An unsere Juristen: Immobilie darf leer stehen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Er muss weder verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen. Dem Fi-Amt geht das erst recht nichts an. Ich kann mit meiner Immobilien (fast alles) machen was ich will.

Außerdem nutzt er es ja ab und an mal.

Franzschulte 
Beitragsersteller
 14.06.2020, 23:53

Das ist aber doch eigentlich gegen das Grundgesetz: Eigentum verpflichtet.
Wenn das jeder machen würde und Geld in unbewohnte Immobilien einfrieren würde, dann hätten wir ja erst recht Wohnungsnot.
Ausserdem ist es doch unsinnig, selbst Miete zu zahlen, während in der Nähe ein bereits abbezahltes unbewohntes Haus ist, was einem selber gehört.

ToffeeFee50  15.06.2020, 06:22
@Franzschulte

Das ist gar nicht unsinnig. Ich hab auch zwei leere Immobilien. In vielen Regionen hat man keine Chance, einen vernünftigen Mieter zu bekommen.

Dein Denken betrifft vielleicht die Grosstadt aber auf dem Lande sieht es ganz schlecht aus mit vermieten

TorDerSchatten  17.07.2020, 19:27
@Franzschulte
Grundgesetz: Eigentum verpflichtet

Schreib hier mal den Paragraphen vom Grundgesetz hin, wo das angeblich drin steht.

techfan042  17.07.2020, 19:31
@TorDerSchatten

Art. 14 Abs. 2.

Artikel sind keine Paragraphen.

TorDerSchatten  17.07.2020, 19:33
@techfan042

Ich lese hier nichts davon, dass der Besitzer die Immobilie vermieten oder verkaufen muss, so wie es der Fragesteller meint.

Bitterkraut  17.07.2020, 19:43
@techfan042

Das GG hat keine §.

Bitterkraut  17.07.2020, 19:54
@Franzschulte

Hier hast du die Erklärung bzw. Rechtsprechung zu Art.14 GG:

In der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist, neben der Bekräftigung des Eigentums als ein elementares Grundrecht vor dem Hintergrund einer freiheitlichen Ordnung, die Sozialbindung verschiedentlich konkretisiert worden, auch in dem Sinne, dass nicht jedes Eigentum einer solchen Bindung unterliege, sondern nur solches, das soziale Relevanz habe. Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht festgelegt, dass Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 2 GG nicht allein aufgrund von Verwaltungsakten und Rechtsprechung zulässig sind, sondern der Gesetzgebung bedürfen.[3][4] Außerhalb bestehender gesetzlicher Verpflichtungen leiten sich aus dem deutschen Grundgesetz deshalb keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen für Eigentümer ab.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpflichtigkeit_des_Eigentums#Deutsches_Verfassungsrecht_und_Rechtsprechung

Franzschulte 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 19:56
@Bitterkraut

Vielen Dank für Eure Bemühungen :-)

Da der Besitzer das Haus selbst nutzt, ist es kein Leerstand. Kann er beweisen. Folglich muss er nicht vermieten. Wenn er keine Mieteinnahmen hat, interessiert sich das Finanzamt nicht dafür. Dort wo das Haus mit Garten steht, muss keine Wohnungsnot herrschen. Niemand kann den Besitzer zwingen, sein Haus zu verkaufen. Auch nicht das Finanzamt.

Franzschulte 
Beitragsersteller
 16.06.2020, 23:49

.....Wenn er keine Mieteinnahmen hat, interessiert sich das Finanzamt nicht dafür......
Das kann doch aber jeder sagen, er hätte keine Miet-Einnahmen, was, wenn er schwarz vermietet hätte, mit Miete in bar auf die Hand? Wie will das Finazamt dahinter kommen?

GrandOuvert  17.07.2020, 19:26
@Franzschulte

Gar nicht.

Wie kommt das Finanzamt dahinter, wenn ein Kiosk nur die Hälfte aller Verkäufe einbongt?

Bitterkraut  17.07.2020, 19:45
@GrandOuvert

Indem es die Einkäufe als Berechnungsgrundlage heranzieht.

GrandOuvert  17.07.2020, 19:46
@Bitterkraut

Ich bitte dich.

Das machen nur Doofe, dann ihre ganzen Einkäufe angeben.

Cola und so kaufst du einfach bei Rewe im Angebot als normaler Kunde, hast auch locker deine 100% Handelsspanne.

Nicht Handelsspanne, entschuldigung, Gewinn nach Steuer^^

Bitterkraut  17.07.2020, 19:52
@GrandOuvert

Leider gibt es Lieferketten. Lieferanten, die ihrerseits ihre Umsätze angeben müssen. Ist leicht überprüfbar.

GrandOuvert  17.07.2020, 19:54
@Bitterkraut

Nein.

Ich fahre in den Rewe und hole mir 80l Cola und verkaufe sie im Kiosk.

Wenn mich dabei nicht direkt einer erwischt, kommt da niemand drauf

Du möchtest 1. gerne dass es so ist, 2. möchtest du mir Angst machen.

Aber der Commander ist da ganz schmerzfrei

Süssigkeiten auch, hole ich einfach so, ohne Rechnung.

GrandOuvert  17.07.2020, 19:57
@Bitterkraut

Ich habe btw keinen Kiosk, aber so täte ich es.

Hallo

Nein. Ein solches Vorgehen regeln die Gemeinden, im Normalfall gibt es kein solches Vorgehen außerhalb von wenigen Großstädten.

Nein man kann eine Wohnung Leerstehen lassen wie man will, für viele Objekte findet sich auch einfach kein Mieter.

Nach 10 Jahren kann man auch Objekte mit leerstand steuerfrei verkaufeb

Es ist ja nicht "verlassen", sondern es wird nur lediglich genutzt.