Habe eine frage zur einfriedung?
Mein Nachbar hat einen Sichtschutzzaun 2m zurück auf seinem Grundstück gesetzt. Das hat zur Folge das er auf die andere Seite muss um es zu Pflegen. Da kein andere zaun vorhanden ist (den hat er entfernt) kann ich meinen hund nicht mehr frei im garten laufrn lassen, da er nie bescheid gibt. Kann ich verlangen das er den Zaun auf die Grundstückgrenze setzt? Der alte Zaun War an der grenze
7 Antworten
„[...] kann ich meinen hund nicht mehr frei im garten laufrn lassen, da er nie bescheid gibt.[...]”
Dann hättest Deinen Hund besser erziehen müssen, woher soll er denn sonst wissen, dass er Bescheid geben muss.
Du als Hundehalter hast dafür zu sorgen, dass Dein Hund keine fremden Grundstücke betritt oder andere Personen „belästigt”, entweder durch gute Erziehung des Hundes oder durch Abgrenzung seines Spielraums.
Ich denke nicht, dass das verlangen kannst. Du kannst aber selbst einen Zaun bauen.
Warum hat der Nachbar das denn gemacht? Für mich ergibt das keinen Sinn.
Das ich nicht auf sein Grundstück schauen kann, dafür er zum sauber machen rüber muss dabei kann er nachsehen was wir machen. Er ist ziemlich neugierig
Doch in unsere Gemeinde ist das erlaubt
Du kannst selber einen an der richtigen Stelle bauen.
Du hast dafür zu sorgen dass dein Hund das fremde Grundstück nicht betritt. Der Nachbar befindet sich ja auf seinem.
Der alte Zaun War an der grenze
Analog zu mibokis Antwort: Die Entfernung des alten Zaunes hätte er nicht ohne dein Einverständnis machen dürfen.
Nein. Aber Du kannst selber einen Zaun auf die Grenze setzen. Je nachdem in welchem Bundesland Du lebst, müssen ggf. beide Grundstückseigentümer die Einfriedung finanzieren. Du findest das im Nachbarschaftsrecht Deines Bundeslandes geregelt (Google).
Einzig für mich logische Erklärung: In der Gemeinde ist es nicht erlaubt, zwei Meter hohe blickdichte Zäune an die Grundstücksgrenze zu setzen. Ab einem gewissen Abstand zur Grundstücksgrenze (je nach Gemeinde oder Bundesland) ist da aber schon einiges möglich.