Zuviele Überstunden Chef verklagen?
Mal angenommen ein Mitarbeiter arbeitet mehr als 48 Std die Woche, dies jetztschon über 7 Monate hinweg. Im anzuwendenden Tarifvertrag steht das gleiche wie eben gesetzlich auch geregelt ist. Mit dem Chef wurde schon vermehrt darüber geredet, vergebens...
Was kann der Mitarbeiter in so einem Fall machen bzw was für rechte hat er?!
Was würde bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht bringen/passieren?! (Ist ein Kleinbetrieb)
5 Antworten
Wenn alles beweisbar vorliegt (z.B. Protokoll der Arbeitszeiten, Gehaltsabrechnung, Kontoauszug etc), dann könnte man unter Umständen schon Erfolg damit haben. Die Frage ist allerdings ob es wirklich was bringt bzw. verhandelbar ist. Wenn es nur um 100 Euro geht eher nicht, wenn es um mehr geht, vermutlich, aber was weiß ich schon.
Am besten man nimmt die ganzen Unterlagen und Beweise mit zum Arbeitsgericht. Dort erhält man eine kostenlose Rechtsberatung bei einem Rechtspfleger. Man kann aber auch ohne Unterlagen da aufkreuzen und dann einfach fragen, ob und wie man da effektiv was machen könnte. Die Beratung ist erfahrungsgemäß sehr kompetent und entspricht einer normalen anwaltlichen Beratung, ist wie gesagt jedoch kostenlos und kann man sie relativ ausführlich in Anspruch nehmen, wenn man das möchte. Die Klage auf dem Arbeitsgericht wäre für den Arbeitnehmer ebenfalls kostenlos auch wenn es in einem Vergleich endet. Anwaltspflicht besteht meistens nicht und man kann das in der Regel auch locker selbst machen.
Vielleicht hat man damit keinen Erfolg. Aber es lohnt sich auf jeden Fall da nachzufragen! Wenn man das durchzieht dann muss man aber ggf. auch mit einer Kündigung rechnen, hängt davon ab wie der Chef da drauf reagiert. Die meisten reagieren sauer wenn man sie in der Realität stranden lässt.
Es wird aber geklärt, ob die Klage gerechtfertigt ist bzw. plausible Gründe gibt. Da muss man sich so oder so mit dem Fall auseinandersetzen und mit einer rechtskundigen Person detaillierte Sachverhalte klären. Ich kann nur von mir sprechen, als ich das letzte Mal meinen Arbeitgeber auf Zahlungen verklagte, konnte ich mindestens 30min den Sachverhalt erörtern und alle meine wesentlichen Fragen wurden beantwortet, weit über das hinaus was ich erwartet hatte. Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass eine Klage erfolg hat, dann wird sie in der Regel vom Arbeitsgericht angenommen, aber irgendwie muss das geprüft werden. Natürlich kann man das nur in Anspruch nehmen, wenn man einen Grund hat und da sich nicht grundlos ein und aus gehen um sich beraten zu lassen. Aber im Gegensatz zu anderen Gerichten kümmert sich das Arbeitsgericht detaillierter um den Fall als das bei anderen Gerichten der Fall ist. War jetzt zumindest mein persönlicher Eindruck.
Selbst wenn du deinen Chef wegen zu vieler Überstunden verklagen würdest und Recht bekämst, kannst du dir hinterher einen neuen Job suchen. Wenn ein normales Gespräch nichts bringt, wird ein rechtlicher Zwang nur insofern weiterhelfen, als dass du hinterher sehr viel Zeit haben wirst, weil du dir dann eine neue Stelle suchen kannst.....
Warum also klagen ? Such dir gleich ne neue Stelle und lass dir die Überstunden in Form von Freizeit oder Geld auszahlen.
Theoretisch darf der Arbeitgeber nicht wegen so einem Rechtsfall sofort kündigen soweit ich weiß, das hindert ihn aber nicht daran es kurz danach aus einem anderen Grund zu tun. Außerdem ist das
Arbeitsverhältnis dann vergiftet, selbst wenn man im Recht ist. Finde es aber trotzdem gut wenn es gemacht wird, erstens gehts um einen Haufen Geld und zweitens merkt man dann, dass man damit nicht durch kommt bzw. dass man sich das nicht gefallen lassen muss. Wozu sind denn diese Gesetze da?
Streng genommen handelt es sich nämlich nicht nur um reine Zurückhaltung von Lohn, sondern auch Steuern und Sozialabgaben die gezahlt hätten werden müssen wurden vom Arbeitgeber nicht bezahlt. Er hat also nicht nur von seinem Arbeitgeber eingespart, sondern auch vom Staat und Sozialkassen. Wenn man das anspricht und der das immer noch nicht einsieht, dann braucht er sich eigentlich nicht wundern... ist zumindest meine Ansicht. Kommt aber drauf an, vielleicht wäre es schlauer zu prüfen, ob man da was machen kann, und wenn das so ist aber abzuwarten und dann erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn man einen neuen Job etc. sucht oder sowieso kündigen möchte, zu klagen.
Eine Klage wird das Arbeitsverhältnis sicherlich nicht sofort beendet, dürfte aber das Verhältnis zum Chef so verschlechtern, dass man sich möglicherweise eine schnelle Kündigung herbeisehnen würde.
Spätestens bei einer Kündigung müssten die Überstunden doch ohnehin abgerechnet werden.
Ich denke auch, dass manche Berufe einfach mit Überstunden verbunden sind. Egal, was die Gesetze sagen. Vielleicht handelt es sich hier ja um eine derartige Berufsgruppe.
Wieviele Dienstleistungen etc. könnten gar nicht mehr ordentlich erbracht werden, wenn die Leute alle nur nach Gesetz arbeiten würden. Und zusätzlich Personal einzustellen, ist ja auch nicht immer machbar und möglich. In der Theorie zwar schon, in der Praxis schauts aber dann halt doch anders aus....
Ich bin der Meinung, ich muss mir nicht alles gesetzlich regeln lassen, sondern wenn ich in einer Situation bin, die mir nicht gefällt, kann ich mich normalerweise auch aus eigener Kraft daraus lösen, in dem ich mich - wie in diesem Fall - nach einer anderen Arbeitsstelle umschaue.
Deine Meinung möchte ich dir nicht nehmen.
Aber wozu sind Gesetze da?? Um sie zu brechen?? Um Papier voll zu schreiben? Um Advokaten zu beschäftigen?
Du könntest mit dieser Anschauung fast mein Chef sein.
Wenn du koch bist ist das normal. Da wird aufgebaut und dann abgebaut.
In anderen Berufen ist das nicht üblich darum würde ich mich schon beschweren. Ob deine Anklage durchkommt kann ich nicht sagen aber wenn du das machst solltest du einen anderen Betrieb haben weil du dann gekündigt wirst
Wichtig ist, dass du die Stunden exakt nachweisen kann.Schriftlich einfordern die Vergütung mit 14 Tagen Frist zum Zahlen.
Erstmal zum Betriebsrat wenn einer da ist ansonsten Rechtsschutz suchen
danke aber das mit der Rechtsberatung stimmt leider nicht.... http://www.lag.bayern.de/muenchen/gerichte/muenchen/index.php