Darf das Sozialamt die Konteauszüge der letzten 2 Jahre verlangen?

5 Antworten

Da Sozialhilfe eine – im Grundsatz – kommunale Leistung ist, liegt die Datenschutzaufsicht über die Sozialämter bei den jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Es besteht die Möglichkeit, dass zur Klärung konkreter Fragen die Vorlage von Kontoauszügen – auch eines deutlich längeren Zeitraums – gefordert werden darf.

Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/faq-sozialamt/#11

https://ddrm.de/berlin-sozialamt-verlangt-rechtswidrig-vorlage-von-ungeschwaerzten-kontoauszuegen/

Wenn es dir ein zu massiver Eingriff in dein Privatleben ist, beantrage keine Unterstützung.

Ansonsten reiche die gewünschten Unterlagen ein.

Es wird halt geprüft, ob du wirglich bedürftig bist.

Du willst etwas also dann kooperiere auch

Die wollen nur schauen ob dir das auch wirklich zusteht und ob du wirklich bedürftig bist

Für Privatpersonen gibt es garkeine Aufbewahrungspflicht.

Aber es Empfiehlt sich natürlich wichtige Auszüge aufzubewahren aus denen Zahlungen hervorgehen. Also das du einen Nachweis hast das du bezahlt hast. Oder auch wichtige Eingänge.

In diesem Fall haben die halt Pech gehabt und du kannst ihnen eben nur die geben dir zur Verfügung stehen.

Das hab ich noch nie gehört, normal sind 3 Monate, und wenn 6, dann nur am Anfang.