Darf eine Oma an die Enkel noch Geld verschenken, wenn sie ein Pflegefall wird und ins Heim muss?
Hallo Zusammen,
ich habe hier bereits schon mehrere Fragen gestellt wegen meiner Schwiegermutter, die wahrscheinlich ein Pflegefall bleibt und im Altenheim betreut werden muss.
Nun ist es so das mein Mann von rechtlicher Seite zu ihrem Vormund bestimmt ist ( wurde vom Notar schon vor Jahren beglaubigt ),da sie jetzt verwirrt oder dement ist und nichts mehr selbst entscheiden kann.
Da ja noch Barvermögen da ist und es in IHREM Sinne gewesen wäre/ist, möchte mein Mann ihren Enkeln/unseren Kindern etwas zukommen lassen. Es soll nicht übertrieben sein , nur so ihm Rahmen von Oster oder Geburtstagsgeld.
Ist das möglich ? Oder müssen wir dafür auch noch Rechenschaft ablegen oder dann zurückzahlen ? Und wenn das geht, wie hoch darf die Summe sein, bei 3 Kindern ?
Ich muss noch erwähnen das mein Mann ihr einzigstes Kind ist und unsere Kinder ihre einzigsten Enkel.
Es geht mir auch nicht darum der Oma das Konto leerzuräumen !! Sondern ob in diesem Fall noch eine Schenkung möglich ist, bevor das Pflegeheim alles frisst ?
vielen Dank für die Antworten auch im Namen meines Mannes
AnnaBolika73
11 Antworten
Da ja noch Barvermögen da ist und es in IHREM Sinne gewesen wäre/ist, möchte mein Mann ihren Enkeln/unseren Kindern etwas zukommen lassen. Es soll nicht übertrieben sein , nur so ihm Rahmen von Oster oder Geburtstagsgeld. Ist das möglich ?
Ja, derartige Schenkungen aus sittlicher Pflicht, also zu Geburts- und Feiertagen im Rahmen ihrer Einkünfte wären natürlich unschädlich. Niemand käme da auf die Idee, Geschenke, die zu diesen Anlässen und im niedrig zweistelligen Bereich innerhalb der letzten 10 Jahreaufgewendet wurden, aus Rechtsgrund Verarmung, § 528 BGB, zurückzufordern.
Sondern ob in diesem Fall noch eine Schenkung möglich ist, bevor das Pflegeheim alles frisst ?
Das wiederum ist unzulässig :-O
Grds. hat die Pflegebedürftige all ihr Vermögen einzusetzen, wenn es für den Heimplatz nötig ist, bevor sie etwas verschenkt. Denn man darf nicht einfach sein Vermögen schnell noch verteilen, um sich arm zu rechnen, nur um Grundsicherung zu beantragen oder etwaige weitere gesetzlichen Erben von Nachlass fernzuhalten - da sehen das Sozialamt wie die Erben wirklich sehr genau hin und haben einen 10 Jahre rückwirkenden Auskunftsanspruch gegen die Bank der Erblasserin :-)
Verstürbe sie unverheiratet, wäre dein Mann ohnehin sowohl Alleinerbe wie alleinig elternunterhaltsverpflichtet, wenn Rente, Pflegegeld und Vermögen nicht für den Heimplatz reichen.
http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt-rechner.php
Da sollte er weder sich noch eure Kinder lebzeitig beschenken wollen, um eine amtliche Einsetzung eines Bevollmächtigten zu vermeiden. Das wäre nämlich rechtsmissbräuliche Vermögensverwaltung :-O
G imager761 .
--> da steht niedriger 2stelliger Bereich. 100 ist 3stellig.
(Ich habe noch nie zu Ostern etwas für 100 Euro (oder 100 DM) bekommen. Warum so viel??)
weil Sie das immer so gemacht hat und es ihre einzigsten 3 Enkel sind ..... klar man kann auch 90 Euro draus machen......dann sind es zwei Stellen ...
...jaja... "niedriger" zweistelliger Bereich... 90 ist immerhin niedriger als 98, nicht wahr?
