Sind Überstunden ein Kündigungsgrund / Abmahnungsgrund?
Hallo,
mein Arbeitgeber (Gleitzeit-Modell) regelt Überstunden so, dass alle gemachten Überstunden einem Konto gut geschrieben werden und man dann entweder davon Urlaub nehmen kann oder sich diese auszahlen lassen kann (zu üblichem Stundenlohn).
Von seitens meines Vorgesetzten und auch generell von der Geschäftsleitung wird allerdings immer wieder gepredigt, dass man keine bzw. nicht viele Überstunden aufbauen soll.
Nun meine Frage, da ich im Moment das mehr Geld gebrauchen könnte und auch einiges an Arbeit am Job habe, ist das ein Grund zur Kündigung / Abmahnung, wenn man massig Überstunden aufbaut, obwohl es nicht gern gesehen ist?
5 Antworten
Das wohl nicht, aber wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, nicht zuviele Überstunden aufzubauen, wird es bald ein unangenehmes Gespräch mit dem Chef geben - lass das also mal bleiben, Du musst Dich schon an die Richtlinien halten, sonst gibts auf jeden Fall Ärger.
Nö - kann aber sein, daß die Überstunden nix wert sind: sie müssen durch den Vorgesetzten angeordnet sein, sonst sind sie nur ein freiwilliger Beitrag
Das ist nicht richtig!
Überstunden müssen auch dann ausgeglichen werden, wenn der Arbeitgeber freiwillig geleistete Stunden duldet, also z.B. weiß, dass ein Arbeitnehmer Überstunden leistet, er sie ihm aber nicht untersagt.
Die Pflicht zum Ausgleich besteht außerdem dann, wenn Überstunden zwar nicht angeordnet wurden, ihre Erbringung wegen der vom Arbeitgeber erwarteten Erledigung einer Aufgabe aber notwendig war.
Die Beweislast trägt im Konfliktfall dann aber der Arbeitnehmer.
Du verstehst irgendwie den Sinn von Überstunden nicht. Sie sind nicht dafür da um eine Flaute auf deinem Konto auszugleichen. So wie du das umschreibst fährst du deine Stunden nur hoch, weil du das Geld haben willst.
Du wirst dir die Frage gefallen lassen müssen -da wahrscheinlich andere Kollegen auf Grund der Ansage keine Überstunden machen- warum du so viele Überstunden machst.
Die gerne gewählte Aussage "Ich habe so viel zutun", kann ein Bumerang sein, denn man kann dich auch fragen "Warum schaffst du es nicht in der normalen Arbeitszeit, bei den Anderen funktioniert es auch?".
Verabschiede dich von der Denkweise, das Gleitzeit nur für den eigenen Geldbeutel gedacht ist. Nicht vergessen, dein Chef könnte einfach auch nur anweisen alles als "Freizeit" abzugelten.
Nein. Das ist kein Kündigungsgrund. Allerdings kann der Arbeitgeber mit Hinweis auf das Gleitkonto die Auszahlung von Überstunden verweigern - hier mal die Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit in Deinem Betrieb genau lesen.
Der Vorgesetze (die Geschäftsleitung) kann natürlich der Auffassung sein, dass derzeit keine oder kaum Überstunden notwendig sind. Baust Du dennoch eigenmächtig Überstunden auf, kann dies sehr wohl zu einer Abmahnung führen.