Zählt eine Grenzmauer oder ein Pergola als Grenzbebauung?
Hallo,
ein Nachbar hat direkt als Sichtschutz an der Grenze eine dünne Ziegelmauer, ca. 4.5m lang und 2m hoch errichtet. Zählt sowas prinzipiell nicht als Grenzbebauung?
Über die länge hat er ebenso eine Überdachung angebracht und mit Dachziegeln verkleidet. Nennt man sowas dann Pergola?
Viele Grüße
6 Antworten
Grenzbebauung ist in einem gewissen Rahmen erlaubt. Die erlaubten Maße können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Am sichersten ist eine Anfrage beim Bauamt deiner Stadt. Meist reicht ein Anruf, um die genauen Regelungen zu erfahren.
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Da ist wirklich ein Gang zu eurer Gemeinde notwendig, weil jede Gemeinde eine eigene Satzung hat.
In dieser ist geregelt wie hoch eine Einfriedung (Zaun) sein darf. Aus was sie bestehen darf. So musste aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Bekannter seinen Sichtschutzzaun von 1,8 m Höhe abbauen. Die dann gesetzte Lebensbaumhecke, noch weniger durchsichtig, und mittlerweile über 2 m hoch, ist jedoch zulässig..)
Ob die Konstruktion deines Nachbarn noch eine Pergola darstellt (wegen des festen Daches) kann Dir das Bauamt sagen, und dann ist der umbaute Raum ein wichtiges Kriterium.
Doch bevor zur Attacke geblasen wird, überlegen ob ein dauerhafter Nachbarschaftsstreit es Wert ist.
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Klar, wenn die Sichtschutzmauer auf der Grenze steht, dann ist das eine Grenzbebauung. Die darf er aber auch ohne Unterschrift machen, wenn diese nicht höher wie 2,00 m im Mittel ist.
Eine Pergola nennt man wohl alles, was irgendwie mit Holz nicht vollflächig überdacht ist.
Eine Grenzbebauung wäre es nur, wenn der Sichtschutz und andere Baukörper entweder direkt auf der Grenze, oder Baukörper zumindest in einem Grenzbereich einen bestimmten Mindestabstand zur Grenze unterschreiten würden.
Die Mindestabstände per Definition können je nach Bundesland / Stadt / Kreis etc. und Art und / oder Höhe des Bauwerkes variieren.
Wenn du nicht sicher bist, ob das erlaubt ist, frag bei deiner Gemeinde nach