Sozialamt verlangt Nachweise, Altersheim
Guten Tag liebe Community,
unsere Oma kam vor wenigen Wochen ins Altersheim und das Sozialamt hat nun Nachweise aller Kontoverbindungen inkl. Kontobewegungen der letzten Jahre verlangt. Soweit so gut. Vor über einem Jahr hat Oma eines ihrer Konten von ihrer Tochter auflösen und sich in bar auszahlen lassen. Sie hatte damals eine neue Hüfte bekommen und war deshalb nicht gut zu Fuß, daher wurde die Tochter geschickt. Aus diesem Grund hat die Tochter mit der Kontovollmacht das Geld abgehoben und Oma gebracht. Nun möchte das Amt wissen, was mit diesem Geld passiert ist bzw. wo es sich befindet. Oma ist nach mehreren Stürzen und Wahnvorstellungen kaum mehr ansprechbar und kann leider keinerlei Auskunft geben.
Ist es möglich, dass das Amt Omas Kindern dieses Geld anrechnen kann? Ich lese aus deren Brief heraus, dass der Verdacht besteht, dass das Geld absichtlich auf die Seite geschafft wurde, um es eben in solch einer Situation zu "verbergen". Wie sollen ihre Kinder auf diesen Brief reagieren? Einfach in der Form antworten, wie ich es hier niedergeschrieben habe? Wie glaubhaft wirkt das? Wer entscheidet letztlich, ob das Geld angerechnet wird oder nicht?
Grüße
7 Antworten
Das Sozialamt vermutet darin sicher eine Schenkung, die in diesem Fall innerhalb von 10 Jahren auch wieder zurück gefordert werden kann. Aber wenn ihre Tochter noch genau weiß, warum und wofür die Oma das Konto auflösen wollte, dann sollte sie dies auch dem Sozialamt so schildern. Vielleicht hat sie sich damit ja eine damals nötige Pflegeunterstützung gegönnt, oder ihrer Tochter für ihre Hilfe einen kleinen Obolus gezahlt? Das solltet Ihr dem Sozialamt dann auch so schildern. Ansonsten kann das Amt dieses Geld zurückfordern oder anrechnen - je nachdem, um welche Summe es sich handelt. Wenn das Sozialamt nicht darauf eingeht, dann würde ich ggf. auch mal bei einem Anwalt nachfragen - so teuer sind Erstberatungen nicht.
Zum Rechtsanwalt für Sozialrecht gehen und zwar sofort. Ja, das Amt will es den Kindern anrechnen.
die Kosten für die Hüfte wären doch zu belegen!? Klar u. mit Recht will das Amt sehen und prüfen, wo was zu holen ist!
Sagt dem Amt, dass Oma nicht gut zu Fuß war und das Geld für Fahrten zum Arzt mit dem Taxi sowie zum Bezahlen der Einkäufe, die Dritte für sie erledigt haben, ausgegeben hat.
Auch bei mir wäre zu Berufszeiten der Verdacht aufgekommen, dass das Geld bewusst beiseite geschafft wurde und vermute auch jetzt, dass das so war. Du schreibst ja auch nicht, um wieviel es dabei ging. Ich bin nicht mehr auf dem Stand der Dinge, zumal sich die Gesetze gravierend geändert haben. Ich gehe aber davon aus, dass "Schenkungen", um die es sich nach all meiner Berufserfahrung in Wahrheit gehandelt haben dürfte, weiterhin zurückgefordert werden dürfen. Bleibt nur die Frage, welche Beweise das Sozialamt führen kann. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich Dir dazu keine Ratschläge gebe. Diesbezüglich kann ich Euch allenfalls an einen Rechtsanwalt verweisen, falls es um größere Beträge geht.