Komm ich ins Gefängnis (angeblich sozialbetrug)?

2 Antworten

Kümmern und kümmern kann ein sehr großer und wichtiger Unterschied sein, was das Sozialgericht mit seinem Urteil ja bestätigt hat und auch ein Widerspruch nichts am Urteil geändert hat.

Wenn ein Kindsvater seinem normalen Umgangsrecht nachgeht, dann ist das löblich und eigentlich ganz normal, aber das scheint mir bei dir ja nicht der Fall gewesen zu sein, wenn hier gemeinsam eingekauft, gekocht usw. wurde und der Ansicht war dann auch das Sozialgericht, die fällen nicht mal einfach so ein Urteil gegen Menschen, wenn es dafür nicht hinreichende Beweise und Anhaltspunkte gibt, denn wie heißt es so schön, im Zweifelsfall für den Angeklagten.

Der Ansicht bist Du das es kein Betrug war, dass Sozialgericht war aber anderer Ansicht, deshalb ja auch dieses Urteil und die Bestätigung durch den verlorenen Widerspruch.

Wenn Du dich auf eine Ratenzahlung einigen kannst, oder die Schulden anderweitig abarbeiten kannst, dann wirst Du wegen Schulden normalerweise nicht gleich in Haft kommen und wenn, dann würden dich selbst 10 Kinder nicht davor bewahren.

Oder meinst Du, nur weil jemand Kinder hat, dass einem das vor einer Haftstrafe bewahrt ?

Ich würde mir an deiner Stelle mal einen Termin bei deiner Schuldnerberatung machen.

Hol' Dir rechtliche Hilfe vor Ort. Wende Dich entweder an einen Anwalt oder an eine Arbeitslosenberatungstelle oder an eine vergleichbare Einrichtung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe