Sind bei neu einbau vom Fenster Rollläden Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Hallo,
In unser Mehrfamilienhaus Haus aus 1910 müssen neue Fenster eingebaut werden. Obwohl wir selbst keine neue Fenster brauchen verstehe ich das wir mitzahlen müssen an die neue Fenster,leider. Aber jetzt wollen die andere Bewohner auch Rollläden dazu, und finden das wir daran auch mitzahlen müssen. Wir finden aber das Rollläden nicht unbedingt notwendig sind (wir haben keine) und wenn die Bewohner die haben wollen sie dieses extra Kosten selbst zahlen sollten.
Ich weiß das reparieren vom Rollläden zum Gemeinschaftskosten gehört. Die derzeitige Fenster haben Rollläden aber die werden alle ausgetauscht.
Vielen Dank
ps. Deutsch ist nicht meine Muttersprache also bitte ich um Entschuldigung für Schreibfehler
2 Antworten
Es würde sich lohnen, den Teilungsvertrag noch einmal genau zu studieren. Sehr wahrscheinlich müsst Ihr keine Anteile für zusätzliche Maßnahmen übernehmen. Das könnte nur dann der Fall sein, wenn es dazu einen Beschluss mit der dafür erforderlichen Mehrheit gäbe.
Nahezu immer kannimmer nur das, was war, wenn es verbraucht ist, in entsprechender Form wieder hergestellt werden, aber nicht mit zusätzlichen Dingen. Daher bin ich mir so gut wie sicher, dass Ihr für die Rolläden nicht aufkommen müsst.
In unserem Mehrfamilienhaus sind diese Sachen im Grundbucheintrag verankert. Was steht darüber bei Dir? Unsere Fenster wurden auch ausgetauscht...Rolläden hat jeder selbst bezahlt