Kann Nachbar den Sichtschutz verbieten?
Hallo,
Wir haben ein Haus geerbt in Nordhessen, in dem wir seit ca. Einem Jahr drin Leben. Das Haus wurde mit 1m höhe ohne Sichtschutz Maschendrahtzaun (teilweise) umschlossen. Da wir einen Hund besitzen ist der Zaun natürlich zum Nachbarn (Gartenseite) zu niedrig, da unser Hund auch bis zu ca. 1,50 m springen kann.
Die Nachbarn (Gartenseite) haben ihr Haus vor ca. 2 Jahren erworben. Dort war auf den Ihrer Seite eine Sträucher und Hecken Bepflanzung was etwas zum Sichtschutz diente, da die Nachbarn neu eingezogen sind, und auch ein Wintergarten besitzen, um mehr lichteinfluss bekommen wollten, haben sie die Hecke und Sträucher komplett entfernt.
Daher ist absolut kein Sichtschutz mehr vorhanden, das heisst wenn ich im Garten seien sollte fühl ich mich immer sehr stark beobachtet. Die Nachbarn haben wir erfragt ob wir den Zaun auf unsere Kosten höher machen können wegen dem Hund und dabei Sichtschutz machen würden (Doppelstabmatte mit PVC Sichtschutzstreifen) ca . 1,63 Höhe, auf unserer Grundstückseite die länge ca. 25 meter wir haben mündlich mit Ihnen gesprochen und eine Einwilligungserklärung schriftlich gemacht, die haben sie nicht unterschrieben, da sie den Sichtschutz nicht wollen, da es Schatten gibt, und sie fühlten sich dann wie im Gefängnis. Aber der Zaun in der Höhe wäre okey. Von der Grenze zum Wintergarten sind ca. 10 m. Geschätzt entfernt. Für mich nicht ganz ersichtlich das bei 1,63m Zaun denen im Wintergarten Schatten wirft.
Meine Frage: Kann der Nachbar den Sichtschutz verbieten, obwohl wir in unserer Privatsphäre gestört fühlen, gibt es noch eine andere Lösung Sichtschutz ohne Einverständnis der Nachbarn zu bekommen!?
Wenn das alles nichts hilft was tun!?
Ich wäre dankbar für nette Antworten, von Leuten mit evt. ähnlicher Erfahrungen.
MFG
6 Antworten
Moin,
beim zaunbau gibt es zwei verschiedene Rechtsgebiete, die eingehalten werden müssen. Das ist zum einen die Landesbauordnung (LBO) und zum anderen das Landesnachbarrecht.
wenn ich das richtig überblickt habe, steht in der hessischen LBO nichts zur Zaunhöhe. Jedoch steht im Hess. Nachbarrecht, dass ein Zaun, sofern keine ortsübliche Einfriedung feststellbar ist, 1,20m maschendrahtzaun nicht übersteigen darf.
fraglich ist jedoch, ob das Nachbarrecht überhaupt anwendbar ist, weil es sich bei einfriesungen regelmäßig um von beiden Parteien gewollte Zäune handelt. Das ist bei euch ja gerade nicht der Fall. Dies wird von Bundesland zu Bundesland jedoch anders entschieden. Worauf euer Nachbar jedoch ein Recht hat, ist das sog. Luft- und Lichtrecht. Das bedeutet nichts anderes, als das der Nachbar nicht so „zugemauert“ werden darf, dass durch den Zaun eine enge auf seinem Grundstück entsteht bzw er benachteiligt wird, was „Luft und Licht“ auf seinem Grundstück betrifft.
du schreibst ja selbst, dass der Nachbar eine zuvor dagewesene Hecke entfernt hat, eben weil er sich im Lichteinfall beeinträchtigt fühlte.
die Rechtslage ist daher leider nicht so eindeutig, wie sie hier teilweise geschildert wird. Und der Nachbar würde mit dem Argument des Licht- und Luftrechts zumindest vor Gericht gehört werden. Ob er es beweisen kann, spielt ja im Moment noch keine Rolle.
ich würde euch raten, euch nochmal mit dem Nachbarn zusammen zu setzen. Vielleicht kann man einen Zaun von derselben Höhe mit Aussparungen gestalten, durch die der Hund nicht durchkommt, ihr einen gewissen sichtschutz habt und der Nachbar dennoch Licht bekommt.
andernfalls könnte ihr ja auch nur einen Teil des Grundstücks, bspw der, der sich direkt ans Haus anschließt in einer Länge von 2-5m mit einen dichten sichtschutz versehen und den Rest mit Maschendrahtzaun in entsprechender Höhe.
