Enkel soll Haus der Großeltern erben
Hallo, kann uns jemand hierzu eine Auskunft geben: Wir möchten gern, dass nach unserem Tod unser Enkelsohn unser Haus erbt. Er ist immer für uns da und hat Freude an dem Haus, während unsere Tochter das Haus – wenn sie es erbt – verkaufen will, „um sich ein schönes Leben zu machen“. Nun haben wir aber nicht so viel Bargeld, um unsere Tochter auszuzahlen, damit sie zufrieden gestellt werden kann, wenn ihr Sohn unser Haus bekommt. Allein der Pflichtteil für sie wäre ja schon so hoch, dass das Haus mit einer hohen Hypothek belastet werden müsste. Welche Möglichkeiten gäbe es, unserem Enkelsohn das Haus so zu vererben, dass es für ihn und seine Familie finanziell tragbar wäre? Für jede Antwort dankbar ist - Lusnikel
7 Antworten
Wie andere bereits erwähnt haben, ist es sicherer, das Haus schon vorher eurem Enkel zu übertragen. Auch der Eintrag des lebenslangen Wohnrechts für eueren Enkel ist ein sehr guter Ratschlag.
Ich möchte nur noch zu bedenken geben, auf die Freibeträge bei der Schenkungssteuer Acht zu geben. Ggf. kann es z.B. sinnvoll sein, Haus und Grundstück getrennt voneinander dem Enkel mit zeitlichem Versatz zu schenken, um eine Schenkungssteuer zu vermeiden.
natürlich nicht getrennt vererben,ich bekomme das nicht korrigiert, sondern getrennt schenken war gemeint..., sorry
Ich möchte nur noch zu bedenken geben, auf die Freibeträge bei der Schenkungssteuer Acht zu geben. Ggf. kann es z.B. sinnvoll sein, Haus und Grundstück getrennt voneinander dem Enkel mit zeitlichem Versatz zu schenken, um eine Schenkungssteuer zu vermeiden.
Sehr guter Rat, den Lusnikel und ihr Mann unbedingt befolgen sollten. DH!
Hallo , ich würde da mal einen Notar zu Rate ziehen! Dir ist ja mit Sicherheit daran gelegen , dass das Haus nicht verkauft wird!? Da sich dein Enkel um Dich und auch das Haus kümmert und auch alles pfleglich in Ordnung hält und deine Tochter nichts tut, würde ich es dem Enkel vermachen! Er müsste dann aber seine Mutter ausbezahlen , da ihr ja der Pflichtteil zusteht! Verzwickte Situation! Ich habe aber mal gelesen , dass wenn sich ein Kind , grob undankbar verhält , es kein Anrecht auf ein Erbe hat! Ob das so stimmt , weiss ich nicht! Wie sieht es denn aus , wenn Du zu Lebtagen ,dein Haus an deinen Enkel verkaufst? Dann geht deine Tochter leer aus! Wieviel Du für den Verkauf verlangst , ist deine Sache und wenn es ein obligatorischer Minipreis ist! Frag am Besten einen Notar!
Ichhoffe , dass Du eine Lösung für Dich findest!
Ich wünsche Dir , alles Liebe und Gute!
Liebe Grüße und einen schönen Tag , clipmaus
vielen Dank CM auch für Deine Antwort. Ecobaos hatte mich auf die Idee gebracht, Haus und Grundstück ggf. getrennt zu verschenken. Aber der Gedanke, unserem Enkel ggf.das Haus zu einem Minipreis zu verkaufen, ist auch nicht schlecht. Dem werd ich auch nachgehen. Aber ich sehe schon, ich muss zu einem Notar seufz LG Lusnikel
Könnt ihr ihm das nicht vorher schon überschreiben? So haben Feldbusch/Pooth das doch auch gemacht, damit das nicht verpfändet wird. Einfach seinen Namen ins Grundbuch eintragen lassen. Vielleicht geht das als Schenkung
Die Tochter wird immer ihren Pflichtteil einklagen können, wenn ihr nur den Enkel als Erben einsetzt. Dann müsste der Enkel seine Mutter auszahlen. Außerdem fällt mehr Erbschaftssteuer an,wenn der Enkel erbt,es sei denn, er nimmt die Selbstnutzung unverzüglich nach eurem Ableben auf und die Wohnfläche beträgt nicht mehr als 200 Quadratmeter. Eventuell wäre ja eine Möglichkeit, der Tochter das Haus zu vererben,dem Enkel aber ein Wohnrecht auf Lebenszeit einzuräumen. Am besten geht ihr zu einem Anwalt, solch ein Beratungsgesprächzu Erbe und Testament kostet nicht die Welt.
schenkt dem enkel das haus jetzt,verankert darin einen lebenslangen nissbrauch,(Wohnrecht) und keiner hat mehr anspruch ausser euer enkel,und das ist doch schön
vielen Dank für die vielen Antworten. Deine Antwort - Ecobaos - hat mich erstmals auf die Idee gebracht, Haus und Grundstück getrennt vererben zu können. Dem werde ich jetzt weiter nachgehen... LG Lusnikel