Sicherungshypothek auf Haus - Kann man verkaufen?

5 Antworten

Ja, das kann man. Der Käufer muss die Sicherungshypothek sog. auslösen. Er zahlt also auch die Sicherungshypothek. Wie auch? Diesen Betrag kann man von gar nichts abziehen und die Bank, welche die Sicherheit hält, will ja genau diesen Betrag wieder zurück kriegen. Sie ist also Teil des ganzen Wertes, den das Haus hat.

RW239 
Beitragsersteller
 06.07.2019, 09:48

Also kann man das Haus definitiv verkaufen, auch wenn das Finanzamt sich eine Sicherungshypothek hat eintragen lassen, weil noch Schulden beim Finanzamt offen sind? Habe ich das jetzt so richtig verstanden?

Schönen Tag noch.

Im Normalfall läuft das so, dass das Objekt lastenfrei verkauft wird. Der Verkäufer verpflichtet sich zur lastenfreien Übergabe und die Belastung wird aus der Kaufpreiszahlung beglichen. Details dazu werden im notariellen Kaufvertrag geregelt.

RW239 
Beitragsersteller
 04.07.2019, 12:42

Er könnte das belastende Haus, wo das Finanzamt sich eine Sicherungshypothek hat eintragen lassen, trotzdem verkaufen und von dem Erlös die Schulden beim Finanzamt bezahlen? Also nur, wenn der Verkaufspreis höher ist?

lesterb42  04.07.2019, 13:39
@RW239

Dafür muss der Kaufpreis nicht höher sein.

Ja, kann man. Aber da wird sich kein Käufer drauf einlassen.

Blume8576  03.07.2019, 22:40

Wenn der Kaufpreis die Grundschuld deckt, und diese gelöscht wird schon. Der Verkäufer bekommt dann eben nichts oder nur den Anteil der höher ist als die Grundschuld.

RW239 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 22:51
@Blume8576

Also wenn die Sicherungshypothek jetzt, sagen wir mal 55.000,00 € beträgt und der Verkäufer das Haus für 90.000,00 € verkauft, ist die Sicherungshypothek bezahlt und er hat noch den Anteil für sich, der übrig bleibt?
Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Blume8576  04.07.2019, 06:41
@RW239

Ja , er bekommt noch 45 000 €

Die Bank, die die Sicherungshypothek eintragen hat lassen, stimmt dem Hausverkauf nur dann zu wenn sie ihr Geld bekommt.

Bergfex49  03.07.2019, 22:38

Genau; er wird das Haus nur lastenfrei kaufen, d.h. ohne die Sicherungshypothek; es könnte aber auch vereinbart werden, dass der Kaufpreis auf ein Anderkonto des Notares hinterlegt wird und dann von dem hinterlegten Betrag die Ablösung der Sicherungshypothek erfolgt und das FA eine Löschungsbewilligung erteilt;

Also kann man das Haus verkaufen, auch wenn das Finanzamt sich eine Sicherungshypothek hat eintragen lassen, weil noch Schulden beim Finanzamt offen sind? Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Schönen Abend noch.

Warum nicht? Durch den Hausverkauf könnte doch die Hypothek abgelöst werden!