildet ihre eine Bedarfsgemeinschaft; egal ob ihr zusammen wohnt oder nicht; es kommt lediglich auf den Willen an, die Ehe fortzusetzen.

In einer BG habt ihr im Grundsatz jeder Anspruch auf 90% des vollen Regelsatzes (also 353€) zzgl. angmessener hälftiger Kosten der Unterkunft, wobei euch eine eigene Wohnung ZUSTEHT, egal wie alt ihrseid (wegen des Schutzes der Familie).

Für dich im Studium wird allerdings mutmaßlich der Leistungsausschluss des § 7 abs. 5 SGB II gelten; bedeutet: dein Regelsatz und dein Mietanteil sind futsch - weder Alg2 noch Sozialhilfe kommen in Frage -, egal ob du BAföG erhältst oder nicht.

Dein Verzicht auf Elternunterhalt - was die Eltern wollen, interessiert an dieser Stelle nicht - interessiert nicht. Sowoahl im Alg2 oderauch BaföG oder auch SGB XII hast du unterhaltsrechtliche Ansprüche DURCHZUSETZEN; alternativ kann auch das Amt den unwilligen aber verpflichtete Eltern den Ar.$.ch aufreißen.

Fazit: du nichts, Frau 90% Regelsatz + halbe Miete (entweder übers JC oder übers Sozialamt; hängt davon ab, in welchem maße undwie lange sie erwerbsunfähig ist).

90KloseGoalKing 
Beitragsersteller
 22.08.2014, 11:26

Vielen Dank für deine Antwort... aber warscheinlich werden meine Eltern mich nicht unterstützen und sie zu verklagen würde enterbung bedeuten

VirtualSelf  22.08.2014, 14:05
@90KloseGoalKing

Es ist dir unbenommern, freiwillig auf Unterhalt zu verzichten; die Gründe sind dabei uninteressant; allerdings wird kein Amt das freiwillig verzichtete Einkommen kompensieren.

Wenn sie über 25 ist oder ihr verheiratet seid, dann darf sie ausziehen. Sie bekommt dann den Regelsatz von 390€ und die Hälfte der Miete und Nebenkosten. Achtung: vorher beim Jobcenter die Mietobergrenze für die Wohnung erfragen, es werden nur Kosten in angemessener Höhe übernommen!! Wenn du ausziehst kannst du nochmal Bafög beantragen. Wenn das nichts wird sind dir deine Eltern bis zum Ende der Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet. Beim Master kommt es drauf an, aufbauende Studiengänge sind meistens erlaubt, Sprich du bekommst dann ebenfalls Unterhalt von deinen Eltern. Das dürften 670€ sein inkl. Kindergeld, aber da bin ich mir gerade nicht 100% sicher. Anspruch auf Hartz IV hast du nicht. Wenn du deine Eltern nicht verklagen willst und kein Bafög bekommst, bleibt die Möglichkeit eines Studienkredits (nimm wenn den der KFW Bank, hat die besten Konditionen) oder du gehst nebenbei arbeiten. Weitere Möglichkeiten gibt es nicht.

90KloseGoalKing 
Beitragsersteller
 21.08.2014, 23:30

Vielen Dank das sind ja tolle Neuigkeiten