WEG und Fenster. Kann ich zum Tausch meiner Fenster verpflichtet werden?

6 Antworten

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Oft werden diese Kosten aber als Sondereigentum umgelegt.

Da hast du etwas missverstanden.

Sind die Fenster Gemeinschaftseigentum (es kann ja in der Teilungserklärung anders geregelt sein) und müssen/sollen ausgetauscht werden, muss auf der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Die Kosten für den Austausch werden normalerweise aus der Rücklage gezahlt, in die die Eigentümer ja monatlich etwas einzahlen.

Ist in der Rücklage nicht genug Geld, kann die Versammlung eine Sonderumlage beschließen.

Welcher Eigentümer wie viel von dieser Sonderumlage trägt, wird ebenfalls auf der Versammlung beschlossen. Es kann beschlossen werden, dass jeder Eigentümer das gleich zahlen muss oder dass sich die Höhe der Sonderumlage nach der Anzahl der jeweils zur Wohnung gehörenden Fenster bemisst oder das nach MEA's umgelegt wird.

In jedem Fall ist ein korrekt gefasster Beschluss über den Austausch der Fenster für alle Eigentümer bindend. Die WEG kann also bestimmen, dass die Fenster in deiner Wohnung ausgetauscht werden.

baghera  18.10.2018, 09:22

sehr gute Antwort! - bis auf dieses: "Sind die Fenster Gemeinschaftseigentum (es kann ja in der Teilungserklärung anders geregelt sein)"

Seit einem BGH-Urteil von 2013, wirksam ab 2014, gehören Fenster (ebenso wie Steigleitungen) zwingend zum Gemeinschaftseigentum, unabhängig von Vereinbarungen in der TE. Diese sind seitdem nichtig. ;o(

Sheireen1990  18.10.2018, 09:40
@baghera

Vielen Dank für den Hinweis! Das Urteil kannte ich noch nicht. Das werde ich mir gleich mal merken. :)

baghera  18.10.2018, 09:44
@Sheireen1990

ja, ich habe auch diese (bittere) Erfahrung damit machen müssen... :o(

FordPrefect  18.10.2018, 09:16
Sind die Fenster Gemeinschaftseigentum (es kann ja in der Teilungserklärung anders geregelt sein)

Nein, kann es nicht. Diesbezügliche Bestimmungen in der TE hat der BGH bereits vor Jahren endgültig als unwirksam verworfen (siehe dazu bespielhaft V ZR 174/11, V ZR 46/13 usf.). Die Regelungen gem. § 5 Abs. 2 WEG können auch einzelvertraglich nicht ausgehebelt werden. Erlaubt sind ausschließlich davon abweichende gesonderte Kostenregelungen innerhalb der WEG.

Entscheidend ist was in eurem Vertrag der WEG steht. Es gibt Mehrheitsbeschlüsse und es gibt einstimmige Beschlüsse. Handelt es sich um eine Situation mit Mehrheitsbeschluss musst du die Fenster austauschen.

Fenster sind, wie Du richtig schreibst, Gemeinschaftseigentum. Deshalb können die Kosten nicht als Sondereigentum umgelegt werden (schon grammatikalisch nicht).

Außerdem werden Fenstern ja nicht nach Lust und Laune getauscht, sondern weil ein Beschluss vorliegt. Und damit ein Grund. Über den wurde abgestimmt, auch von Dir. Bei einer Schönheitsreparatur würde Einstimmigkeit vorausgesetzt werden. Bei einer notwendigen Reparatur/Sanierung reicht die einfache Mehrheit.

Wenn Die Fenster in Ordnung sind, solltest Du dagegen argumentieren können. Wenn sie das nicht sind, solltest Du das auch nicht tun. Denn Du zahlst ja nur den Anteil (egal ob aus den Rücklagen oder in einer Sonderumlage) den Du an Anteilen am Haus hast. Und natürlich zahlst Du auch anteilig die Fenster Deiner Nachbarn.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
WEG und Fenster. Kann ich zum Tausch meiner Fenster verpflichtet werden?

Kurze Antwort: Ja.

Wie du richtig schreibst, sind Außenfenster zwingend Gemeinschaftseigentum. Die WEG kann nur in der TE abweichend die Kostenfrage regeln, ansonsten hat der Eigentümer diesbezüglich nur die regulären Mitspracherechte im Rahmen der WEG Versammlungen.

Eine WEG tauscht ja nun nicht auf Geradewohl Fenster aus, sondern ausschließlich auf Antrag und Beschluss der WEG. Ergo liegt hier bereits ein Beschluss zum Austausch vor, und somit ist der Fall erledigt.

Ich wollte auch einmal hiermit unsere sehr positive Erfahrungen schildern.anfang diesen jahres haben wir Fenster herstellen und dann auch anschließend montieren lassen von der Firma "DARMEX".Dieser diente zur hofteilung gegen unsere Nachbarn die damit nicht sonderlich zufrieden waren.die komplette Fenster wurden in Polen hergestellt und von einem sehr kompetenten Team bestehend aus dem jungen Chef und seinen mitarbeiter hergebracht und aufgestellt es hatte keinen ganzen Tag gedauert