Gasausfall -> kein Warmwasser, Mietminderung möglich?
Hallo,
bei uns in der Wohnung ist seit gut einer Woche kein Gas mehr vorhanden, nachdem dieses an unserem Boiler geleckt hat (der zur Wohnung bereits vor Mietabschluss dazu gehört hat). Infolgedessen haben wir aktuell kein Warmwasser mehr. Kochstellen o.Ä. sind nicht betroffen, da alles elektrisch, es geht nur um die Warmwasserversorgung. Auch trotz der heißeren Tage gibt es natürlich einen Unterschied zwischen "die Dusche auf kalt stellen" und "ohne Warmwasser duschen" ;-)
Daher die Frage - wäre über eine Mietminderung wegen Warmwasserausfall auch in den Sommermonaten zu denken, und falls ja in welcher Höhe und ab wann?
Besten Dank.
7 Antworten
Was hast Du denn unternommen, um wieder Warmwasser zu bekommen?
Wenn es so ist, dass ein Handwerker da war, der festgestellt hat, dass der Boiler leckt, musste vermutlich erst mal ein Ersatzgerät bestellt werden. Das hat in jedem Fall Lieferzeit und auch der Handwerker braucht ein Zeitfenster zum Einbau. Deren Terminkalender sind zur Zeit übervoll.
Dein Problem ist also derzeit, dass Du nur kalt duschen kannst. Waschen kannst Du Dich nach wie vor. Insofern ist alles nicht so problematisch und dementsprechend niedrig wird eine Minderung der Miete ausfallen.
Grundsätzlich würde ich zur Vorgehensweise vorschlagen, dass Du erst einmal dem Vermieter per Brief anschreibst und ihm mitteilst, dass nun 1 Woche ohne Warmwasser schon vergangen ist und dass Du ab jetzt für jeden Tag ohne Warmwasser 10% von der Miete einbehalten wirst, wenn die Warmwasserversorgung nicht bis spätestens Ende dieser Woche wieder hergestellt ist.
Bei z. B. 700 € Miete wären das € 2,33 je Tag.
Danke für die Auszeichnung.
Ab dem Tag der Inkenntnissetzung des Vermieters vom Mangel ist die Miete Kraft Gesetz automatisch (angemessen) gemindert. Das ist hier der Fall. Die Quote dürfte bei 5% bis 10% liegen.
Berechne die Minderung taggenau ausgehend von der Bruttomiete, nachdem der Gasdurchlauferhitzer wieder in betrieb genommen werden darf und ziehe sie im Folgemonat von der fälligen Miete ab. Das teilst du dann zuvor deinem Vermieter per Einwurfeinschreiben mit.
Du kannst nicht einfach weniger Miete zahlen. Du musst erst den Vermieter oder die Hausverwaltung auffordern den Schaden zu reparieren
Völlig falscher Kommentar
Das ist mir bekannt und schon längst geschehen.
Bekommst Du von weniger Miete Warmwasser?
Ist der Vermieter schon informiert?
Versuche es mit einer Ersatzvornahme, indem du einen Handwerker bestellst, der dir einen neuen Boiler einbaut oder die
Instandsetzung vornimmt. Die Mietminderung greift trotzdem.
Für eine notwendige Reparatur musst du dem Vermieter schon angemessene Zeit lassen.
Es ist ja nicht sein Verschulden, dass das Gas abgestellt werden musste.
Für eine notwendige Reparatur musst du dem Vermieter schon angemessene Zeit lassen.
Im Sinne des § 536 BGB ist das falsch. Geminderte Tauglichkeit der Mietsache heißt im laufenden Mietverhältnis Mietminderung.
im Gesetz steht nichts davon, dass man dem Vermieter noch Zeit zur Reparatur einräumen muss.
Das ist ja Teil der Frage - "ab wann". Dass ich ihm nicht am selbigen Tag, wo das Gas abgestellt wird, eine Mietminderung zu schicke, ist mir bewusst.
Theoretisch kann man dem Vermieter mitteilen: "Achtung, seit gestern hab ich kein Warmwasser und ab genau diesem Tage mindere ich meine Miete um X €.
Der Vermieter ist schon längst informiert, das Problem mit dem Boiler war auch schon vor dem Gasaustritt bekannt, der angebliche Reparaturtermin wurde bisher jedoch immer nach hinten verschoben.