Muss der Austausch eines defekten Fenster eines Eigentümers, durch eine Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft erlaubt werden?
Ich bin Eigemtümer in einer Eigentümergemeinschaft. Zwei meiner Fenster (Baujahr 07 / 75) sind defekt (Schaniere gebrochen, Scheiben blind u. Rahmen verzogen), gem. Aussage Tischler würde eine Reparatur den Rahmen sprengen. Also Fenster müssen ersetzt werden. Fenster sind gem. Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum. Muss ein Hausverwalter sich den Neueinbau auf einer Eigentümerversammlung gem Beschlussfassung genehmigen lassen? Oder hat er hier nicht das Recht im Rahmen der Bauerhaltungsmaßnahmen eigenständig zu entscheiden?
2 Antworten
Ja.
Da dir das Fenster nicht gehört, müssen diejenigen entscheiden, denen es gehört. Und das ist bei Fenstern immer die Wohnungseigentümergemeinschaft, weil Außenfenster zwingend gemeinschaftliches Eigentum sind.
Nur wenn die Wohnungseigentümerversammlung die Instandsetzung verweigert, hättest du einen Anspruch auf eigenmächtiges Handeln, wenn eine unmittelbare Gefahr droht, was wohl angesichts des Zustandes deines Fensters kaum der Fall sein dürfte. Denn schließlich ist der Zustand deines Fensters wohl nicht kürzlich entstanden.
Sollte die Wohnungseigentümerversammlung also dein Anliegen abschmettern, kannst du diesen Nichtbeschluss anfechten und die Entscheidung von dem Gericht treffen lassen.
Was steht in Teilungserklärung?Sind die Fenster Gemeinschafsteigentum oder jede Eigentumer muss selber für seine Fenster sich kümern?Bei Gemeinschaftseigentum entscheidet WEGbei eine Versammlung.
Danke für die Antwort. Die Tk sagt natürlich Gemeinschaftseigentum. Dachte aber, das hier der Verwalter selbst entscheiden kann, da es sich ja um eine Bauerhaltungsmaßnahme handelt. Zur Erklärung, die Fenster sind hin.