Vielen dank, Wir möchten es ja im ruhigen normalen Umgang lösen, bzw sich einigen,es entstand kein streit, natürlich verstehe ich auch deren Situation , natürlich finde ich das sie auch unsere Situation verstehen sollten/könnten, denn jeden Tag das sie im Wintergarten sitzen und ich kann es nicht im Garten, da ich mich beobachtet fühle. wir geben unser bestes sich beidseitig zu einigen.
Leider gab es letzten Sommer ein Vorfall, mein Hund habe ich an der schleppleine und er ist ein wach /hüte Hund und er bellt natürlich, ich habe ihn "noch" an der leine weil ich Sorge habe das er über den zaun springt, die Familie haben 2 Kinder zwischen 8 -10 Jahre alt, die haben Angst vor dem Hund was verständlich ist wenn er bellt, daraufhin hat mich die Frau deren Kinder angesprochen ob ich das nicht abstellen könnte das bellen,dazu (muss ich sagen wir sind vill. 2 mal am Tag für halbe Std. Im garten) ich habe zu ihr gesagt, tut mir leid er beschützt den Garten deshalb bellt er, und ihre kinder reden oder toben auch und ich höre es und mich stört es auch nicht sie hat dann in einem nicht so schönen Ton zu mir gesagt:
ich dürfte nur in den Garten mit dem Hund wenn Sie oder die Kinder nicht draußen sind.
Die Aussage fand ich natürlich nicht prickelnt, und hab mich wortlos umgedreht.
Daher dachte ich wenn sichtschutz nicht für uns wäre sondern auch damit der Hund nicht gleich sieht was auf der anderen Seite passiert.
Sichert das Grundwstück mit einem höheren Zaun.
Direkt an eurer Terrasse könnt ihr Sichtschutz anbringen, zB faltbare Markisenwände oder Rankgitter, die ihr mit großformatig blühenden Topfpflanzen behängt.
Das ganze Grundstück so hoch einkasteln wird nix werden, wenn sich die Nachbarn wehren
Ich ahbe in der nachbarschaft wen, der sein Grundstück mit einem hohen Gitterzaun eingekastelt hat. Der hatte als "Sichtschutz" so Bambusmatten dran....die musst er entfernen.
Es sah....unglaublich hässlich aus und der Schattenwurf in die Nachbargrundstücke sowie die Sichteinschränkung war....extrem.
Hallo!
Es ist dabei einiges zu beachten. Ich würde bei der Gemeinde anfragen.
Soweit ich weiss bedarf es bis zu einer Höhe von 1,8 m keiner Genehmigung.
Kommt auf das Bundesland drauf an. In einigen sind es bis zu 2m, in anderen nur 1,50m.
in jedem Fall ist es richtig zunächst bei der Gemeinde anzufragen.
Stimmt, die Höhen variieren.
1,8m ist hier in Bayern erlaubt. Wie es in Hessen ist erfährst du im Bauamt in deiner Gemeinde.
Hier ein interessanter Artikel zum Thema:
https://mein-nachbarrecht.de/themen/703-aerger-um-sichtschutzzaun-im-namen-der-privatsphaere
Die Vorschriften für den Bau von Sichtschutzwänden und Zäunen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Mitunter sind sogar kommunale Regelungen zu beachten. In der Regel bedarf eine Sichtschutzwand mit einer Höhe von bis zu 1,8 Metern keiner Baugenehmigung.
Du solltest dich also besser mal bei deiner Gemeinfe erkundigen
Da wir eine Spielplatz Seite haben, und dort schon bei der Gemeinde erfragt hatten ob wir dort auch diesen Sichtschutzzaun errichten können den die Gemeinde bewilligt hat, haben wir gleich erfragt gehabt wie es denn mit Nachbarn aussieht , da meinte die Gemeinde das müssen wir mit den Nachbarn klären.... also viel Info war dort nicht vorhanden;)
Landratsamt die sind auch die unterste Naturschutz Behörde da gibt's bestimmt eine Antwort. Die Gemeinde will sich halt nicht die Finger verbrennen.
Nicht nur das. Bei Zäunen ist es immer ein „Spiel“ zwischen Gemeindeordnung/Landesbauordnung und Nachbsrrecht. Auch etwas das nach Landesbauordnung erlaubt ist, kann nach Nachbarrecht verboten sein. Von daher will sich die Gemeinde da nicht unbedingt nur rausreden.
1,60 ist hoch? Wie winzig bist Du😁?