Hartz IV nach Schulischer Ausbildung?

5 Antworten

Wenn du bereits ausgezogen bist, kannst du natürlich AlG 2 beantragen. Dafür musst du dem Arbeitsmarkt aber auch zur Verfügung stehen. Du wirst dich also auch "berufsfremd" bewerben müssen. Wenn du das nicht willst, musst du selbst sehen, wie du über die Runden kommst.

Wenn du alleine wohnst und innerhalb von 2 Jahren nicht min.1 Jahr ( 360 Tage ) eine Versicherungspflicht nachweisen kannst, wo Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden, dann kannst du dich nur ans Jobcenter wenden, also da einen ALG - 2 Antrag stellen !

naddel200  25.05.2018, 16:02

Die Beiträge sind fürs Arbeitslosengeld, das hat nichts mit Hartz 4 zu tun

isomatte  25.05.2018, 16:04
@naddel200

Habe ich auch nicht geschrieben, man muss gelesenes auch verstehen können !

Draufgaenger 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 16:05
@naddel200

Hatte es eigentlich auch in erinnerung, dass man eine Versicherungspflicht nachweisen müsste bzw Zumindest vorher gearbeitet haben muss bei welcher man in die Versicherung eingezahlt hat?

Wäre Hartz 4 also wirklich eine option?Bzw ob nun Hartz 4 oder Arbeitslosengeld 2 sollte wohl nicht so den riesen Unterschied machen, denke ich?

naddel200  25.05.2018, 16:08
@Draufgaenger

Bei Arbeitslosengeld musst du versicherungspflichtig gearbeitet haben (mind. 1 Jahr), Hartz kannst du auch so beantragen ohne irgendwelche Einzahlungen (kommt ja leider von unseren Steuergeldern)

Draufgaenger 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 16:09
@naddel200

ok perfekt, dann werd ich dass mit Hartz 4 mal versuchen...

isomatte  25.05.2018, 16:16
@Draufgaenger

Hartz - lV gibt es nicht, der Herr hieß nur Herr Hartz, es ist ALG - 2 nach dem SGB - ll vom Jobcenter !

Du schreibst das dein Vater selber ALG - 2 bezieht, wenn deine Mutter auch Leistungen bezieht und du vor deinem Auszug bei ihr gewohnt hast und deinen Lebensunterhalt nach dem Auszug nicht selber decken konntest, dann wirst du als unter 25 jähriges Kind ein Problem mit dem Jobcenter bekommen.

Denn dann hättest du vor deinem Auszug die Zusicherung zur Kostenübernahme beim Jobcenter einholen müssen, zieht man dann ohne diese Zusicherung aus, dann steht einem bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres vom Jobcenter keine finanzielle Hilfe für Wohnkosten zu.

Dann würdest du als Bedarf nur weiter deine geminderte Regelleistung für den Lebensunterhalt bekommen, diese liegt derzeit bei 332 € ( 18 - 24 Jahre ) und darauf wird dann anrechenbares Einkommen angerechnet.

Bei angenommen 450 € Brutto = Netto wären das 170 € Freibetrag nach § 11 b SGB - ll und 280 € anrechenbares Einkommen, würde einen ungedeckten Bedarf von etwa 70 € ergeben.

Draufgaenger 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 16:21
@isomatte

Bitte was? Zuerst sei gesagt, dass ich von dem neuen Tollen Freund meiner Mutter rausgeschmissen wurde. Zudem hatte ich den Kopf in der Schule, welche ich mit zuerst riesen Motivation bewältigen wollte. Ich wollte Studieren, möglichst viel Wissen aneignen und Arbeiten. Das was ich hier lese, würde bedeuten, dass ich noch dieses Jahr auf der Straße lande, da ich meine Miete nicht Zahlen kann? 270€ zahle ich ja alleine schon für Miete... Und Zusicherung zur Kostenübernahme? Davon habe ich im ganzen leben noch nichts gehört.

isomatte  25.05.2018, 16:32
@Draufgaenger

Bezieht denn deine Mutter ALG - 2 und hast du nach deinem Auszug deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken können ?

