Geräucherte Forellen verkaufen?
Hallo, ich räuchere hobbymäßig Forellen und verkaufe sie an Freunde, Nachbarn und Familienmitgliedern relativ kostengünstig.
da ich oft weiter empfohlen wurde, stieg die Nachfrage nach meinen Vorreden. Anfangs waren es circa 30 Forellen die Woche, mittlerweile sind es 100-150 Stück.
ich habe große Angst dass das Finanzamt dahinter kommt und aus diesem Grund möchte ich ein Kleingewerbe anmelden (um auf der sicheren Seite zu sein).
ich Angel in so genannten Angelparks, auch Forellen Puff genannt. Dort nehme ich auch meine Fische gleich aus und bringe sie ausgenommen nach Hause, so dass ich sie nur noch in die Sud einlegen muss und direkt räuchern kann. gegebenenfalls werde ich auch an einem Wochenmarkt meinen Fisch verkaufen. Das ist aber noch nicht sicher.
ein Gesundheitszeugnis werde ich in den nächsten Wochen machen, gibt es dazu noch weitere Dinge die ich beachten muss?
Danke im Voraus und schönen Abend
Da gibt es nurnoch ein problem:
ICH LIEBE GERÄUCHERTE FORELLEN
Ich auch 😀
7 Antworten
Du benötigst einen Gewerbeschein. Ausserdem musst Du einen Angelschein haben und ein Pachtgewässer. Was Miete kostet und sich für eine geringe Anzahl an Fischen schätzungsweise nicht rentiert. Du benötigst auch eine Versicherung, falls sich jemand an einer Gräte verschluckt. Kennst Du das Verfallsdatum, hast Du einen Gesundheitspass? All dies musst Du beachten!
Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte.
Wenn du den mit einer normalen Angel-Karte angelst, dann darfst du den ohne Fischereilizenz und Pachtgewässer nicht verkaufen.
Wenn du ihn aus einem Zuchtteich bekommst, dann bleiben noch die Auflagen des Lebensmittel-Rechts an Hygiene, Gesundheitspass ... Verfallsdatum ...
Falls jemand daran erstickt oder vergiftet wird, brauchst du eine Versicherung.
Außerdem braucht man einen Gewerbeschein.
Das ist echt nicht einfach.
Was die (vermutlich) strafbare Anglerei betrifft hast Du ja schon Antworten bekommen, zur lebensmittelrechlichen Frage auch.
Aber weiter:
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Nur ein Beispiel:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Vormundschaftsgerichts.
Das Vormundschaftsgericht prüft dabei sehr genau, ob Du die notwendige Reife besitzt und über notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Du wirstfür die Verarbeitung Räumlichkeiten brauchen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Abflusssystem, Reinigung/ Desinfektion, Fliesenspiegel bis zu einer bestimmten Höhe...), ebenso Kühleinrichtungen, Handwaschbecken etc.
Du musst Dich mit den Kennzeichnungen auseinandersetzen (Produktionsmethoden, Handelsbezeichnung, Hygienenorm etc.), Unterlagen über eine Unterweisung, Nachweise über Erstbelehrung, Gesundheitszeugnis, Folgebelehrungen bei der Gewerbeanmeldung vorlegen
U.U. musst Du Dokumentationen führen (Arbeitsanweisungen, Entsorgungsplan etc.) und vermutlich Anschaffungen tätigen, um die Auflagen zu erfüllen (Raummiete, Renovierung, Arbeitsgeräte).
Du musst Deine Preise neu kalkulieren (und dazu auch Preisanfragen bei Händlern machen müssen), ein Geschäftskonto eröffnen, Dich über die Gesetzliche Unfallversicherung und eine Kammerzugehörigkeit informieren müssen, Dein Gewerbe beim Finanzamt anmelden, Du wirst eine Kasse führen und eine Buchfrührung erstellen müssen.
Such Dir einen Steuerberater und sprich mit ihm ebenfalls durch, ob rückblickend eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht sinnvoll wäre.
Ist nicht legal. Wenn man regelmäßig Geld nimmt, Gewinn machen will, dann muss man es anmelden. Das mit den Hygienesachen kommt noch hinzu.
Das mit den Fische fangen nur für eigenen Haushalt gilt nicht am FoPu wie falsch geschrieben wurde. Das ist eher kein Problem. Sowas sollte man nur nicht an anderen Gewässern außerhalb solcher Anlagen machen.
Die Fische zu angeln ist unwirtschaftlich, auch an Teichen, wo man die Fische wie Heringe aus dem Wasser zieht und nach KG zahlt. Denn da ist dennoch ordentlich aufgeschlagen für den Betreiber. Günstiger wäre es wohl eher den Betreiber direkt anzusprechen und regelmäßig bestimmte Mengen abzunehmen. Das wird sicher günstiger. Aber das nur am Rande...