Kaution teilweise behalten? Hartz IV / Sozialhilfe
Hallo,
ich bekomme seit einigen Monat statt Hartz IV, Wohngeld (Sozialamt, weiß nicht genau, wie das heißt), da ich über 6 Monate vom ärztlichen Dienst krank geschrieben bin.
Ich habe mir damals eine Wohnung gemietet und die Kaution wurde vom JobCenter übernommen. Das Darlehen habe ich monatlich von meinem Lebensunterhalt abbezahlt. Ich habe ungefährt vom Darlehen die Hälfte abbezahlt. Jetzt muss ich umziehen (soweit vom Sozialamt auch bewilligt). Allerdings weiß ich jetzt nicht genau, wie das mit der Kaution abbläuft.
Das ich den Rest meines Darlehens zurück zahlen muss ist mir bewusst und mache ich auch gerne. Aber wird mir der Rest angerechnet oder ist das denn meins (, was ich eventuell in eine neue Matratze investieren könnte)?
Vielen Dank schonmal :)
3 Antworten
Wer zahlt denn die Kaution für deine neue Wohnung ?
Denn dazu sollte im Normalfall die alte Kaution genutzt werden,wenn dein noch Vermieter diese an dich überweist.
Wenn du also weiterhin deine Raten ans Jobcenter zahlen musst,dann dürfte die Kaution auch an dich gehen,wenn der Vermieter nicht einen angemessenen Teil zurück hält,dass kann er bis zu 6 Monate machen.
Die ausgezahlte Kaution darf dir dann nicht angerechnet werden,weil diese erstens aus deinem Regelsatz zumindest bis jetzt teilweise abgezahlt wurde und dies bei einer Anrechnung praktisch zu einer Kürzung des Regelsatzes kommen würde und zweitens,weil diese wie gesagt in der Regel dann auch für die neue Wohnung benötigt wird.
Danke dir für deinen Stern !
Ich zieh erstmal zu meinen Freund in die Wohnung und machen ein Findungsjahr. Je nachdem, wie es läuft brauch ich eventuell keine eigene neue Wohnung. Wenn nicht vielleicht auch erst in ein halben Jahr oder in ein paar Monaten.
Den Anteil, den du bereits über deinen monatlichen Leistungsanspruch getilgt hast, erhälst du natürlich zurück. Den Rest wird der Vermieter zurück an das Jobcenter zahlen.
Was du selbst bezahlt hast, ist natürlich dein Eigentum Der Anteil des Sozialamts gehört dir ja nicht. erst wenn du das Darlehen abgelöst hast.