Sollte meine Mutter ein Pflegefall werden, kann ich Haus verkaufen obwohl sie Niessbrauchrecht hat?
Meine Eltern haben das Haus vor 13 Jahren auf mich überschrieben, mit einem Niessbrauchrecht für Beide. Mein Vater ist verstorben, ich bin das einzige Kind und lebe in den USA. Was passiert, sollte meine Mutter in ein Pflegeheim kommen, kann ich das Haus dann auch ohne ihre Unterschrift verkaufen?
4 Antworten
Das Niessbrauchrecht bleibt bis zum Lebensende erhalten, wenn sie es nicht widerruft.
Du solltest Dir im Klaren darüber sein, dass eine Immobilie mit Niesbrauchs-recht de facto unverkäuflich ist, selbst wenn das Niesbrauchsrecht aufgrund eines Pflegefalls nicht genutzt wird.
Jeder Käufer einer solchen Immobilie muss damit rechnen, dass das Nies-brauchsrecht immer kurzfristig in Anspruch genommen werden kann. Damit kann ein Käufer nicht planen, den Wohnraum also zum Beispiel selbst nutzen.
Selbst wenn Du also verkaufen dürftest - welcher Käufer legt sich eine Immobilie zu, dessen Nutzung in den Sternen steht?
Verkaufen kannst du es jederzeit, da du Eigentümer bist. Allerdings wirst du keinen Kaufinteressenten finden, solange der Nießbrauch noch darauf lastet. Die Löschung kann nur deine Mutter bewilligen.
Du kannst es verkaufen, wenn du einen Käufer findest, der es mit dem Nießbrauchrecht in bar bezahlen kann.
Wenn es dir um die Versorgung deiner Mutter geht, solltest du dich darum kümmern, dass sie jemandem in ihrem Umfeld eine Vorsorgevollmacht ausstellt. Überleg dir, wer im Moment deine Eigentümerpflichten am Haus erfüllt.
Sollte es einen finanziellen Engpass wegen anfallenden Heimkosten geben, könnte (von einem gerichtlich bestelltem Betreuer) unter Umständen die Vermietung des Nießbrauchrechtes verlangt werden. Dann bist du aber immer noch in der Kostenpflicht als Eigentümer Instandhaltung, Moderniesierung etc. . Du kannst auch noch in eurem Kaufvertrag nachlesen, ob hier über den Fall einer Heimunterbringung Aussagen bezüglich Nießbrauchrecht getroffen wurden.
Da du eine freiwillige Löschung des Nießbrauchrecht durch die Mutter offenbar ausschließt, solltest du dich über deine eigene Unterhaltungspflichten informieren und im Fall der Heimunterbringung einen besonderen Augenmerk auf das Wort "Kostenübernahmeerklärung" legen.