Gragenmiete nur Halbjährlich in Bar, ist das erlaubt?
Hallo.
Meine Mutter hat einen Mietvertrag für eine Garage unterschrieben, in dem der Vermieter die Miete ausschließlich in Bar haben möchte, zudem immer ausschließlich in Bar.
Der Vermieter wohnt aber einiges von uns weg, kommt nicht extra hierher, möchte die Miete ausschließlich in Bar.
Gibt es irgendetwas, das sagt (Gerichtsurteil, Gesetzestext o.ä.) dass die Miete im Vorraus oder die Miete ausschließlich in Bar entrichtbar ist bzw gegen dies spricht?
Der Vermieter hat ihr nur mitgeteilt, dass sie zur Zahlung in Bar der Miete folgende Szenarien zur Auswahl hat:
Entweder Sie bringt ihm die Miete persönlich gegen Quittung für ein halbes Jahr im Vorraus vorbei, sofern er zu Hause ist oder wirft es ein
oder
Sie schickt es per Post als Standard-Brief. Pakete oder Einschreiben können nicht angenommen werden, da er zu selten zu Hause sei.
Kann man irgendwie darauf pochen, dass die Miete überwiesen werden muss, außer vom Vertrag zurückzutreten, sofern man das in irgend einer Art und Weise durch bekäme?
Hat man zudem die Möglichkeit (evtl. Gesetz oder Urteil) die Miete statt halbjährlich auch - wie sonst üblich - monatlich zu entrichten?
Der Vertrag wurde auf 5 Jahre geschlossen, somit ist innerhalb der erstmietzeit ja keine Kündigung möglich, wurde auch so schriftlich festgehalten, was ja bei Zeitmietverträgen normal ist. Danach verlängert er sich immer um ein Jahr stillschweigend.
4 Antworten
Das sieht eher danach aus, als ob der Vermieter diese Einnahme nicht in seiner Steuererklärung angeben will. Deshalb versucht er das Geld in bar zu bekommen.
Ist schon ungewöhnlich, dass Garagenmiete halbjährlich und im voraus zu zahlen ist.
Auf die Forderung des Vermieters ginge ich nicht ein. Entweder er akzeptiert eine Überweisung monatlich, oder man kündigt den Vertrag.
Wir wissen nicht, ob diese Zahlungsweise im Mietvertrag so vereinbart ist, dass nur in. bar bezahlt werden kann. und das halbjährlich im voraus.
Damit man die Miete für die Garage beim Vermieter bezahlen kann, müsste man ihn zuvor anrufen, ob er zuhause ist, damit man das Geld bar übergeben kann. Dann muss man zum Vermieter fahren, was Kosten verursacht.
Eine solche Abwicklung einer Zahlung halte ich rechtlich für sehr fragwürdig. Ein Gesetz, welches so eine Vorgehensweise bestimmt, gibt es nicht.
Kein Gericht würde dem zustimmen. Ich gehe sogar davon aus, dass ein Mietvertrag mit solchen Bedingungen ungültig ist und eine vorzeitige Kündigung durchaus möglich ist.
Was würde der Vermieter auf die Frage eines Richters wohl antworten, warum er die übliche , bargeldlose Zahlung verweigert ?
Die Mutter hat den Vertrag unterschrieben, also muss sie sich auch daran halten.
Stell Dir vor:
Du kaufst bei Amazon und man bietet Dir verschiedene Zahlungsarten an. Du wählst aus "Lastschrift" und schließt den Kauf ab. Danach setzt Du Dich ins Auto, fährst zum nächsten Amazon-Lager oder -Büro und willst dort bar bezahlen. Man wird das Geld nicht nehmen und wird auf den Vertrag verweisen, den Du mit Amazon geschlossen hast.
Gleiches gilt hier. Vertrag ist Vertrag und im Gesetz steht nirgends, dass Barzahlung nicht erlaubt ist oder dass man auf jede erdenkliche Art zahlen kann.
Zu den vorgeschlagenen Zahlungsarten: "Per Post" scheidet aus. Barzahlung, wenn der Vermieter nicht da ist und gegen Quittung ok. Aber wie soll das mit der Quittung funktionieren, wenn er nicht da ist? Geht irgendwie auch nicht. Ein anderer Zahlungsrythmus, also monatlich statt halbjährlich funktioniert noch weniger, da sich das Problem nur versechsfacht.
Also halbjährlich! Aber was bedeutet Barzahlung?
Auch die Zahlung in Münzen wäre eine Barzahlung. Wie wäre es also mit einem Sack voll Kleingeld genau abgezählt in dem erforderlichen Betrag? Das würde den Vermieter vielleicht zum Nachdenken bringen.
Dein Gedankengang ist richtig. Er hat das Geld und Deine Mutter keine Quittung. Das wäre schlecht.
Für die halbjährliche Zahlung gilt folgendes:
§ 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
Wenn also der Mietbetrag als halbjährliche Miete bezeichnet ist und auch vom Betrag her dem entspricht, also bspw. "Miete je Halbjahr 180 €", dann kann nicht monatlich bezahlt werden.
Auf diesen Paragraph verweist der §579 BGB - Fälligkeit der Miete in Satz 2:
(2) Für Mietverhältnisse über Räume gilt § 556b Abs. 1 entsprechend.
Dieser Paragraph gehört zum Abschnitt Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte .
