Komm ich ins Gefängnis (angeblich sozialbetrug)?
ich habe ein Brief erhalten soll betrug begangen haben !! Ich habe früher nicht mit dem Vater zusammen gewohnt er war bei mir öfter um mir zu helfen Einkauf mit Kinder Möbel aufbauen Haushalt hatt Mal gekocht für uns wenn er Mal in der Woche bei uns war usw Außendienst war da hatt beim 2 Termin nichts gefunden da wurde mir vorgeworfen ich hatte die Wohnung manipuliert Darfür ! Beim 1 Termin konnte ich sie nicht rein lassen da ich zur Kita musste und ich nicht die 1 Stunde mehr Kita zahlen kann 🥺 und das Gericht (Sozialgericht)hatt dann gemeint wir wurden aus einem Topf wirtschaften und er würde sein Lebensmittelpunkt bei mir haben und nicht bei sich in der Wohnung wohnen 2 Jahre nur wegen kochen usw weil wir als Paar getrennt mit 2 Kinder gewohnt haben (Sozialgericht Eilverfahren giebt es auch Beschluss ) naja jedenfalls sollte ich es zurück zahlen 14.000 €,Wiederspruch hatte nix gebracht weil sie sich auf das Urteil vom sozialgericht berufen klagen konnte ich nicht da ich keine rechtsschutz Versicherung hatte und Prozeßkosten gingen nicht da wir ja zu einer zwangst bedarfsgemeinschaft gemacht wurden und wir zu viel an Gelder gehabt hätten und ich selbst zahlen ging nicht also Job gefunden keine Leistungen bekommen bis 2019 und 2 Jahre später Anzeige die Frage muss ich in Knast mit 3 Kindern bin aktuell schwanger !? Habe echt Angst ,☹️🤰🏼💙weil es wirklich kein betrug ist !Jetzt die Frage wie verhalten Bitte da ich Kinder habe und nicht in Knast will für entwas was ich nicht bewusst getan habe weil ein Vater der sich kümmert war für mich ok ich wollte ja nie ein Jobcenter betrügen .,.LG angy ❤️
2 Antworten
Kümmern und kümmern kann ein sehr großer und wichtiger Unterschied sein, was das Sozialgericht mit seinem Urteil ja bestätigt hat und auch ein Widerspruch nichts am Urteil geändert hat.
Wenn ein Kindsvater seinem normalen Umgangsrecht nachgeht, dann ist das löblich und eigentlich ganz normal, aber das scheint mir bei dir ja nicht der Fall gewesen zu sein, wenn hier gemeinsam eingekauft, gekocht usw. wurde und der Ansicht war dann auch das Sozialgericht, die fällen nicht mal einfach so ein Urteil gegen Menschen, wenn es dafür nicht hinreichende Beweise und Anhaltspunkte gibt, denn wie heißt es so schön, im Zweifelsfall für den Angeklagten.
Der Ansicht bist Du das es kein Betrug war, dass Sozialgericht war aber anderer Ansicht, deshalb ja auch dieses Urteil und die Bestätigung durch den verlorenen Widerspruch.
Wenn Du dich auf eine Ratenzahlung einigen kannst, oder die Schulden anderweitig abarbeiten kannst, dann wirst Du wegen Schulden normalerweise nicht gleich in Haft kommen und wenn, dann würden dich selbst 10 Kinder nicht davor bewahren.
Oder meinst Du, nur weil jemand Kinder hat, dass einem das vor einer Haftstrafe bewahrt ?
Ich würde mir an deiner Stelle mal einen Termin bei deiner Schuldnerberatung machen.
Hol' Dir rechtliche Hilfe vor Ort. Wende Dich entweder an einen Anwalt oder an eine Arbeitslosenberatungstelle oder an eine vergleichbare Einrichtung.