Darf Arbeitgeber auch Trinkgeld bekommen wenn er mitarbeitet?
Folgender Fall: In einem Gastronomiebetrieb wird das Trinkgeld in einen Topf gegeben und einmal die Woche nach Prozenten verteilt. Der Chef selber arbeitet aber wie jeder Angestellte auch in dem Laden und verrichtet auch die gleichen Arbeiten. Darf der Chef (Arbeitgeber) jetzt auch von dem Trinkgeld etwas bekommen oder steht es tatsächlich nur den Arbeitnehmern zu? Es ist nicht so, dass der Chef das komplette Trinkgeld behält.
5 Antworten
Theoretisch gehört das Trinkgeld allen zu gleichen Teilen, wenn die Kunden es in den Topf geben! Praktisch gehört es demjenigen, dem es für seine persönliche Leistung direkt zugesteckt wird. Es sei denn, dass der Kunde den Zweck ("für alle") ausdrücklich bestimmt.
Moralisch finde ich es verwerflich, wenn der Chef seinen Anteil beansprucht. Denn letztendlich ist er es doch, der unter'm Strich an den Kunden und der Arbeit seiner Mitarbeiter am meisten verdient. In der Motivation seiner Mitarbeiter liegt ja auch sein persönlicher und finanzieller Nutzen.
Theoretisch gehört das Trinkgeld allen zu gleichen Teilen, wenn die Kunden es in den Topf geben! Praktisch gehört es demjenigen, dem es für seine persönliche Leistung direkt zugesteckt wird. Es sei denn, dass der Kunde den Zweck ("für alle") ausdrücklich bestimmt.
Das kann auch vertraglich mit den Arbeitnehmern so geregelt werden und hängt dann nicht davon ab, wie der Kunde es bestimmt.
Er darf schon, nur ist das für ihn kein Trinkgeld, sondern ganz normaler Umsatz.
Da kommen einige Fragen und Probleme zusammen. Bekommt der Chef, wie die Mitarbeiter, direkt Trinkgeld von den Gästen?
Wenn der Chef die Trinkgelder "verwaltet" und aufteilt ist das in sofern schlecht, weil ER das Trinkgeld versteuern muss und daher weniger zur Verteilung überbleibt. (Bei einer Steuerkontrolle wird es als "schwarze Kasse" angesehen, wenn es nicht versteuert wurde). Verwaltet es ein Mitarbeiter, muss nur der Chef seinen Teil versteuern.
Ob der Chef ein Anrecht auf Trinkgeldanteile hat, ist nirgends festgeschrieben. Also, er darf bekommen.
Fazit: Der Betrieb, speziell vertreten durch den Chef, darf das vom Mitarbeiter erhaltene Trinkgeld in keinem Fall einbehalten, als wäre es eine übliche Betriebseinnahme.
Ein Einbehalten des Trinkgelds durch den Chef ist prinzipiell nur statthaft, wenn der Mitarbeiter dem zuvor ausdrücklich im Rahmen seines Arbeitsvertrags zugestimmt hat, und Arbeitsverträge müssen mittlerweile schriftlich abgeschlossen sein. Selbst dann muss sichergestellt sein, dass zumindest ein angemessener Teil daraus dem Arbeitnehmer wieder zugute kommt, andernfalls könnte die Vereinbarung sittenwidrig sein.
http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/wem-gehort-das-trinkgeld/
Ich hatte den Fall, dass der Chef, der das Trinkgeld verwaltet und verteilt hat, bei einer Prüfung Steuern nachzahlen musste und dann die Trinkgeldkasse an einen Mitarbeiter übergeben hat, damit es von den Betriebseinnahmen getrennt war.
Der Betrieb, speziell vertreten durch den Chef, darf das vom Mitarbeiter erhaltene Trinkgeld in keinem Fall einbehalten, als wäre es eine übliche Betriebseinnahme.
Es war von "verwalten" die Rede, nicht von "einbehalten"!!
Einbehalten darf der Arbeitgeber das Trinkgeld selbstverständlich nicht, und das hat auch keine behauptet!
Und meine Formulierung war ja wohl klar genug, um sie nicht misszuverstehen!
und Arbeitsverträge müssen mittlerweile schriftlich abgeschlossen sein
Das ist Unsinn!
Wie kommst du denn darauf, wo soll das denn bloß stehen, und seit wann denn "mittlerweile"?!?!.
Was der Arbeitgeber lediglich muss: entsprechend dem Nachweisgesetz NachwG § 2 "Nachweispflicht" Abs. 1 die wesentlichen Vertragsbedingungen (sie werden im Gesetz genannt) dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn schriftlich und unterschrieben auszuhändigen.
Der Arbeitsvertrag selbst kann selbstverständlich weiterhin auch mündlich oder durch übereinstimmendes Handeln geschlossen werden.
Dass der Arbeitsvertrag schriftlich sein muss, verstehe ich in dem Fall dass der Vertrag die oben angesprochene Trinkgeldregelung enthält. (der Fettdruck ist dem Link entnommen).
Arbeitsverträge müssen mittlerweile schriftlich abgeschlossen sein
Das ist eine allgemeine Aussage - und die ist schlicht und einfach falsch!
Dass es ohne schriftlichen Vertrag schwer sein könnte, spezielle Regelungen zum Umgang mit Trinkgeldern zu beweisen, ist ein anderes Problem.
Rechtlich gesehen darfst du auch trinkgeld so wie dein arbeitgeber bekommen das kommt aber auf die steuern und auf den arbeitsvertrag an
Wenn alle ihr Trinkgeld reinschmeißen wird es unter allen verteilt
Dass der Arbeitgeber die Trinkgeldkasse "verwaltet" - also dafür sorgt, dass jeder Arbeitnehmer sein anteiliges Trinkgeld bekommt, wenn es so geregelt ist, dass alle Trinkgelder in "einen Topf" fließen -, bedeutet doch nicht, dass es zu seinem Umsatz zählt und entsprechend versteuert werden muss!