Darf das Sozialamt die Konteauszüge der letzten 2 Jahre verlangen?

5 Antworten

Da Sozialhilfe eine – im Grundsatz – kommunale Leistung ist, liegt die Datenschutzaufsicht über die Sozialämter bei den jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Es besteht die Möglichkeit, dass zur Klärung konkreter Fragen die Vorlage von Kontoauszügen – auch eines deutlich längeren Zeitraums – gefordert werden darf.

Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/faq-sozialamt/#11

https://ddrm.de/berlin-sozialamt-verlangt-rechtswidrig-vorlage-von-ungeschwaerzten-kontoauszuegen/

Reviloone95 
Beitragsersteller
 02.05.2019, 13:21

Gleichwohl besteht aber auch die Möglichkeit, dass zur Klärung konkreter Fragen, so z. B. bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug, die Vorlage von Kontoauszügen – auch eines deutlich längeren Zeitraums – gefordert werden darf.

Bitte keine Tatsachen verschweigen. Dort steht '' bei Verdacht auf Sozialbetrug '' dies haben Sie absichtlich weggelassen was wiederum Ihrer Aussage null Relevanz gibt.

GanMar  02.05.2019, 13:35
@Reviloone95

Genaugenommen steht dort "z. B. bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug" - was also andere konkrete Fragen durchaus möglich macht. Und dies wiederum gibt der Aussage dann wieder Relevanz. Schließlich können wir nicht wissen, welche konkrete Frage in diesem Fall geklärt werden soll - vielleicht wird selbstverschuldete Bedürftigkeit vermutet?

sonnymurmel  02.05.2019, 13:36
@Reviloone95

Bitte keine Unterstellungen.

Ich habe die Quelle genannt, damit man das dort genau nachlesen kann-........soviel dazu.

Anderseits verstehe ich deine Aufregung nicht.

Warum rufst du nicht beim Sozialamt in Waldenbuch an und fragst, warum sie die Kontoauszüge ( 2 Jahre) möchten.

Ich denke schon, dass der Sachbearbeiter dir das begründen muss und auch wird.

Wenn es dir ein zu massiver Eingriff in dein Privatleben ist, beantrage keine Unterstützung.

Ansonsten reiche die gewünschten Unterlagen ein.

Es wird halt geprüft, ob du wirglich bedürftig bist.

Reviloone95 
Beitragsersteller
 02.05.2019, 13:01

Vor 24 Monaten war ich nicht bedürftig also was geht denen das an was ich vor 24 Monate verdient habe?

FGO65  02.05.2019, 13:02
@Reviloone95

Wie gesagt, keiner zwingt dich dazu

lydiab563  02.05.2019, 13:00

Schließlich konntest du noch vor einem Jahr ein Millionär sein, und jetzt kannst du dir nicht mal Brötchen kaufen😂 - so ist das Leben...

Du willst etwas also dann kooperiere auch

Die wollen nur schauen ob dir das auch wirklich zusteht und ob du wirklich bedürftig bist

Für Privatpersonen gibt es garkeine Aufbewahrungspflicht.

Aber es Empfiehlt sich natürlich wichtige Auszüge aufzubewahren aus denen Zahlungen hervorgehen. Also das du einen Nachweis hast das du bezahlt hast. Oder auch wichtige Eingänge.

In diesem Fall haben die halt Pech gehabt und du kannst ihnen eben nur die geben dir zur Verfügung stehen.

Atlantica666  02.05.2019, 13:05

Oder der Fragesteller hat Pech wenn er die gewünschten Unterlagen nicht einreichen kann

Niesenderpanda  02.05.2019, 13:08
@Atlantica666

Aber worauf will das Amt sich berufen? Es gibt ja keine Pflicht zur Aufbewahrung.

Wahrscheinlich könnten sie sich andere Dinge wie Lohnabrechnungen oder so zeigen lassen.

Aber einfach sagen"Pech gehabt es gibt nix" ist nicht so einfach möglich

PatrickLassan  02.05.2019, 13:18
@Niesenderpanda

Bei Kontoauszügen besteht die Möglichkeit, sie bei der Bank anzufordern.

Außerdem steht nirgends in der Frage, dass die Fragestellerin die Kontoauszüge nicht mehr hat.

Das hab ich noch nie gehört, normal sind 3 Monate, und wenn 6, dann nur am Anfang.