Habe eine frage zur einfriedung?

7 Antworten

„[...] kann ich meinen hund nicht mehr frei im garten laufrn lassen, da er nie bescheid gibt.[...]”

Dann hättest Deinen Hund besser erziehen müssen, woher soll er denn sonst wissen, dass er Bescheid geben muss.

Du als Hundehalter hast dafür zu sorgen, dass Dein Hund keine fremden Grundstücke betritt oder andere Personen „belästigt”, entweder durch gute Erziehung des Hundes oder durch Abgrenzung seines Spielraums.

Ich denke nicht, dass das verlangen kannst. Du kannst aber selbst einen Zaun bauen.

Warum hat der Nachbar das denn gemacht? Für mich ergibt das keinen Sinn.

KleineMaus1970 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 17:12

Das ich nicht auf sein Grundstück schauen kann, dafür er zum sauber machen rüber muss dabei kann er nachsehen was wir machen. Er ist ziemlich neugierig 

Mojoi  27.09.2016, 17:12

Einzig für mich logische Erklärung: In der Gemeinde ist es nicht erlaubt, zwei Meter hohe blickdichte Zäune an die Grundstücksgrenze zu setzen. Ab einem gewissen Abstand zur Grundstücksgrenze (je nach Gemeinde oder Bundesland) ist da aber schon einiges möglich.

KleineMaus1970 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 17:13
@Mojoi

Doch in unsere Gemeinde ist das erlaubt 

Du kannst selber einen an der richtigen Stelle bauen. 

Du hast dafür zu sorgen dass dein Hund das fremde Grundstück nicht betritt. Der Nachbar befindet sich ja auf seinem.

KleineMaus1970 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 17:08

Der alte Zaun War an der grenze 

Mojoi  27.09.2016, 17:11
@KleineMaus1970

Analog zu mibokis Antwort: Die Entfernung des alten Zaunes hätte er nicht ohne dein Einverständnis machen dürfen.

Nein. Aber Du kannst selber einen Zaun auf die Grenze setzen. Je nachdem  in welchem Bundesland Du lebst, müssen ggf. beide Grundstückseigentümer die Einfriedung finanzieren. Du findest das im Nachbarschaftsrecht Deines Bundeslandes geregelt (Google).