Löschung einer Sicherungshypothek
ich muss eine geerbte Wohnung verkaufen um die im Testament aufgeschriebenen Nachlässbegünstigten und Verbindlichkeiten des Erblassers zu bezahlen. Da der Verkauf sich hinzog, wurden von einigen der Gläubiger Sicherungshypotheken im Grundbuch eingetragen. Jetzt ist der Kaufvertrag von den Käufern unterschrieben, von mir aber noch nicht. Grund; da die Wohnung 1000 km entfernt liegt, mussten wir zwei Notare nehmen. Nun hat der Notar der Käufer ohne mein Wissen sich die erste Löschung beglaubigen lassen und der Eintrag wurde aus dem Grundbuch gelöscht. (Die geforderte Summer aber noch nicht bezahlt) Eine Rechnung über 370,00 € bekam ich heute. Meine Frage ist, ob der Notar ohne meinen Auftrag handeln durfte. Zumal meine Kaufvertragsunterschrift noch nicht vorliegt. Zudem las ich, dass Hypotheken nach Bezahlung automatisch gelöscht werden. Ich danke im Voraus und hoffe, dass jemand eine Antwort weiß.
2 Antworten
Könnte es sein, dass die Frage ungenau formuliert ist?
Grundschulden und Hypotheken werden als Gesamtbetrag plus Zinsen in das GB eingetragen. Ist die Schuld getilgt, erfolgt keine automatische Löschung. Könnte es also sein, dass sich die Löschung auf eine bereits getilgte Forderung bezieht?
Eine Sicherungshypothek kann man nicht einfach aus dem Grundbuch löschen lassen, ohne eine Bewilligung des Inhabers (Nachlassgläubiger) vorzulegen. Eine Hypothek wird nach Begleichung der Schuld auch nicht automatisch gelöscht. Das geschieht alles nur auf Antrag.
@ronox Vielen Dank. Mir ging es auch darum zu wissen, ob Eintragungen unterschiedlich berechnet werden.