Darf ein Spitzboden (Sondereigentum) ohne Zustimmung der WEG umgebaut werden wenn das Gemeinschaftseigentum nicht verändert wird?
Hallo liebe Community,
Wir besitzen eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss. In der Teilungserklärung gehört der Spitzboden zum Sondereigentum und ist dort auch in den Eigentumsanteilen dazu gerechnet.
Ferner steht in der Teilungserklärung, dass Wandputz und Wandverkleidung (auch jene die nicht zum Sondereigentum, aber zur Wohnung gehören) und Holzdecken sowie die nicht tragenden Wände zum Sondereigentum GEHÖREN.
Soviel erstmal dazu.
Nun ist meine Frage, ob der Spitzboden umgebaut werden kann (natürlich ohne das das Gemeinschaftseigentum, sprich das Dach berührt oder verändert wird also ohne einbau von neuen Fenstern)
Also:
Darf Dämmung angebracht werden?
Darf der Zugang zum Spitzboden verlegt werden?
Und natürlich, ob dies ohne eine Zustimmung von den Miteigentümern zu realisieren ist.
Sollte ich noch wichtige Angaben vergessen haben dann schreibe ich diese natürlich dazu.
(Zum Umbau würden wir uns natürlich auch beim zuständigen Bauamt erkundigen, es geht mir lediglich um eine erste Einschätzung :D )
Vielen Lieben Dank
3 Antworten
... natürlich, so lange es ein Spitzboden bleibt, also kein Wohnraum werden soll.
Vielen Dank. Ja es geht eig. nur um die Dämmung des Spitzbodens, den umbau zum Wohnraum müsste man ja so oder so bei der WE - Gemeinschaft absegnen lassen.
und so wird die Wohnung größer. Und bringt mehr bei Verkauf.... oder sollen wir etwa glauben ihr macht da kein Wohnraum drauss. IN der TE steht garantiert, dass es ein Spitzboden ist. Umbau zu Wohnraum verändert die TE oder ist TE nicht konform. Und dann kommt auch noch ein Heizung in den Raum. Und die andern zahlen mit. Und ne Baugenehmigung kriegt ihr dafür bestimmt auch nicht.
Der Zugang muss auch so bleiben, weil das ist Gemeinschaftseigentum.
... weil eben der zweite Fluchtweg fehlt, alles doch ganz einfach. Und Abstellfläche in Wohnfläche umzumodeln bedeutet eben Änderung der Abgeschlossenheitserklärung, der TE (mit Zustimmung aller ET und aller >Geldgeber!) und was die Kosten und Lasten für Heizung angeht, wird die doch anteilig nach Wohnfläche verteilt und die Erfassungsgeräte werden doch auch auf alle verteilt. Also bitte! ... und auch die VGV bekommt einen höheren Wert, wenn sich die Wohnfläche vergrößert, oder?
Ich habe in meiner Frage nichts von umbau in Wohnfläche geschrieben. Es geht lediglich um die Dämmung des Daches.
Noch dazu liegt eine eigene Abgeschlossenheitserklärung für den Spitzboden vor. In der Teilungserklärung würde sich nichts ändern. die Berechnung für die Wohneinheit die wir besitzen sind die m² für unsere Wohnung als Wohnfläche und dazu die m² für den Spitzboden als Nutzfläche. Aus diesen beiden Werten ergibt sich unser Eigentumsanteil.
Also Leute ich hab ja geschrieben wenn noch Informationen fehlen sollten schreibe ich die gern dazu... aber interpretiert euch doch bitte nicht noch zusätlich irgendwelche Angaben mit rein die nicht existieren.
Nochmal. Es geht darum, den Spitzboden zu Dämmen. Der Spitzboden soll kein Daueraufenthaltsort werden.
Das ist eine sehr spezielle Frage und ich bin leider kein Experte, daher möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen...was ich aber sagen kann ist, dass Du auf den Denkmalschutz extrem Acht geben musst. Wenn da auch nur die kleinste Kleinigkeit verändert wird, die nach außen hin irgendwie sichtbar ist, handelt man sich schnell Ärger und Kosten ein...vielleicht ist Dir das bekannt...
Vielen Dank für deine Antwort, das Gebäude ist nicht Denkmalgeschützt ;-)
Wieso sollte man denn bitte keine Baugenehmigung dafür bekommen?
Und wieso sollten die Miteigentümer das mit bezahlen? ^^ Jeder hat seine eigene Heizkostenabrechnung. Zumal folgekosten für die Miteigentümer ja auch ausgeklammert werden können. (Bsp. Balkonanbau)
Und das mit dem Zugang verstehe ich auch nicht, schon in der Frage habe ich geschrieben, dass der Spitzboden zum Sondereigentum gehört. Nicht Sondernutzungsrecht, SonderEIGENTUM.
Aber vielen Dank trotzdem für die Antwort.