Muss der Austausch eines defekten Fenster eines Eigentümers, durch eine Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft erlaubt werden?

2 Antworten

Ja.

Da dir das Fenster nicht gehört, müssen diejenigen entscheiden, denen es gehört. Und das ist bei Fenstern immer die Wohnungseigentümergemeinschaft, weil Außenfenster zwingend gemeinschaftliches Eigentum sind.

Nur wenn die Wohnungseigentümerversammlung die Instandsetzung verweigert, hättest du einen Anspruch auf eigenmächtiges Handeln, wenn eine unmittelbare Gefahr droht, was wohl angesichts des Zustandes deines Fensters kaum der Fall sein dürfte. Denn schließlich ist der Zustand deines Fensters wohl nicht kürzlich entstanden.

Sollte die Wohnungseigentümerversammlung also dein Anliegen abschmettern, kannst du diesen Nichtbeschluss anfechten und die Entscheidung von dem Gericht treffen lassen.

Was steht in Teilungserklärung?Sind die Fenster Gemeinschafsteigentum oder jede Eigentumer muss selber für seine Fenster sich kümern?Bei Gemeinschaftseigentum entscheidet WEGbei eine Versammlung. 

bikerpeewee 
Beitragsersteller
 24.03.2016, 18:29

Danke für die Antwort. Die Tk sagt natürlich Gemeinschaftseigentum. Dachte aber, das hier der Verwalter selbst entscheiden kann, da es sich ja um eine Bauerhaltungsmaßnahme handelt. Zur Erklärung, die Fenster sind hin.