Welche Folge hat der Eintrag einer Sicherungshypothek im Grundbuch?

2 Antworten

Sicher, dass die Rechnung vom Finanzamt und nicht von der Gerichtskasse bzw. der jeweiligen Landeskasse kam? Denn die Eintragung einer Zwangshypothek erzeugt Gerichtskosten, die in diesem Fall vom Schuldner, also dir, zu tragen sind. Das Finanzamt kann bei offenen und vollstreckbaren Forderungen, z.B. aus Steuerschuldverhältnissen beim Grundbuchamt ein Ersuchen auf Eintragung einer Zwangshypothek stellen. In deinem Fall ist die Hypothek entweder schon eingetragen oder die Eintragung steht unmittelbar bevor. Du solltest vom Grundbuchamt aber diesbezüglich noch eine Eintragungsbekanntmachung erhalten. Ist die Hypothek zu Gunsten des betroffenen Landes eingetragen, kann man dich rechtlich zwar nicht zum Verkauf der Wohnung zwingen, aber im letzten Schritt die Zwangsversteigerung beim Vollstreckungsgericht beantragen. Wobei sich die Finanzämter meiner Erfahrung im Regelfall damit etwas Zeit lassen. Du solltest dich dennoch dringend mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und eine Lösungsmöglichkeit erarbeiten. Auf die Forderung verzichten wird das Finanzamt aber nicht.

Ronox  23.10.2016, 21:35

Ja, das ist die Kostenrechnung für die Eintragung im Grundbuch. Die Eintragung ist also erfolgt. Eine Eintragungsnachricht müsstest du dann demnächst erhalten.

salunda67 
Beitragsersteller
 23.10.2016, 21:11

Als Absender oben links auf Seite 1 steht "Amtsgericht Kiel", In der Absenderzeile im Fenster steht "Finanzministerium S-H - Landeskasse..."

Vom Grundbuchamt hab ich bisher nix gekriegt.

Die Zwangshypothek ist in erster Linie ein Sicherungsmittel für den Gläubiger.

Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.

Ob die Zwangsvollstreckung erfolgt und wann, solltest du mit dem Finanzamt klären.