Verpflichtungserklärung als Student möglich?
Ich bin Studentin und habe noch nach der Heirat Ref und Examen vor mir. Ich verdiene zurzeit 450 Euro und kriege 475 Euro BAföG. Nach dem 1. Examen werde ich im Ref wahrscheinlich genauso viel verdienen. Zurzeit wohne ich noch bei meinen Eltern.
Für das Visum meines Verlobten ist eine Verpflichtungserklärung zwingend oder? Er kommt aus dem Ausland (nicht EU) und ich bin gebürtige Deutsche. Ich lese online immer, dass ich dafür 1400 Euro verdienen muss. Mein Problem: wenn ich nun mehr arbeite, wird mein BAföG gestrichen, sprich, ich müsste wirklich Vollzeit arbeiten. Neben dem Examen klappt das ja kaum und neben dem Ref geht es ja gar nicht.
Als Studentin stehen mir auch keine Sozialleistungen zu, oder? Wohngeld würde auch nur ganz wenig sein. Außerdem wird er nicht sofort arbeiten dürfen, sondern erst, wenn er ein Aufenthaltstitel hat.
Meine Fragen: ist eine Verpflichtungserklärung zwingend und muss ich 1400 Euro nachweisen? Habe ich Anspruch auf SGB II als Studentin? Und: können meine Eltern eventuell für mich einspringen?
"Ich bin Studentin" ... von was?
Ist das essentiell? :D
Danach würde sich ja Dein Einkommen im Referendariat richten. Als Lehramtsreferendarin bspw. würdest Du durchschnittliche 1.500 € brutto monatlich bekommen.
Ach so.. ne. Jura studiere ich. Im Ref bekommt man deutlich weniger. Knapp über 1000 Euro
3 Antworten
Für die Verpflichtungserklärung brauchst du das angegebene Mindesteinkommen und einen nachweisbaren Mietvertrag bzw. einen Nachweis über Eigentum, in Form einer Wohnung oder eines Hauses.
Wie bereits genannt wurde kann das auch jemand anderes machen, allerdings wird in der Verpflichtungserklärung auch der Bekanntschaftsgrad angegeben. Ob das bei einer dritten Person Probleme bereiten könnte - keine Ahnung.
Jedenfalls solltet ihr zur Heirat auch auf jeden Fall ein Hochzeitsvisum beantragen, nicht nur das normale Besuchervisum
Du kannst nur dann eine Verpflichtungserklaerung abgeben, wenn du finanziell auch in der Lage bist, die damit eingegangene Verpflichtung erforderlichenfalls auch zu erfuellen.
Die mindestens 1.470 Euro Nettoeinkommen/Monat gelten fuer Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen. Dein Verlobter benoetigt aber ein nationales Visum zur Eheschliessung (wenn ich deine Frage richtig verstanden habe). Da muss das Einkommen mindestens etwa das Doppelte betragen.
Da du nicht ueber ein entsprechendes Einkommen verfuegst, waere ein Bonitaetsnachweis auch mit einem entsprechenden Vermoegensnachweis moeglich. Den genauen Mindestbetrag kenne ich jetzt nicht, er duerfte aber wohl so um die 30.000 Euro liegen.
Die Verpflichtungserklaerung muss nicht zwingend von dir abgegeben werden Das kann jede in Deutschland ansaessige Person mit entsprechender Bonitaet machen. Wenn deine Eltern das also fuer dich tun wollen und auch ueber ein entsprechend hohes Einkommen oder Vermoegen verfuegen, koennen sie das tun.
Manchmal ist es auch einfacher, im Heimatland des/der auslaendischen Verlobten zu heiraten. Nach der Eheschliessung kann dann ein Visum zum Nachzug zum deutschen Ehegatten beantragt werden, fuer das - im Gegensatz zum "Heiratsvisum" - keine Verpflichtungserklaerung erforderlich ist.
Wie ich bereits geschrieben hatte: Die Verpflichtungserklaerung kann jede in Deutschland ansaessige Person abgeben, die ueber dier erforderliche Bonitaet verfuegt und dies auch nachweisen kann. An der Visumart aendert sich dadurch gar nichts.
Okay, das ist richtig gut zu wissen. Dann kann man ja Familie und Freunde fragen, die das Einkommen haben. Kommen dann damit Pflichten auf die zu? Also müssen sie dann irgendwie mit den Ämtern immer wieder einen Nachkommensnachweis liefern?
Natürlich kommen Pflichten auf sie zu. Sie müssen deinem Verlobten das Leben finanzieren, denn er bekommt nichts von dem Ämtern. Das ist ja Sinn der Sache. Jemand muss finanziell für ihn bürgen, damit er dem deutschen Sozialstaat nicht auf der Tasche liegt. Aus deiner Familie wird hoffentlich niemand so naiv sein, darauf einzugehen.
Sie müssen deinem Verlobten das Leben finanzieren, denn er bekommt nichts von dem Ämtern.
Das aber nur bis zur Eheschliessung.
Soweit ich weiß bis zur Ausreise, falls er z. B. aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abgeschoben wird
Nein, die Verpflichtungserklaerung erlischt mit der Eheschliessung. Ab dann ist sie ja selbst im Rahmen der ehelichen Unterhaltspflicht fuer den Lebensunterhalt zustaendig und es besteht dann u.U. auch ein Anspruch auf Sozialleistungen.
Danke dir! Hatte mir die Seiten teilweise vorher schon durchgelesen, vor allem die vom Auswärtigen Amt. Aber ich wollte hier nochmal fragen, weil das meist in eigenen Worten verständlicher ist
Dort heiraten wollten wir beide nicht, weil wir doch gerne hier vor dem Standesamt heiraten wollten. Es wäre für uns wirklich die letzte Option gewesen.
Es kann einfach so eine andere Person abgeben? Auch, wenn er über ein Heiratsvisum kommt? Da ich Bafög bekomme, habe ich ja auch die 10k, die ich zurückzahlen muss. Weiß nicht, ob das auch nochmal schwer wird. Mein Vater verdient leider auch nicht sehr viel. Aber er könnte zumindest die 2,5k erreichen. Und das Problem bei ihm wäre bestimmt, dass er noch mehr nachweisen muss, da er selbst Kinder hat. Wahrscheinlich muss das Einkommen noch höher sein. Meine Schwester und mein Schwager haben gemeinsam ein Einkommen von 6k monatlich. Sie bauen zurzeit ein Haus, was bald fertig ist. Können die auch die Verpflichtungserklärung abgeben? Oder ändert sich dann auch die Form des Visums?
Und danke für deine Hilfe!