Frage zur Badezimmersanierung
Hallo,
wollte jetzt in einer vermieteten Wohnung das Badezimmer neu machen. Wenn jetzt die Wände alle auf sind und es stellt sich heraus, dass die Steigleitung die von unten hoch kommt, so marode ist, dass man hier die neuen Rohre nicht anschließen kann, wie geht es dann weiter?( Ist jetzt schon schwacher Wasserdruck vorhanden)
Steigleitungen sind Gemeinschaftseigentum, die waagerechten Rohre in der Wohnung Sondereigentum, soweit klar. In diesem Fall müßte doch dann zumindest ein Teil der Steigleitungen von der Hauseigentümergemeinschaft erneuert werden?
Ist hier dann "Gefahr im Verzug" oder muß ich erst über den Verwalter eine Sonderversammlung beantragen?
Wäre dann ja im Prinzip sinnvoller, die komplette Steigleitung und auch das Fallrohr komplett zu erneuern, natürlich auf Gemeinschaftskosten mit Zustimmung der anderen Eigentümer?
3 Antworten
die zustimmung der Mieters vorausgesetzt würde ich zuerst einen Sanitärinstalateur beauftragen den zustand zu prüfen und zu dokumentieren.. ggf gleich eine kostenschätzung vornehmen lassen. Anschließend den Verwalter mit ins Boot nehmen und ein Rundschreiben an die Eigentümergemeinschaft verfassen lassen der alle Betroffenen informiert.
Das im Zuge einer erforderlichen abstimmung die ganzen beteiligten eiinzuladen sind versteht sich von selbst.
Mit der kostenschätzung ggf noch besser einem verbindlichen kostenvoranschlag kannst Du dann versuchen den Eigentümern die vorteile einer Sanierung klarzumachen und die notwendigkeit zu erläutern. ob nun das Fallrohr nur gereinigt oder gespühlt oder erneuert werden muß das sollte ebenfalls der Fachmann beurteilen. Das Risiko mit der Druckstossreinigung sollte vorher genaustends erklärt werden den das kann richtig in die Hose gehen und zum Platzen der Steigleitung führen. # Eine provisorische Leitung kann bei den aktuellen temperaturen ggf sogar über die Aussenfassade erfolgen , Anschlussmöglichkeiten sollten wenn nicht vorhanden nachgerüstret werden und frühzeitigst den Mietern durch information und vorgehensweise Mitgeteilt werden. Schaut euch den Eigentümervertrag an der ja sicherlich alle vereinbarungen enthält die im jeweiligen Fall zu beachten sind.. soweit sowas überhaupt existiert.. Joachim
Was sagt denn der Mieter dazu?
Das verstehe ich nicht. Wieso sind denn die Wände auf? Und wenn denn die ET den Verwalter so knapp halten, daß er solche Kleinreparaturen wie Austausch einer Leitung nicht einmal aus dem laufenden Haushalt bezahlen kann, kann das alles natürlich lange dauern. Einmal im Jahr gibt es eine Versammlung, oder?