Können Studenten Wohngeld erhalten?

7 Antworten

"Elternteil zu viel verdient"
Niemand verdient "zu viel" ;-)

Wenn man kein Bafög bekommt, dann bedeutet das, dass die Eltern nicht zu viel, sondern GENUG verdienen, um selbst für ihr Kind sorgen zu können.
Und dann müssen die anderen Steuerzahler nicht unterstützen.

Wenn Kredite ein Grund wären, dass die Steuerzahler die Kinder von gut verdienenden Eltern unterstützen müssen, dann würden ALLE Eltern einen Kredit aufnehmen, ihre Kinder von den Steuerzahlern versorgen lassen und von dem gesparten Geld - auf Kredit - ein schönes neues Auto oder Haus kaufen ;-)

https://www.wohngeld.org/studenten.html

Traurig, wenn Eltern wegen Kredite dem Kind nicht helfen können. Man sollte Kredit aufnehmen, wenn man Wohnung/Haus /Baugrundstück kauft. Aber selbst ein Auto sollte man sich zusammensparen vorher.

Das kann man nicht verallgemeinern, weil manche Familien in der Armutsgrenzen sind, deren Kinder können aber Bafög beantragen.

Es ist vom Gesetzgeber durchaus richtig, dass es private Sache der Familien ist, wo sie sich Kredite holen oder ob nicht besser Kind in Ausbildung etwas mehr unterstützt wird.

Übrigens steht dir Unterstützung sogar zu von deinen Eltern im Rahmen deiner Erst-Ausbildung, und dazu zählt auch Studium. Ich glaube sogar, daass sie Unterhaltspflichtig sind, wenn du nach einer Ausbildung das Studium als Weiterbildung draufsattelst. Hier weiss ich nicht ganz genau. Plus kindergeld (sofern du noch nicht 26 bist), welches du zu bekommen hast, wenn du auswärts lebst. Erkundige dich da mal nach.

L0ba00 
Beitragsersteller
 07.07.2021, 16:51

der Kredit ist nicht für ein Auto gedacht sondern für eine missliche Lage. Einzige Lösung war tatsächlich ein Kredit. Es ist kein Kredit zu Luxuszwecken.

Wie es jedoch mit dem Unterhalt ist, da müsste man mit einer Tabelle vorgehen.

Wenn Du alleine wohnen würdest, dann kommt es nicht darauf an ob und wie viel Bafög - du bekommen würdest, sondern nur darauf, ob Du dem Grunde nach Anspruch darauf hast oder nicht.

Nur wenn dem Grunde nach kein Anspruch auf Bafög - bestehen würde, bestünde dann unter Umständen Anspruch auf Wohngeld.

Aber dafür müsste man dann schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und ein Mindesteinkommen erreichen.

nein. da du nach dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hast.

§ 20 Wohngeldgesetz

(2) Es besteht kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern eine der folgenden Leistungen dem Grunde nach zusteht oder im Fall ihres Antrages dem Grunde nach zustünde: 

1.

Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,

2.

Leistungen nach den §§ 56, 116 Absatz 3 oder 4 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder

3.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa.

Satz 1 gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Förderung haben. Satz 1 gilt nicht, wenn die Leistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden. Ist Wohngeld für einen Zeitraum bewilligt, in den der Beginn der Ausbildung fällt, ist das Wohngeld bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums in gleicher Höhe weiterzuleisten; § 27 Abs. 2 und § 28 bleiben unberührt.

und dann weiterlesen § 1-10 BAföG, bei dir ist wohl § 2, 8,9,10 BAföG einschlägig.

Nein, da dem Grunde nach BAföG-Berechtigt bist, bist du vom Wohngeld ausgeschlossen.

Regina3  07.07.2021, 16:28

Anders: Bei einem Zweitstudium.

Ralkana  07.07.2021, 16:29
@Regina3

Das war aber nicht gefragt