Kann ich als Student einen WBS-Schein besitzen und Wohngeld beantragen?
Hey Leute :)
Die Frage steht eigentlich im Anhang.
Ich möchte einen WBS-Schein beantragen, um Zuhause auszuziehen.
Ich bin Student, kann ich dann auch noch Wohngeld bekommen?
Liebe Grüße und bleibt gesund!
2 Antworten
Jeder Bürger hat ein Anrecht auf Wohngeld. Ob du welches bekommst, auch als Student, auch mit Bafög, hängt deiner persönlichen Situation ab.
Ich habe mal rückzahlungsfreies Schülerbafög bekommen, 405€ und dazu nen Minijob, 450€ und zusätzlich 220€ Wohngeld. Ging über 2 Jahre, und Wohngeld und Bafög musste ich jährlich neu beantragen.
Hm - vielleicht ist Schülerbafög anders als Studibafög? Oder seit meinem Studium hat sich einiges geändert ...
Ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich dann, wenn Studierende dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben (§ 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz)
Die Berechtigung und Berechnung ist natürlich sehr komplex. Meiner Intuition nach würde ich aber sagen, Bafög, was du zurück zahlen musst, wäre sogar etwas, was gar nicht in die Berechnung einfließt, weil es ja ein Darlen ist, und kein Einkommen. Hingegen mein Schülerbafög war ja wirklich ein Einkommen, weil rückzahlungsbefreit. Bafög wird ja allgemein wohl nicht berechnet, weil Steuerbefreit. Aber kein Plan, ist mega komplex die Geschichte.
Lies einfach mal meinen Link durch - bzw. den vom Studentenwerk ...
Ja, der Link erklärt es gut. In meinem Fall war es Punkt 1 der Aufzählung - meine schulische Ausbildung war nicht förderungsfähig, deswegen gab es rückzahlungsfreies Schülerbafög. Und meiner Intution nach, um bei den Begriff zu bleiben, deckt den letzen Puntk ab - wenn Bafäg als Darlehn gezahlt wird, ist Wohngeld auch drin. Sofern eine Unterhaltspflicht besteht, bekommt man nichts.
Probiere es - musst ja für diese Anfrage nur wenig Papierkram zusammen sammeln ...
Beides ist unter Umständen möglich, einfach einmal Freund Google fragen, bin gleich beim ersten Versuch fündig geworden, da ist auch alles gut und ausführlich erklärt.
Mit Bafög geht doch nicht? Nur dann, wenn jemand dem Grunde nach kein Bafög bekommen kann.