Kann mein Vater sein Nießbrauchrecht weiter vererben an eine fremde vererben?
Meine Eltern haben mir vor 13Jahren das Haus vererbt. Meine Mutter ist verstorben.Zu meinem Vater habe ich keinen Kontakt.Er hat Nießbrauchrecht. habe angst, dass er sein Nießbrauch weiter vererbt an eine fremde Person. Kann mir jemand helfen?
7 Antworten
Nießbrauch endet mit dem Tod des Berechtigten. Es ist nicht vererblich und auch lebzeitig vom Berechtigten nicht auf eine andere Person übertragbar.
Bei einem Nießbrauch handelt es sich um ein sogenanntes höchstpersönliches Recht, welches nicht vererblich ist. Das Nießbrauchsrecht erlischt vielmehr mit dem Tode des Nießbrauchers (des sogenannten Rechteinhabers).
Neben dem Nießbrauch sind auch sonstige höchst persönliche Rechte nicht vererblich, worunter beispielsweise auch ein Wohnungsrecht oder ein Leibgedingsrecht fällt.
wenn dein Vater nicht gestorben ist kann er dir auch nichts vererbt haben- höchstens geschenkt / überschrieben. Ansonsten kann ein Nießbrauchrecht nicht vererbt werden- es endet mit dem Tod.
Keine Sorge, das Nießbrauchsrecht kann man weder vererben noch verkaufen, es erlischt mit dem Tod.
http://www.ruby-erbrecht.de/aktuelle-tipps-und-tricks/2012/tipp_121130.php
Nein, das kann er nicht. Er ist nicht mehr Eigentümer des Hauses.
Sag ich doch. Oder hab ich was anderes geschrieben ?
Das Nießbrauchsrecht kann niemandem vererbt werden, es endet mit dem Tod des Nießbrauchers.