Wer zahlt das Taschengeld an den Pflegeheim-Bewohner?

9 Antworten

Mein Bruder wird jetzt in eine vollstationäre Einrichtung gehen. Die Pflegeversicherung zahlt die Unterbringung und der Rest kommt vom Sozialamt, sprich Hilfe zur Pflege. Er selber bekommt 109 Euro Taschengeld. Das Verwahrgeldkonto ist meiner Meinung dazu da um ihm eine Summe zu überweisen damit er sich kleine Wünsche oder auch notwendige Dinge kaufen kann. Ist ein Betreuer bestimmt worden entscheidet dieser in welcher Form und wieviel ihm zb. wöchentlich davon ausgezahlt werden darf. Ich denke aber es sind nicht alle Einrichtungen so böse und man hat sich den Betrieb vorher ja auch angesehen und Erkundigungen eingeholt. Wenn man solche Zweifel schon am Anfang hat sollte man sich vielleicht nochmal die eine oder andere Alternative ansehen. Natürlich ist es für einen Menschen der immer gearbeitet hat, auch wenn er voll verpflegt wird sehr unhuman mit dem Geld auszukommen, aber an 1ter Stelle steht doch dass er sich wohl fühlt oder? Viel wichtiger ist die Fürsorge der Pflegebedürftigen und für einen Kaffee und ein Stück Kuchen ausserhalb ist doch bestimmt jeder gerne bereit mal ein paar Euro zu spendieren. Ich wünsch Euch einen schönen Abend

Hallo, ich arbeite im Sozialdienst eines Pflegeheims. Wenn jemand in einem Heim lebt wird der Eigenanteil von der Rente des Bewohners bezahlt, den wir per EE vom Konto einziehen. Den Rest holen wir uns von der Pflegekasse. Fakt ist: von der Rente MÜSSEN mind. 100 euro übrig bleiben, welche (wenn der BW es wünscht) bei uns auf einem verwahrgeldkonto verwahrt wird an das er (auch laut Gesetzt) jederzeit vefügen kann. Davon bezahlt er fußpflege, friseru, Medis und was weiß ich was er sich davon kaufen möchte. Der BW kann sich das geld auszahlen lassen ohne dafür Belege abzugeben. Holn Angehörige oder Betreuer Geld ab, müssen sie uns den Nachweis bringen wofür das Geld verwendet wurde. Wenn zb. der Friseur Geld abholt für die geleisteten Dienste wird eine Quittung in die Akte geheftet. Am Ende des Monats bekommt der BW eine Art Kontoauszug und sieht alle Ein- und Abgänge. Bei Empfängern von Sozialhilfe wird das "Taschengeld" (100,-) auch vom sozialamt überwiesen.

luisa51  13.01.2017, 01:17

hallo, ich habe auch eine Mutter im Heim und überlege, ob ich sie da wieder raushole, weil ihr nicht ein cent mehr übrig bleibt . medizin, fußpflege,Friseur , da sind wir schon über 100 Euro und es bleibt nicht mal Geld für eine Tafel Schokolade. Die  Soziale Kralle schiebt sich bis in den letzten Winkel der jämmerlichen Geldbörse des Bewohners. Eine Schande für unser Land, die die alten Menschen in die  abscheuliche Altersarmut abschiebt!

Das Taschengeld bezahlt der Pflegeheimnewohner an sich selber. es ist das was von der Rente nach allen Abzügen übrig bleibt........jeder hat sein eigenes Konto, das in der Verwaltungsabteilung des Pflegeheims bearbetet und überwacht wird!!!!

ABER = Heimbewohner, die über ein geringes Einkommen verfügen und daher staatliche Unterstützung bei der Finanzierung der Heimunterbringung benötigen, haben nicht nur Anspruch auf die Kostenübernahme der Heimunterbringung, sondern zudem ein Anrecht auf ein sogenanntes Taschengeld..........Bei diesem Taschengeld handelt es sich um einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung..........meiner Meunung nach mindestens 96,93 Euro Taschengeld monatlich.

elenore  06.02.2012, 00:07

Hat man aber finanziell gut gestellte Kinder sind sie dafür zuständig!!!!!

Zahl13 
Beitragsersteller
 06.02.2012, 00:33
@elenore

schön wäre es... Dann wäre der ganze Stress weg...

elenore  06.02.2012, 10:13
@Zahl13

Das wünsche ich dir von ganzem Herzen. LG elenore

Zahl13 
Beitragsersteller
 07.02.2012, 00:29
@elenore

Danke vielmals :)

So traurig es klingt, aber die allermeisten Pflegeheimbewohner brauchen kein Taschengeld mehr, um sich etwas Schönes zu gönnen, sondern es wird gebraucht, um den Friseur oder die Fußpflege zu bezahlen. Wenn ihre Rente dafür nicht ausreicht, werden die Angehörigen dazu herangezogen, sofern sie ein entsprechendes Einkommen haben - wobei auch deren Verpflichtungen berücksichtigt werden.

Zahl13 
Beitragsersteller
 05.02.2012, 23:54

zudem, dass wir nicht herangezogen werden können,werden wir ja direkt vom Heim herangezogen. Das ist das, was wir nicht verstehen...

Sadie  05.02.2012, 23:58
@Zahl13

Haben sie denn begründet, wieviel Geld sie wofür möchten? Ich vermute, dass sie dieses Geld tatsächlich für Friseur und Fußpflege benötigen. Wenn die Wäsche im Heim gewaschen wird, dann müssen Namensschildchen bestellt und eingenäht werden, was auch Geld kostet. Fragt am besten einfach mal bei der Heimleitung nach. Man wird es euch sicher genau erläutern!

Wenn jemand stationär in einem Heim lebt, wird der gesamte Aufenthalt vom Sozialamt bestritten (Hilfe in besonderen Lebenslagen). Im Gegenzug lässt das Sozialamt sich sämtliche Einkünfte abtreten. Das Taschengeld (knapp 100 € im Monat) wird selbstverständlich ebenfalls vom Sozialamt ausgezahlt. Da solltet ihr euch beim zuständigen Sozialamt erkundigen, hier wird leider auch viel Missbrauch betrieben.