Sichtschutzzaun erlaubt?
Wir möchten gern einen Sichtschutz haben an der Grenze von unserem Grundstück. An der Grenze ist eine 3m breite Stichstraße und danach die Vorgärten der Nachbarn.
Was ist erlaubt? 2m und mehr oder kann ein Nachbar schon gegen jeglichen Zaun klagen, wenn es ihm nicht gefällt? In Frage kommt ein Gittermattenzaun mit "Sichtsschutzeinlage". Wie zum Beispiel hier unten...welche Rechte habe ich auf Sichtschutz und was kann der Nachbar gegen einen 2m hohen Sichtschutzzaun unternehmen?
3 Antworten
Nicht über 2m gelangen und vorher den Nachbarn fragen hilft auch immer :)
Ein Sichtschutz ist aber erlaubt, da kann dein Nachbar noch so meckern
verantwortlich ist die Bauordnung deiner Stadt, frage beim zuständigen Bauamt nach
Das Bauamt sagt, exakt für unsere Grundstück wären 2m das höchste. Höher braucht der auch nicht sein.
Was kann der sagen wir mal Nachbar unternehmen, wenn der Zaun 1,63 hoch ist?
die 1,63 liegen UNTER den 2m oder? dagegen kann der Nachbar nix machen
Ein normaler Sichtschutz ist erlaubt, dagegen kann niemand etwas machen. Auch nicht der unmittelbare Nachbar.
Der Nachbar ist einer der schlimmsten, die man sich vorstellen kann. Der holt schon die Polizei, wenn man den Grill anmacht (wir grillen so 5 mal im Jahr). Oder meckert, wenn man Rasen mäht (16:00 Uhr). Mit dem kann man nicht reden, finden alle anderen Nachbarn auch.