Wohngeld - was zur Stellungnahme schreiben?
hallo,
meinen Eltern wurde vom Jobcenter geraten, Wohngeld zu beantragen.
Eltern haben der Wohngeldstelle nicht mitgeteilt, dass ich einen Minijob auf 450€-Basis habe, weil das Jobcenter mich auch nicht berücksichtigt ( bin 25 und Student)
Soweit ich mich erinnere habe ich den Antrag auch unterzeichnet. Ob da nach Einkünften gefragt war, weiss ich nicht mehr. Es wurde nur Wohngeld für mich bewilligt. Von dem Rest habe ich nichts mitbekommen.
Jetzt wurde ein Datenabgleich gemacht und es ist herausgekommen, dass ich einen Nebenjob habe. Wohngeldstelle bittet nun zur Stellungnahme.
Was sollen wir jetzt bei Stellungnahme beachten. um da ohne Schaden wieder herauszukommen?
Ist es in Ordnung, wenn man sagt, dass man mit den selben Regeln wie beim Jobcenter gerechnet hat, weil es sind Leistungen nach dem gleichen SGB?
Natürlich werden wir alles zurückzahlen, aber ich weiss nicht was ich jetzt als Grund angeben soll.
1 Antwort
Das kannst du schreiben, allerdings wird es dir nichts nützen. Im Wohngeldantrag wird nach allen Einkünften sämtlicher Haushaltsmitglieder gefragt, also schreibt man die auch hin.
Selbstverständlich ist das zu Unrecht erhaltene Wohngeld zurückzuzahlen. Darüber hinaus droht wegen des Verschweigen von Einkommen ein Strafantrag oder mind. Bußgeld.
Im Übrigen sind es keine Leistungen nach dem gleichen SGB. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist im SGB II geregelt, Wohngeld gibt es nach dem Wohngeldgesetz.