Mach 20 draus und keiner wird was sagen.
Die Situation hat sich doch auch geändert gegenüber früher. "Es war schon immer so" zählt hier leider nicht. Die Dame ist pflegebedürftig und dein Mann verwaltet treuhändlerisch ihr Geld das sie für ihre Pflege benötigt.
Auch wenn es "in meinem Sinne" wäre, meinem allerliebsten Enkelchen zu jeder Gelegenheit seine Wünsche zu erfüllen: Wenn ich das verfügbare Geld zu meinem Lebensunterhalt (...zu meiner Pflege...) brauche, darf ich nicht einfach wie ich will. Und leider wird es eben noch fragwürdiger, wenn der treuhändlerische Vermögensverwalter von ihrem Geld seinen Kindern Geschenke macht. Ich wäre da SEHR vorsichtig.
Am besten, ihr erkundigt euch in der Tat beim Profi was genau erlaubt ist. Hier sagt doch jeder was anderes, und es gibt sooo viele Gesetze und Untergesetze und Zusatzgesetze und Ausnahmen und Regelungen und Ausnahmen der Ausnahmen und Regelungen der Regelungen.....
es geht nur darum, die Oma hat zu Geburtstagen und Feiertagen ihre einzigen 3 Enkel immer mit je 100 Euro für jeden beschenkt ---ob man das weiterführen kann oder nicht ?
Das habe ich schon verstanden, also noch mal ganz deutlich: Als Vermögenssorgeberechtigter muss man sich an dem gemutmaßten Willen der Vollmachtgeberin orientieren :-O
Ich denke nicht, das eine Durschnittsrentnerin mit beispielsweise 900 EUR Rente selbst ebenso satte 300 EUR für Ostergeschenke ausgeben würde, wenn sie es könnte, zumal ja noch Geburtstage und Weihnachten hinzukämen :-O
G imager761
sie ist keine Durchschnittsrentnerin .......aber ihre genaue Rente werde ich hier nicht angeben.......und so war ist sie nun mal gewesen.....wenn sie noch klar denken könnte und entscheiden dann würde sie im KH jeden Tag was spenden natürlich im kl. Rahmen versteht sich..
der Mensch denkt und Gott lenkt..........das könne wir nicht steuern....
Danke...
Es mag schon sein, dass die Oma, wäre sie gesund ihren Enkeln zu allen möglichen Anlässen je 100 Euro schenken würde. Sie ist aber nun mal krank und benötigt mehr Pflege als eine gesunde Oma. Diese Pflege kostet viel Geld, das heißt, sie benötigt um gut zu Leben auch mehr Geld. Das wiederum heißt, dass sie nicht mehr so viel Geld verschenken kann.
Oder ist sie Steinreich und wird zu Hause privat gepflegt ?
Tatsache ist doch wohl eines - reicht das Einkommen (Rente, Leistungen aus der Pflegekasse) der Oma nicht aus, um die Kosten des Heimes zu bezahlen, wird auf das Vermögen der Oma zurück gegriffen. Ist auch hier nichts (mehr) vorhanden, werden die finanziellen Verhältnisse des Sohnes überprüft. Und dann kann es sehr schnell sein, dass ER zur Kasse gebeten wird. Betrachte die Sache mal aus dieser Sicht!
Das haben wir gestern schon vom Pflegestützpunkt erklärt bekommen.
Es geht ja nur noch generell darum ob eine Schenkung an die Enkel möglich ist. und nicht darum alles abzuräumen - so blöd sind wir auch nicht - und nacher die Allgemeinnheit bluten zu lassen.
Lassen Sie die Finger vom Geld der Betreuten, soweit dies nicht ausschließlich der Betreuten dient! Schenkungen an Dritte können später vom Amtswegen 10 Jahre rückwirkend eingefordert werden, falls die Dame staatliche Hilfe beanspruchen müßte! - Denken Sie stets daran, das "Treue" in der notariellen Urkunde von Ihrem Mann gefordert ist!.
wir wollen sie doch nicht ausnehmen !!!
