Haus wurde vor ca. 1 Monat überschrieben, wann kann ich es verkaufen?
Mein Onkel muss ins Pflegeheim (Demenz). Er hat mir erst vor ca. 1 Monat sein Haus überschrieben bzw. geschenkt, er hat Wohnrecht. Urkunde etc. liegt vor. Wann kann ich das Haus verkaufen? Ich wollte mit dem Hausverkauf evtl. anfallende Pflegeheimkosten bezahlen.
9 Antworten
So lange dein Onkel lebt, wird das sicher nicht so leicht das Haus zu verkaufen, zumindest für einen vernünftigen Preis. Kaum jemand will ein Gebäude kaufen, wo noch ein Wohnrecht im Grundbuch steht. Das bedeutet nämlich dass der zukünftige neue Eigentümer die Immobilie vorerst nicht nach eigenem Ermessen nutzen kann und das mindert die Nachfrage stark und drückt somit den Preis.
Wenn dein Onkel beginnende Demenz hat, bekommt er hoffentlich einen Betreuer, der die Schenkung widerruft. Es war bestimmt nicht im Sinne des Onkels dir das Haus mit Wohnrecht zu schenken um dann im Pflegeheim zu landen! Solltest du die Betreuung insbesondere die Vermögensvorsorge haben: Gib sie wieder ab, du bist damit offenbar überfordert.
Der Plan war oder ist steuerlich und kostenmäßig für beide Seiten ein Eigentor.
Den Rest beantwortet dir der Notar, denn nur der kann beurteilen, ob dein Vertrag bereits rechtskräftig ist.
Ansonsten wirst du für das Haus mit Wohnrecht kaum einen Käufer finden. Eine Löschungsbewilligung kann der Onkel dann eher nicht mehr erteilen.
Zur Abwendung der Verarmung des Schenkers kann die Schenkung zurückgefordert werden bzw. unter Umständen auch das Wohnrecht vermietet werden.
Solange dein Onkel ein eingetragenes Wohnrecht hat wirst du das Haus nicht verkauft kriegen. Und wenn doch dann sehr weit unter Wert.
Wende dich an euren Notar. Der kann dir da Auskunft geben.
Wenn du das Haus 3 Jahre hast und selbst drin wohnst kannst du es Steuerfrei verkaufen, ansonsten fallen Spekulationssteuern an. 25%
Wenn du es Vermietet hast, kannst du es Steuerfrei erst nach 10 Jahren verkaufen, sonst fallen wieder 25% Steuern an.
stehst du denn im Grundbuch?
2 kannst du es erst Verkaufen wenn der Herr verstorben ist
Die Frage ist, ob er je ins Grundbuch kommt. Ein Dementer kann kein Haus übeschreiben oder verschenken, die Sache stinkt.
mit eigetragenem Wohnrecht wird ein Verkauf nicht/nur schwer möglich sein.
Würdest du dir denn ein Haus kaufen, wo du evt nicht mal drinnen wohnen darfst, weil ein anderer ein KOSTENLOSES Wohnrecht hat?