Was hast du denn alles an Einkommen gehabt ?

Wenn du von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen hast, dann stünde dir ja zumindest das Kindergeld von derzeit 194 € zu.

Hattest du dann auch schon deinen 450 € Verdienst und evtl.auch noch Bafög - dann konntest du deinen Bedarf ja aus eigenem Einkommen decken und warst nicht auf finanzielle Hilfe vom Jobcenter angewiesen.

Das was ich geschrieben habe trifft dann zu, wenn man unter 25 wohnhaft bei den bedürftigen Eltern auszieht, ohne seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen decken zu können, dann muss man vorher diesen Antrag auf Zusicherung zur Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen und natürlich einen eigenen ALG - 2 Antrag.

Wenn deine Warmmiete also 270 € beträgt, dann käme ab 2018 noch die derzeitige Regelleistung für den Lebensunterhalt ( Single und alleinerziehende ) von 416 € dazu.

Dein Bedarf würde dann also bei min.686 € pro Monat liegen.

Hast du also 450 € Brutto = Netto gehabt + 194 € Kindergeld, dann wäre dein Bedarf ja fast ohne Bafög - gedeckt gewesen und Bafög - wirst du ja sicher bekommen haben.

Und das du vor die Tür gesetzt wurdest, ändert die Situation ja auch noch mal !

Draufgaenger 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 16:44
@isomatte

Also ich lebe jetzt seit etwa 1Jahr alleine bzw in einer WG.

Was meine Mutter genau bekommt, weiß ich so grad nicht.. Wenn ichs richtig in erinnerung habe, bekommt Sie kein Harz mehr sondern nun halbe Rente oder so...

Kindergeld bekomme ich aktuell noch.

Also ja ich konnte mich bis jetzt, durch Bafög, Kindergeld und 450€ Job selbst Finanzieren und hätte es fast ohne Bafög gedeckt. Jedenfalls hatte ich Monatlich knapp 200-300€ theoretisch über, welche jedoch weg gegangen sind um Schulden zu bezahlen. 686€ sind nun auch nicht die Welt, jedoch lässt es sich ab dort tatsächlich halbwegs leben... Dies ist nun die Normale summe, welche man wahrscheinlich in einem Fall wie mir bekommt? Kann/Darf/Lohnt es sich dann noch weiterhin auf 450€ basis zu Arbeiten oder in wie weit wird es angerechnet? Ich meine wenn ich dadurch dann nur noch 50-150€ bekomme anstatt 450€ oder so, könnte ich es mir auch sparen.

isomatte  25.05.2018, 17:00
@Draufgaenger

Wenn du mehr als deinen Bedarf hattest bzw.hast, dann hast du auch die Zusicherung zur Kostenübernahme nicht gebraucht !

Dein Bedarf bestünde dann wie schon geschrieben aus derzeit min. 416 € Regelleistung un deinen 270 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ), ergibt dann also min.686 €.

Das Kindergeld würde wegen deinem Erwerbseinkommen zu 100 % angerechnet, weil dir auf dein Erwerbseinkommen schon Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zustehen, sonst könntest du von sonstigem Einkommen wie z.B. dem Kindergeld min.30 € Versicherungspauschale ( monatlich ) in Abzug bringen.

Es gelten dann also die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 € Brutto stünden dir also 170 € an Freibetrag zu, dass anrechenbare Erwerbseinkommen würde dann nach theoretischem Abzug der 170 € Freibetrag bei 280 € liegen, dazu käme dann das Kindergeld von 194 €.

Du hättest dann also insgesamt etwa 474 € anrechenbares Einkommen, davon gingen erst mal deine 416 € Regelleistung ab, es bliebe ein Überschuss von etwa 58 €, dieser würde von deinen 270 € KDU - abgezogen und würde eine monatliche Aufstickung von etwa 212 € ergeben.

Wer als U25-jähriger ohne vorherige Zusicherung des Jobcenters umzieht, bekommt nur 80 des Regelsatz und keine Leistungen für die Unterkunft und Heizung. Du solltest also sehr schnell eine Möglichkeit finden, mehr Geld zu verdienen. Notfalls eben drei geringfügige Beschäftigungen. Ansonsten wirst du ganz schnell wohnungslos.

