Bewerbungskosten verweigert, Alternative?
Hallo,
Ich habe heute ein Telefonat mit meiner JobCenter-Beraterin, die mir klarmachte das die Bewerbungskostenerstattung eine Kann-Leistung ist, was ich bestätigte. Allerdings erwartet sie von mir das ich mich auch meine eigenen Kosten weiterbewerbe, was ich verweigerte. Ich korrospondiere generell mit dem Verein nur mit Einschreiben und Rückschein, was ich selber bezahle.
Meine Fragen nun:
Kann ich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, das ich mich nicht schriftlich bewerben muss, für den Fall das die mir hinterher eine Lampe bauen.
Bei einer Weigerung, welche Alternativen stehen mir zu ?
Teamleiter kontaktieren und neuen Berater zuweisen lassen. / Dienstaufsichtsbeschwerde / Gang zum Sozialgericht.
Info: Eingliederungsvereinbarung wurde noch nicht unterzeichnet.
4 Antworten
Soweit ich es weiß, ist es keine "KANN-Leistung". Du musst nur vorher einen Antragstellen. Der gilt dann für ein Jahr bzw. 250/260,- Euro. Porto, Briefpapier, Kopien, Umschläge werden dann gegen entsprechenden Quittungsnachweis erstattet. Genau so wie auch Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch per Vorabantrag übernommen werden. Der Gesprächspartner muss Dir den Besuch nur schriftlich bestätigen. Dann gibt es pro KM 0,20 Euro mit dem Auto oder auch die Fahrkarte mit der Bahn.
www. gegen-hartz.de
Was ist dein Ziel? Willst du Arbeit, musst du dich auf dem jeweils sinnvollsten Weg bewerben, sonst wirst du dich ewig mit dem Jobcenter rumärgern. Solange es nur um Telefongebühren, Papier und Briefmarken geht, kannst du die sicher problemlos bezahlen. Nebenher beantragst du die Erstattung der Kosten beim Jobcenter, was sicher kein Problem ist, wenn du entsprechende Quittungen vorlegst.
Wenn du dir Extraporto für Post ans Jobcenter leisten kannst, dann auch für die wirklich wichtigen Sendungen.
bin da ganz bei dir - scheinbar ist da jemand auf ärger aus, oder er braucht kein geld.
Das ist keine kann Leistung,die Bewerbungskosten sind nach Antragstellung zu erstatten !!! Im Jahr maximal 260 €,pro Bewerbung 5 €.Bei Hartz 4 oder auch ALG - 2 handelt es sich um ein Existenzminimum,das Amt kann also nicht von dir Verlangen,davon deine Bewerbungskosten selber zu tragen.
was willst du?
hilfe, um einen job zu bekommen?
wenn du nicht kooperierst, biste da an der falschen stelle.
was ist eine "lampe"? kenne nur die rote ......
versuch einfach mal freundlich zu sein - aber daß die hinter dir her telefonieren, kann ich kaum glauben - da gibts normalerweise einfach eine sperre.