Freundin beteiligt sich an Nebenkosten - Mietvertrag?
Hallo zusammen,
ich habe ein Haus gekauft und hierfür einen Kredit aufgenommen. Der Kredit läuft nur auch mich, ebenso die eingetragene Grundschuld. Ich bewohne es allerdings gemeinsam mit meiner Freundin.
Ich habe allerdings mit meiner Freundin vereinbart, dass Sie mir, zur Deckung der laufenden Kosten, einen kleinen Anteil monatlich überweist.
Ist dies in irgendeiner Art relevant für das Finanzamt? Also in dem SInne, dass sie ja quasi Miete zahlt? Benötigen wir hierfür rechtlich einen Mietvertrag, muss ich die "Einkünfte" gar versteuern?
Danke für eure Infos und viele Grüße
Dennis
9 Antworten
Es ist nicht relevant für das Finanzamt, aber man könnte es relevant machen:
Dazu müßtest Du einen bestimmten Teil des Hauses an Deine Freundin unter vermieten. Du hättest somit Mieteinnahmen, die Du in der Steuerklärung angeben kannst.
Alle Kosten, die im Lauf eines Jahres entstehen, inkl. der Finanzierungskosten und auch der Abschreibung könntest Du dann anteilig auf die vermietete Fläche aufteilen und den auf die vermietete Fläche entfallenden Anteil als Kosten den Einnahmen gegenüber stellen.
Kommt dabei ein negativer Betrag raus, würdest Du sogar Steuern sparen.
Danke für die Auszeichnung.
Ich kenne das Gesetz jetzt nicht.
Aber wo kein Kläger, da ist auch kein Richter.
Wenn ihr das unter euch ohne Vertrag vereinbart habt, dann ist das gut und erzähle es auch niemanden.
Da sie keine Miete bezahlt sind das auch keine Mieteinnahmen, würde ich sagen.
Satt Dir die Nebenkosten zu überweisen, könnte sie auch damit für euch einkaufen gehen und somit würde auch keiner was dazu sagen.
Somit vergesse die Frage und Dein Befürchtungen wieder, denn so wie ihr es macht sollte es auch keine Probleme geben.
Hallo,
was genau wurde denn vereinbart ? Können Sie das Schriuftstück hier zur Verfügung stellen ?
ok, was steht denn auf der Überweisung ?
Beteiligung Nebenkosten, gibt es hier einen besseren Wortlaut?
Solange auf der Zahlung vermerkt ist "Lebenshaltungskosten oder Haushaltsgeld oder auch Nebenkosten" müssen Sie beim Finanzamt nichts befürchten. Denn diesen Zahlungseingängen stehen ja auch entsprechende Ausgaben, für Wasser, Strom, Lebensmittel usw. entgegen. Dies sind keine Einkünfte, die zu versteuern sind.
Was man vermeiden sollte sind Zahlungen für "Miete" poder Nutzungsersatz".
Solange ihr nicht verheiratet seid, tut ihr gut daran einen einen angemessenen Mietzins zu vereinbaren, nicht nur für die Nebenkosten auch für die Wohnkosten.
Würdet ihr in einem Haus zur Miete wohnen, würdet ihr die Kosten auch teilen.
Natürlich, man muss jede Einnahme versteuern oder beim Finanzamt angeben.
In deinen Fall, sind das Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Nicht richtig. Es wurde eine Lebensgemeinschaft begründet, in der jeder seinen Teil aus seinem Einkommen zur Bestreitung des gemeinsamen Lebensunterhalts beiträgt. Somit sind das keine Einnahmen, die man beim Finanzamt angeben muss.
Käme auf die Höhe des Betrages an.....
Wir haben nur mündlich vereinbart, dass sie mir einen Betrag X zur Deckung der laufenden Kosten per Dauerauftrag auf mein Konto überweist.