Seit 5 Tagen ohne Warmwasser, kann ich eine Mietminderung für diesen Monat verlangen?und wie viel %?

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********Ausfall der Warmwasserversorgung (LG Berlin WuM 55, 134; AG Münster WuM81, U 22). Dies gilt auch bei mangelhafter oder unterbrochener Warmwasserversorgung (OLG Frankfurt WuM 72, 42), allerdings 40° bis 50° Wassertemp. sind ausreichen (LG Hamburg WuM 78,242). Das ist aber auch die Mindesttemp.. Sinkt die Warmwassertemp. - egal, ob tagsüber oder nachts - unter 40°, liegt ein mangel vor. Nach Ansicht des AG Köln (WuM 96, 701) sind 7,5% Mietminderung gerechtfertig.****

**Und: Üblich sei, das dem Mieter fließendes Warmwasser in der Küche und im Bad spät. nach 10 Sek. - höchstens 5 l Wasserverbrauch - mit einer Temp. von 45° C zur Verfügung steht. Wer 5 mIn. warten muss, bis das Wasser 40° warm ist, kann die Miete um 10% mindern (AG Schöneberg MM 96, 401). 36,5° warmes Wasser z.B. sei nur zum Putzen geeignet und liege unter der durchschnittlichen Körpertemp.. Deshalb ungeeignet, um beim Duschen und Baden ein angenehmes Gefühl zu gewährleisten. Das LG Berlin (NZM 99, 1039) verlangt mind. eine Warmwassertemp. von 40° C ohne zeitlichen Vorlauf.******

Ich würde Dir allerdings auch den Mieterverein empfehlen, der hilft in allen Angelegenheiten was eben Mieter betrifft. Es gibt dort auch eine tel. Sprechstunden, so dass man nicht immer persönlich vorstellig werden muss. Du kannst jetzt unterschreiben und es wird Dir sofort geholfen.** ********

Der derzeitige Beitrag beträgt € 48,00 pro Jahr und eine einmalige Aufnahmegebühr von € 21,00.

Die Frage müßte eigentlich lauten

"Wie erreiche ich das der Vermieter dafür sorgt das Warmwasser aus der Leitung kommt?"

Bevor Du die Miete minderst mußt Du den Vermieter (schriftlich) über den Mangel informieren, die Beseitigung fordern, eine Frist setzen und Mietminderung "androhen".

Erst wenn nach Ablauf der Frist der Mangel nicht behoben ist kannst Du die Miete mindern.

XtraDry  30.06.2011, 09:05

Und das von Dir? Jetzt fängst Du auch schon mit Information und Fristsetzung VOR Minderung an...

Geh zum Mieterverein!

Kündige dem Vermieter schriftlich die Mietminderung an. (Das hättest du schon am 1. Tag ohne warmes Wasser tun sollen!) Die Höhe der Minderungssumme errechnet dir der Mieterverein. Vielleicht gibt es auch eine Seite, auf der du dich vorher informieren kannst.

Voraussetzung ist, dass Du den Mangel dem Vermieter gemeldet hast, sonst hast Du Dein Recht auf Mietminderung bereits verloren...

Ansonsten kannst Du die Miete - bei fehlendem Warmwasser wohl um 15 % - kürzen, ANTEILIG FÜR DEN ZEITRAUM OHNE WARMWASSER. Teile dies dem Vermieter zur Sicherheit mit...

erkundige dich beim Mieterschutzverein - der kost nen 10er im Monat , aber ist jeden Cent wert!