Warum muss man Bafög zurüvkzahlen und Hartz 4 nicht?
Warum müssen Studenten 50% von ihrem BaFög zurückzahlen sobald sie arbeiten? Oder ist das von der Steuer absetzbar?
Und warum müssen Sozialhilfe empfänger nichts zurückzahlen? Oder müssen sie doch?
Und muss Schüler Bafög zurückgezahlt werden?
11 Antworten
Das Bafög-Amt meldet sich erst nach 4 Jahren, kann der Betroffene den anstehenden Betrag zurückzahlen, so wird ihm zusätzlich eine schöne Summe erlassen, diese hängt jedoch vom Bafög-Amt ab, hast du inzwischen eine Familie auch Kind/er - dann kann sich wiederum die Rückzahlung um 4 Jahre verschieben - aber das alles würdest du dann, wenn es dich betrifft von deinem Bafög-Amt erfahren.
Ob du Schüler Bafög zurück zahlen musst erfährst du zu 100% im Rathaus, von dort wo du es beziehst, aber ich könnte mir vorstellen das du es nicht musst, es kommt ja den Kindern zu Gute.
H4 -Empfänger, werden nie ihre Hilfe zurück zahlen können, da sie (nicht Alle - doch die Meisten) null Bock auf nen Job haben - außer auf Schwarzarbeit!!!
Bei 15.000 € zahlt man die Hälfte zurück - es sei denn du hast zu viel bezogen und nicht angegeben das du anderweitige Zahlungen in Empfang genommen hast oder aber sie haben festgestellt das sie dir zu viel gezahlt haben - was leider zu deinem Nachteil sein kann.
Bei Schüler-Bafög muss nichts zurückgezahlt werden.
Bei Studenten geht man davon aus, dass sie nach dem Studium einen gut bezahlten Job bekommen und daher einen Teil der Steuermittel, die sie für das Studium erhalten haben, zurückzahlen können. Wenn sie trotz Studiums keine Arbeit finden, müssen sie solange auch nichts zahlen. Und ich denke schon, dass die Rückzahlungsbeträge als Ausbildungskosten zumindest teilweise von der Steuer abgesetzt werden können.
Sozialhilfe bzw. Hartz IV ist dagegen Hilfe zum Lebensunterhalt. Da wartet kein gut bezahlter Job auf die Betroffenen.
Weil Bafög eine Art Kreidt ist, bei der man aber keine Zinsen zurückzahlen muss. Wie viel Bafög du bekommst, hängt auch vom Gehalt deiner Eltern ab. Hartz 4 ist was ganz anderes.
Wer ALG 2 / Hartz IV bezieht muß das unter bestimmten Umständen auch ganz oder teilweise zurückzahlen.Wer z.b. im Juni neue Arbeit bekommt erhält ende Juni in der Regel seinen Lohn.Es gibt auch Ausnahmen.Wer in der Leiharbeit tätig ist bekommt meist zum 15 eines Monats sein Geld.So oder so wird das angerechnet was man verdient.Man muß dem Jobcenter den Arbeitsvertrag,Lohnabrechnungen,Kontoauszüge vorlegen.Je nach dem was die haben wollen.Danach wird berechnet ob man noch bedürftig ist und wenn ja wie hoch der Anteil ist der einen noch zusteht.Ist man nicht mehr bedürftig muß das zuviel bezahlte ALG 2 zurückbezahlt werden wenn man im gleichen Monat den Lohn und ALG 2 bekommt.Bei einen Mißbrauch kann man sogar das das ganze Geld zurückfordern.Das ALG 2 kann auch wie ein Kredit gewährt werden.Auch hier heist es zurückzahlen was einen nicht zusteht.Es kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Ist bei mir so.Habe Ratenzahlung vereinbart.Dachte ich jedenfalls.Statt das zu bestätigen oder abzulehen bekomme ich eine Zahlungsaufforderung den gesammten Betrag bis ende des Monats zu zahlen.Ohne weiteren Bezug auf die Vereinbarung.Ich war vor Ort um das zu klären.Man war auch damit erst einverstanden.Muste vor kurzen schon wieder dahin um das wieder zu klären.Als ob das nicht genug wäre rief man mich auch noch an wegen der Sache.Was neues ergab sich dabei aber nicht.Nur das was eh schon bekannt ist und denen vorliegt.Jetzt heist es ich soll erstmal nicht bezahlen und warten.
Da dort die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut, solltest du die Ratenzahlung direkt mit der Kasse vereinbaren, die dir die Zahlungsanforderung geschickt hat. Dort kannst du sogar anrufen, da diese über kein Callcenter läuft. Die Nummer findest du auf dem Brief.
Inzwischen kam von einen Inkassobüro die Zahlungsaufforderung.Also nochmal zum Jobcenter und das geklärt.Was noch keiner wuste war das die Ratenzahlung schon genehmigt wurde,nur der Bescheid dafür ist nicht raus gegangen.Nun ist alles geklärt.
Weil man Harz 4 miest wegen einer geringen Ausbildung (schlecht formuliert aber man weiss glaub ich was gemeint ist) bekommt.
Wohingegen Bafög für studierende ist und diese mit grosser wahrscheinlichkeit einen guten Job bekommen, mit dessen Gehalt sie es zurückzahlen können.
Mit anderen Worten es wird davon ausgegangen, dass Menschen die Harz 4 beziehen nicht in der Lage sind dies jemals zurück zu zahlen ;)
LG
@Fragekiste, dein 1. Absatz ist ja totaler Quatsch, H4 - Empfänger - jeder Mensch kann in diese Situation kommen, dass hat überhaupt nichts mit einer Ausbildung zu tun.
Außerdem, muss man nicht sein Leben lang H4 - Empfänger sein - bleiben, wenn man sich bemüht und sich nicht zu schade für diverse Jobs ist - kann man sogar Arbeit finden. Ich kenn H4'er die es direkt darauf anlegen nie mehr arbeiten gehen zu müssen - traurig doch wahr!!!
WORD!!! Bis auf das mit der schlechten Ausbildung. Es gibt auch niedrig qualifizierte Menschen, die nicht sehr lang H4 beziehen - wenn überhaupt!
Wie bitte? Schöne Summe? Lachnummer. 15.000 bekommen und Rabatt rd. 4.500 EUR, Höchstsumme lt. gesetzlichen Vorgaben für Rückforderung 10.000 EUR. Da bleibt das Geld doch angelegt und wird quartalsweise abgestottert, oder? Also bitte!