Ihr Mann muß Rechenschaft über finanzielle Transaktionen und Vermögensverschiebungnen gegenüber dem Vormundschaftsgericht ablegen, soweit er von diesem und nicht aufgrund notarieller Urkunde von der Bertreuten selbst notariell bestellt wurde. Im geschilderten Fall scheint aber die Schwiegermutter die Vermögenssorge selber bei einem Notar geregelt zu haben. Von daher kann Ihr Mann tun und lassen was ihm passt. Ist kein Geld mehr da, wird man ihn und seine Geschwister, so vorhanden, zum Unterhalt für die Dame heranziehen. Dann allerdings könnten bei Problemen auch Fragen nach dem Verbleib des einst vorhandenen Vermögens gestellt und sogar von Amtswegen Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden. Ist Ihr Mann folglich nicht ganz sicher, ob das vorhandene Vermögen zur Finanzierung der Kosten der Betreuten bis zu deren Tod ausreichend ist, empfiehlt es sich dringend im eigenen Interesse mit den Vermögenswerten sehr sorgsam umzugehen. Verstirbt die Betreute, kann "das Fell nach dem Tod des Bären" immer noch risikolos verteilt werden!
es geht darum die Oma hat zu Geburtstagen und Feiertagen ihre einzigen 3 Enkel immer mit je 100 Euro für jeden beschenkt-----ob man das weiterführen kann oder nicht ?.....und nicht darum das wir uns bereicheren wollen !!!!
Gar nicht, erstmal muss Dein Mann das Geld treuhänderisch verwalten und für die Kosten im Pflegeheim aufkommen, und zweitens, sagt doch Dein letzter Satz genau worum es geht. Sicher könnt ihr das Konto leerräumen, aber dann werdet ihr am Schluss doch auch für die Kosten aufkommen müssen, wenn die Rente nicht reicht.
Wenn du meinen Beitrag schon für blödsinnig hältst, dann gestatte ich mir, dir entgegen zu halten, dass deine Behauptung bezüglich des Notars völliger Blödsinn ist. Eine Vormundschaft wird vom Amtsgericht erteilt. Und wäre dein Mann tatsächlich zum Vormund bestimmt, dann würdet ihr wissen,dass er gegenüber dem Amtsgericht rechenschaftspflichtig ist und jährlich einen Rechenschaftsbericht über das Vermögen abzuliefern hat.
Es gibt durchaus Betreuungsverfügungen, die nicht von Amtswegen angeordnet sind, sondern vom später zu Berteuenden zu noch testierfähgen Zeiten in notarieller Form vorgenommen werden. Da hat dann kein Amt etwas mitzureden, solange die Betreute nicht widerruft oder keine staatlichen Hilfen beanspruchen muß.
Mit einer notariellen Betreuungsverfügung kann der Betroffene verfügen, wer ggf. die Betreuung übernehmen soll, bzw. wer sie auf keinen Fall übernehmen soll. Die Anordnung einer Betreuung erfolgt immer vom Amtsgericht. Das Gericht ist lediglich verpflichtet, die vorgeschlagene Person zu prüfen und ggf. zu bestätigen. Der Betreuer erhält daraufhin einen amtlichen Betreuungsausweis, den ein Notar gar nicht ausstellen kann.
also meine Damen und Herren.....mein Mann hat eine vom Notar begluabigte Generalvollmacht ...das müsste reichen !!!
Nicht für alles:
So muss er z.B. eine freiheitsentziehende Unterbringung und weiter freiheitsentziehende Maßnahmen (auch stark beruhigende Medikamente gehören eigentlich hierzu) vom Betreuungsgericht genehmigen lassen. Gleiches gilt für gefährliche ärztliche Behandlungen.
Quelle: Bundesanzeiger
wir haben es zu Hause schwarz auf weiß mit Stempel und Unterschrift .
es geht nur darum, die Oma hat zu Geburtstagen und Feiertagen ihre einzigen 3 Enkel immer mit je 100 Euro für jeden beschenkt ---ob man das weiterführen kann oder nicht ?