Grunderwerbsteuer - hat mich das Finanzamt vergessen?


20.07.2021, 16:26

Die ganze Angelegenheit hat sich geklärt: Es war ein Verkauf "in gerader Linie", also von Eltern auf Kind - da fällt keine Grunderwerbsteuer an - das muss man erstmal wissen ;-)

Danke trotzdem für die Antworten!

2 Antworten

Um ins Grundbuch eingetragen zu werden, benötigst du eine Bescheinigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde. Es wäre also grunsätzlich nicht falsch, 'schlafende Hunde zu wecken'.

https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__22.html

Nanopixel 
Beitragsersteller
 15.07.2021, 13:27

Also mit anderen Worten, falls das wirklich vergessen wurde, bringt es mir in dem Sinne nichts, weil ich dann nicht im Grundbuch eingetragen wurde?

Was, wenn ich die Verjährung abwarte und mich dann melde. Komme ich dann ins Grundbuch ohne die GrESt gezahlt zu haben?

Wenn du die GrESt nicht bezahlt hast, wirst du nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.Frag im beurkundenden Notariat nach dem Sachstand.