Warum fragt mich das Finanzamt nach Verwendung der Kaufpreiszahlung?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Frage 3 dient dazu auszuloten, ob du zukünftig Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten musst. Wenn du das Geld nämlich gewinnbringend anlegst, könnte es ja sein, dass du dadurch steuerpflichtige Einnahmen erzielst (nicht durch den Verkauf).

Selbstverständlich darfst du mit dem Geld machen was du möchtest. Ein Hinweis, dass es privat verwendet wird und keine steuerpflichtigen Einkünfte daraus zu erwarten sind, sollte die Wissbegierde des Finanzamtes stillen.

Investierst du zum Beispiel in ein neues Vermietungsobjekt und erzielst hohe steuerpflichtige Gewinne (alles jetzt Theorie) und du musst viel Steuern nachbezahlen, weil du dies auf Nachfrage des FA nicht mitgeteilt hast, kann darin eine leichtfertige Steuerverkürzung gesehen werden. Die leichtfertige Steuerverkürzung ist die "kleine Schwester" der Steuerhinterziehung

Aber - wie gesagt - Theorie und von der Menge des Geldes und der Verwendung abhängig.

Liebe Grüße

Ana

Luzt66 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 13:05

Vielen Dank für die Antwort. LG zurück. Bin ein wenig irritiert
gewesen und wußte nicht was ich denen antworten sollte.

Es kommt darauf an, ob du den Verkaufsgewinn versteuern musst.

Dazu musst du natürlich diese Daten erst einmal bekannt geben.

Luzt66 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 09:23

Nach meinen Ermessen fallen keine Steuern an, wegen des Freibetrages.

Omikron6  01.12.2017, 09:33
@Luzt66

"Nach meinen Ermessen fallen keine Steuern an, wegen des Freibetrages."

Was für ein Freibetrag?

Luzt66 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 09:43
@Omikron6

801,00 Euro pro Person

Omikron6  01.12.2017, 09:54
@Luzt66

"801,00 Euro pro Person"

Das ist der Sparerpauschbetrag bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Erträge aus dem Hausverkauf sind aber keine Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Luzt66 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 10:18
@Omikron6

Ja, ist klar. Also greift das hier "
Die Spekulationsfrist beim Hausverkauf beträgt wie bei allen
Grundstücksgeschäften 10 Jahre. D.h., der mögliche Gewinn aus dem
Verkauf eines Hauses oder einem Wohnungsverkauf
ist nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der
Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen."

DerHans  01.12.2017, 12:27
@Luzt66

Woher willst du denn wissen in welcher Größenordnung sich hier der Verkaufserlös bewegt? Natürlich muss man erst einmal die Daten angeben, damit es überhaupt geprüft werden kann.

da würde ich einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht hinzuziehen.

Das ist kein Witz, bis zu 10 Jahre gibt es horrende Nachzahlungen wie Jörgi schon sagte, Spekulationsgewinne, auch Hausveräußerungen sind steuerpflichtig.

Möglicherweise geht es auch um Geldwäsche oder Mittelherkunft-Mittelverwendung.

Ergänzend zur Antwort von DerHans schmeisse ich noch mal das Schlagwort Spekulationssteuer in die Runde.

Gibt Fristen für den Wiederverkauf einer Immobilie.

Punkt 1 dürfte sich auf die Spekulationsfrist beziehen- liegt der Kauf noch keine 10 Jahre zurück unterliegen die Gewinne aus dem Verkauf der Steuerpflicht. Punkt 2 dürfte auf Eigennutzung oder Vermietung zielen, was ja entsprechend auch steuerrechtlich relevant ist und Punkt 3 kann ich mir auch nicht erklären- in der Tat sollte dies das Finanzamt eigentlich nicht interessieren- höchstens ab dem Zeitpunkt, wo mit dem Erlös wieder steuerpflichtige Einnahmen generiert werden.

Luzt66 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 09:29

Kauf liegt mehr als 10 Jahre zurück und wurde selber genutzt.

DerJoergi  01.12.2017, 09:30
@Luzt66

Dann würde ich das einfach beantworten und davon ausgehen, dass dann keine Forderungen mehr kommen.