Ich interpretiere den Gesetzestext jetzt wie folgt:
Wenn in Mietvertrag eine monatliche Miete steht, kann, bzw darf, bzw muss diese auch nur monatlich bezahlt werden, auch, wenn ein Zahlungszyklus von einem halben Jahr angegeben ist?
Sehe ich dies richtig?
Also hätte ich die Möglichkeit, der Halbjahreszahlweise nicht nachzukommen, da der Mietzins monatlich xx€ beträgt, oder interpretiere ich das falsch?
Wenn im Mietvertrag steht, dass die monatliche Miete xx€ beträgt, dann muss diese lt. Gesetz auch monatlich bezahlt werden. In Deiner Frage steht aber, dass der Vermieter die Miete aber immer halbjährlich haben will. Richtig?
Wenn das so im Vertrag steht und Deine Mutter das auch unterschrieben hat, dann gilt das auch. Sie muss also halbjährlich bezahlen.
Man muss beim BGB wissen, dass es immer dann gilt, wenn in einem privatrechtlichen Vertrag nichts anderes geregelt ist. In jedem Paragraphen zum Mietrecht, der nicht durch einen Vertrag geändert werden kann, steht aber zusätzlich dabei: "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
Dieser Satz steht beim Satz 1 des 556b des BGB aber nicht dabei.
Deshalb gilt, was im Vertrag zur Mietzahlung steht, auch wenn dort eine Monatsmiete angegeben ist.
Genau, ein monatlicher Mietzins von 50,00 €
Bei der Bankverbindung durchgestrichen und 1/2 Jahr im vorraus Bar.
Das steht dabei in Punkt 2, wobei sich das ja eigentlich ja auf den kompletten Paragraphen erstrecken sollte?
Das steht ja normalerweise nicht bei jedem Punkt einzeln?
Bei diesem Punkt steht es aber einzeln. In diesem Punkt geht es auch schon wieder um was anderes.
Der Versand von Bargeld ist laut AGB der Deutschen Post verboten. Eine Ausnahme besteht bei der Versandart "Einschreiben Wert". Damit ist innerhalb Deutschlands ein versicherter Bargeld-Versand bis 100 Euro möglich.
Das habe ich gewusst, mit den AGB der deutschen Post und dem Bargeld, der Vermieter sagte aber machen andere auch.
So und dann stehen wir vor dem nächsten Problem, dann müsste man zur Zahlung der Halbjahresmiete 4 solche Briefe kaufen. Und das ist teuerer als ein normaler. Und der Empfänger muss da sein. Und das ist "die Problematik"
Deswegen will ich ja unbedingt ja versuchen, dass der Vermieter die Miete pwr überwiesung erhält. Aber er gibt die Bankdaten nicht raus.
Geldschulden sind nun mal Bringschulden.
Ich würde mal ganz dezent beim Finanzamt einen hinweis geben, dass da jemand auf Barzahlung besteht ohne Option, bargeldlos zu zahlen. Frage direkt, ob das Ganze denn versteuert wird.
Und diesem Vermieter hinterher dann sagen, dass ihr diese äußerst eigenartige Zahlmethode beim Finanzamt erfragt habt, um nicht versehentlich in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu werden.
Denn genau danach hört es sich an!
Ich würde auf nachweisbare Zahlmethode bestehen. Nur so habt ihr den nachweis der Zahlung dann schwarz auf weiss in Händen!
Und ob andere gegen die AGBs der Post verstoßen ist nicht euer Bier. IHR wollt das halt nicht machen, Punkt.
Das mit dem Finanzamt wäre Mal eine Idee...
Und danach noch mit der Nase drauf, geile Idee.
Genau deswegen frage ich ja, weil es sich für mich danach auch anhört
Bzw.
Hört es sich für mich so an, dass wenn wir das Geld mit der Post senden (unabhängig der AGB) oder persönlich einwerfen, dass er behauptet, wäre nie angekommen oder geklaut worden und dass das dann nicht sein Problem ist, weist, was ich meine?
Gnau das möchte ich ja erreichen, eine nachweisbare Zahlungsmethode, deswegen frage ich ja nach einer rechtlichen Grundlagen für eine Bankverbindung.
Und nein, wir wollen Brave und Treue Rechtsbürger sein, aus diesem Grund erkundigen wir uns ja auch :))
Bargeld um Brief verschicken ist nicht erlaubt. Dazu gibt es den Wertbrief. Und da muss der Empfänger Zuhause sein, meine ich.
Wenigstens du verstehst "mein" Problem ^^
Das mit dem Wertbrief hab ich nicht gewusst, aber da dürfen doch auch bestimmt nur eine gewisse Bargeldmenge versendet werden?
Und wenn er dafür zu Hause sein muss, dann löst sich ja mein Problem nicht.
Genau darum geht es im Prinzip. Soweit mir bekannt ist ein Mietzins monatlich zu zahlen und nicht mehrere Monate im Vorraus (Ausnahme Gewerbe).
Nur ich finde dafür keine Grundlage.
Das mit dem Kleingeld wäre eine Idee. Das man ihn so darauf stößt.
Und zum Thema Quittung, keine Ahnung, wir werfen es ein und er sagt er hat nichts? So könnte es funktionieren!?
Ist einfach ein Gedankengang, soll keine Unterstellung sein.