Draufgaenger 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 16:32

Armes Deutschland.... Wo soll ich dann noch Leben? Da ist mir das Jenseits ja fast schon lieber...

TreudoofeTomate  25.05.2018, 16:36
@Draufgaenger

Mit u25 bei den Eltern.

Draufgaenger 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 16:46
@TreudoofeTomate

was bei den Eltern? Dort werde ich eben nicht mehr Leben können. Mit meinem Vater habe ich seit meinem 13en Lebensjahr keinen Kontakt mehr und der aktuelle Freund meiner mutter hat mich rausgeschmissen, weshalb ich dort auch nicht mehr Leben kann.

ellaluise  25.05.2018, 17:12
@Draufgaenger

Hi, ganz so schlimm ist es nun auch nicht. Zwar sollen U25 im Elternhaus leben aber die Eltern müssen sie nicht aufnehmen.

wenn du ausgezogen bist, wirst du sicher auch wissen wie du deine miete zahlst. wende dich ans jobcenter und stelle einen antrag auf alg2. mehr als den aktuellen regelsatz wirst du allerdings nicht bekommen und man wird dich ehr an den haushalt deiner eltern verweisen.

such dir einen vollzeitjob oder eine vernünftige ausbildung.

Draufgaenger 
Beitragsersteller
 26.05.2018, 08:42

Was meinst du denn, was ich bitte Versuche oder ist Informatik etwa nichts vernünftiges? Habe bislang 3 Firmen gefunden welche halbwegs in frage kommen bzw eine Firma davon nur wirklich in Frage kommt da die anderen 2 keine Anwendungsentwicklung bieten. Und 90% auf dem Arbeitsmarkt bestehen aus Java und SAP von dem ich mich fern halte möchte und ohne Zertifikate oder Studium zudem sowieso nicht mal ebend so eine stelle bekommen würde, selbst wenn ich wollte.

Wenn du noch keine 25 bist, zählt auch das Einkommen deiner Eltern, aber ja grundsätzlich kannst du Hartz 4 beantragen

Draufgaenger 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 16:03

Meine Mutter ist pleite und mein Vater angeblich ebenfalls, jedenfalls hat er es geschafft den Unterhalt abzusetzen und selbst Hartz 4 zu kassieren trotz neuem Grundstück für 60k und 3Deutschen doggen im Haus, aber das ist ein anderes Thema...

Bin jedenfalls unter 25 und meine Eltern sollten zu wenig Geld besitzen um leisten zu müssen.

naddel200  25.05.2018, 16:04
@Draufgaenger

Beantragen kannst du es auf jeden Fall. So wie du die Situation schilderst, wirst du auch Anspruch haben.

Draufgaenger 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 16:07
@naddel200

@naddel200 weißt du zufällig wie lange sowas in der regel dauert? Bei BaFög hatte ich erstmal über ein Halbes Jahr kein Geld bzw monatlich 500€ die mir fehlten und ich konnte es legentlich mit Glück überstehen...

naddel200  25.05.2018, 16:10
@Draufgaenger

tut mir leid, habe selber bisher nur Bafög bezogen und bin nach dem Studium direkt in den Job, daher kann ich dir dazu keine Auskunft geben, denke aber es müsste relativ schnell gehen, habe auch mal gehört, wenn du mittelos bist (also gar kein Geld hast), können sie dir auch einen vorschuss direkt bar auszahlen, am besten mal aufs amt gehen und informieren

Draufgaenger 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 16:12
@naddel200

@naddel200 ok perfekt, danke dir :) Das mit dem Vorschuss kenne ich vom Bafög auch noch, gut zu hören, dass es hier wohl ebenfalls möglich ist.

DerHans  29.05.2018, 12:07
@Draufgaenger

Wenn du dem JobCenter nachweist (Kontoauszug), dass du mittellos bist, hast du sogar Anspruch auf SOFORTIGE Hilfe . Notfalls sogar Bargeld.