Student Einbürgern!Anspuch!
Hallo ICh bin Student und lebe in Deutschland seit mehr als 8 Jahren ohne Unterbrechung, ich bin mit einer deutschen Frau seit mehr als 3 Jahre verheiratet, und haben 2 Töchter, ich beziehe keine Hartz IV und irgend eine Hilfe von der Stadt oder Bafög, meine Frau uund unsere Kinder beziehen schon Hartz IV, meine Frage habe ich einen Anspruch auf Einbürgerung?
3 Antworten
Der Einbürgerung steht eigentlih ncihts entgegen. Nach 8 Jahren solltest du aber langsam daran denken, das Examen zu machen und eine Berufstätigkeit aufzunehmen, damit du deine Familie versorgen kannst.
Weiterstudieren würde sich kaum wirtschaftlich rentieren. Such dir eine gute Stellung, das ist auf jeden Fall besser als Dauerstudent.
In der Praxis erfolgen Einbürgerungen in den meisten Fällen, wenn die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung gegeben sind. Nach dem neuen Gesetz sind dies:
- Eine Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis
- Der gewöhnliche Aufenthalt ist seit mindestens 8 Jahren in Deutschland
- Der Lebensunterhalt wird eigenständig bestritten, es wird weder Arbeitslosenhilfe noch Sozialhilfe bezogen
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Es gibt keine Verurteilung wegen schwerer Straftaten
- Der Antragsteller bekennt sich zum Grundgesetz
- Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben (zu diesem Punkt gibt es eine Reihe von Ausnahmen)
http://www.volldabei.de/infos/anspruch.htm
Du erfüllst doch alle Voraussetzungen, also sollte es doch keine Probleme geben !
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich war schon mal beim Einbürgerungsamt, sie haben gesagt, ich soll eine arbeit haben, weil meine Familie Hartz IV bezieht, und im Moment eine Vollzeit Stelle zu schaffen, ist nicht möglich. Einbürgerungstest habe ich auch bestanden. ich habe irgenwo gelsen, es gibt eine Ausnahme für die Leute, die einen Grund haben, eine Vollzeitige Arebit zu leisten. MfG
Das ist jetzt wirklich ein Elend. Solange deine Familie Hartz IV bezieht, kann die Ausländerbehörde deinen Einbürgerungsantrag ablehnen. Und ich finde auch nirgendwo eine Lücke. In diesem Punkt ist das Gesetz sehr eindeutig.
ich habe es irgenwo gehört, es gibt eine Ausnahme, wenn man verhindert ist, zu arbeiten, ich könnte nicht Vollzeit arbeiten, da ich noch studiere! MfG
hey, den selben Fall hatte ich auch. Ich war bei einem Anwalt deswegen und der sagte zu mir, dass ein Studium ein Grund sei für die nichtaufnahme einer Vollzeitsbeschäftigung. Er meinte auch dass ein 400€ Job in meiner Situation würde einen Erfolg garantieren. Ich habe aber noch nicht versucht den Einbürgeungsantrag zu stellen! Hast du schon gemacht?? Lg
Hallo Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin sozusagen im letzten Semester, die Frage ist, ob man sofort eine Stelle bekommen kann, und vielleicht werde ich weiter Master studeieren, weil ich ein Bachelorzeugnis zu wenig finde im vergleich zu ehmaligen Diplom. MfG