Wie hoch darf Sichtschutz vom Nachbarn sein (Land Brandenburg) 2 Fotos)?
Mein Nachbar hatte auf seiner Grenze eine dichte Liguisterhecke, mit der ich kein Problem hatte, obwogl sie vermutlich gute 2 m hoch war und dadurch, dass sie nah an der Grtenze war, auch in unser Grundstück hineinragte.
Wir hatten dann einen Hund angeschafft, der es notwendig machte einen Zaun zu bauen. Wegen der Hecke vom Nachbarn musste dieser Zaun sogar rund 15-20 cm innerhalb unseres Grundstücks gezogen werden, womit wir auch kein Problem hatten. Die Höhe unseres Zaunes haben wir versucht, so neidrig wie möglich, aber hoch genug, damit der Hund das respektiert, also etwa 135- 140 cm hoch. (siehe 1.Foto) Letztes Jahr entfernte der Nachbar seine Hecke, angeblich mache sie ihm zu viel Arbeit, und dieses Jahr setzte er einen nicht so schöne braune Plastiksichtschutz, der meines Erachtens mindestens 190 cm hoch sein müsste (siehe Fotos).
Da ich den Zaun nicht schön finde und der Nachbar sowohl rechts eine Hütte, als links ein Carport an der Grenze hat, komme ich mir fast wie in einem Gefängnis vor. Ehe ich aber an den Nachbar herantrete und großen Wind mache, möchte ich gerne etwas rechtsicherer werden. Darf er so hoch bauen? Hätte er mich fragen müssen? Was könnt ihr mir dazu sagen.
Vielen Dank Annagela
4 Antworten
Hier kann der Blick ins Nachbarschaftsrecht helfen sowie in die örtliche Bauordnung zu Einfriedungen.
Ich möchte noch einmal an meine obige Frage erinnern, die mir noch nicht hinreichend beantwortet wurde....
Die Antwort von beast kann man ja wohl schlecht als eine rechtsgültige Antwort zählen, denn sonst bräuchte man ja keine entsprechenden Gesetze, die die Grenzbebauung bzw. die Bebauung innerhalb der 3-Meter-Linie regeln, wenn jeder machen dürfte, was er wollte.
Ich könnte mir vorstellen, dass "Beast" (Nomen est Omen) des öfteren mit ihrem Nachbarn in Clinch gerät, wenn sie selbst nach diverser Devise vorgeht.
Ich brauche dieses Hintergrundwissen auch deshalb, weil genau dieser Nachbar selbst uns gegenüber alles auf die Goldwaage legt, und selbst bei absolut erlaubten, genehmigungsfreien etc. Dingen versucht, uns reinzureden, während wir uns selbst immer ganz zurückhalten, weil wir eben die Einstellung haben, jeder kann ja machen, was er will.
Ich denke es kann nicht schaden, etwas Munition zu haben, sollte er so etwas noch mal mit uns machen.
Danke Annagela
Findet sich denn niemand, der mir eine fundierte Antwort geben möchte????
Darf ich bitte noch einmal an die Beantwortung dieser Frage erinnern! Übringens ist das Gelände leicht abschüssig und der Nachbar ist aber waagerecht geblieben. So ist die Stelle af dem Foto noch moderat mit 195 cm. Aber weiter links sind es sogar fast 220cm.
Wir haben den Nachbarn übrigens freundlich darauf hingewiesen, aber er macht nichts.
Kann mir keiner helfen, ich will mich nämlich nicht auf den blauen Dunst mit dem Bauamt in Verbindung setzen, will aber vorher etwas Rechtssicherheit.
Das gleiche Problem habe ich auch. Bei mir ist der Sichtschutz an manchen stellen sogar 2,50 m hoch und über eine Länge von 25 m
Einen Sichtschutz kann Dein Nachbar so hoch bauen wie der will. Und der muss Dich auch nicht fragen --- ist ja sein Grundstück.... Wenn Dir der Sichtschutz nicht gefällt , ist das gelinde gesagt, Dein Problem. Davon mal ganz abgesehen: Du kannst das ganze ja auch mit ein Paar Pflanzen kaschieren --- sollte kein Problem sein oder?