Wie viel Geld vom Sozialamt für ein Bett?
Uns steht halt eine Neuausstattung zu. Unter anderem auch ein Bett. Wie viel Geld bekommt man dafür?
1 Antwort
Die Frage ist, ob es sich bei dieser "Neuausstattung" (Erstausstattung?) um eine Leistung nach dem SGB II handelt, also ALG II ("Hartz IV"), oder um eine Leistung nach dem SGB II, also Sozialhilfe oder Grundsicherung im Altern und bei Erwerbsminderung. Bei ALG II sieht es so aus laut § 24 SGB II Absatz 3:
"1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (...) Die Leistungen (...) können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen."
Das kommt es also zuerst auf die Richtlinien und Gewohnheiten in deiner Gemeinde an! Diese können auch ein gebrauchtes Bett vorsehen als "Erstausstattung" (es heißt nicht "Neuaustattung"!) für eine erste eigene Wohnung oder nach einem Wohnungsbrand oder einem Knastaufenthalt. Das nennt sich dann eben "Sachleistung", siehe oben, und meist gibt es dann einen Gutschein, oft auch für ein gebrauchtes Bett in einem örtlichen "Sozialkaufhaus" oder einem gemeindeeigenen Möbellager - wobei die Tendenz dahin geht, Matrazen nur noch als Neuware zu gewähren aus hygienischen oder ästhetischen Gründen oder so.
Neu oder gebraucht, beides ist möglich im Grunde, ebenso bares Geld oder Gutschein. Und ebenso eine Pauschale, wie in § 24 zu lesen ist. In Berlin sehen die Richtlinien des Senats eine Pauschale*) vor: "Ab dem 01. Mai 2011 gelten für die Erstausstattung der Wohnung die folgenden Pauschalen: 1 Personenhaushalt 1.073 Euro 2 Personenhaushalt (2 Erwachsene) 1.359 Euro 2 Personenhaushalt (1 Erwachsener und 1 Kind) 1.417 Euro" (usw.): http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2011_05.html
Zu dieser Pauschale gibt es bei uns noch Elektrogeräte, Teppiche und Gardinen. Fehlt nur ein Bett, sieht es natürlich anders aus*). Und in deiner Gemeinde sowieso. Bist du mit deren Leistung nicht zufrieden, steht dir der Rechtsweg offen - trotz Richtlinien deiner Gemeinde. Mit größerer Aussicht auf Erfolg, wenn dein Amt gegen diese Richtlinien verstößt - oder wenn ein Gericht diese Richtlinien für falsch hält.
Aber der Rechtsweg führt zunächst über einen (am besten schriftlichen) Widerspruch beim Amt selber, erst danach ist eine Klage beim Sozialgericht zulässig. Ausnahme: Ein Einfall liegt vor, dann könnte ein Antrag auf eine Einstweilige Anordnung auch vor einem negativen Widerspruchsbescheid zulässig und Erfolg versprechend sein.
Gruß aus Berlin, Gerd
*) Falls nur ein Bett fehlt, gilt für Berlin die im obigen Text verlinkte "Anlage 1" mit folgender Bargeld-Pauschale: Singles: Schlafgelegenheit / Schlafcouch 144 Euro / Paare: 2 Betten mit Matratzen 199 Euro