Gasausfall -> kein Warmwasser, Mietminderung möglich?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Was hast Du denn unternommen, um wieder Warmwasser zu bekommen?

Wenn es so ist, dass ein Handwerker da war, der festgestellt hat, dass der Boiler leckt, musste vermutlich erst mal ein Ersatzgerät bestellt werden. Das hat in jedem Fall Lieferzeit und auch der Handwerker braucht ein Zeitfenster zum Einbau. Deren Terminkalender sind zur Zeit übervoll.

Dein Problem ist also derzeit, dass Du nur kalt duschen kannst. Waschen kannst Du Dich nach wie vor. Insofern ist alles nicht so problematisch und dementsprechend niedrig wird eine Minderung der Miete ausfallen.

Grundsätzlich würde ich zur Vorgehensweise vorschlagen, dass Du erst einmal dem Vermieter per Brief anschreibst und ihm mitteilst, dass nun 1 Woche ohne Warmwasser schon vergangen ist und dass Du ab jetzt für jeden Tag ohne Warmwasser 10% von der Miete einbehalten wirst, wenn die Warmwasserversorgung nicht bis spätestens Ende dieser Woche wieder hergestellt ist.

Bei z. B. 700 € Miete wären das € 2,33 je Tag.

bwhoch2  16.08.2019, 20:03

Danke für die Auszeichnung.

Ab dem Tag der Inkenntnissetzung des Vermieters vom Mangel ist die Miete Kraft Gesetz automatisch (angemessen) gemindert. Das ist hier der Fall. Die Quote dürfte bei 5% bis 10% liegen.

Berechne die Minderung taggenau ausgehend von der Bruttomiete, nachdem der Gasdurchlauferhitzer wieder in betrieb genommen werden darf und ziehe sie im Folgemonat von der fälligen Miete ab. Das teilst du dann zuvor deinem Vermieter per Einwurfeinschreiben mit.

Du kannst nicht einfach weniger Miete zahlen. Du musst erst den Vermieter oder die Hausverwaltung auffordern den Schaden zu reparieren

Gerhart  01.07.2019, 16:07

Völlig falscher Kommentar

Functional 
Beitragsersteller
 01.07.2019, 11:32

Das ist mir bekannt und schon längst geschehen.

Bekommst Du von weniger Miete Warmwasser?

Ist der Vermieter schon informiert?

Functional 
Beitragsersteller
 01.07.2019, 11:33

Der Vermieter ist schon längst informiert, das Problem mit dem Boiler war auch schon vor dem Gasaustritt bekannt, der angebliche Reparaturtermin wurde bisher jedoch immer nach hinten verschoben.

Gerhart  01.07.2019, 16:05
@Functional

Versuche es mit einer Ersatzvornahme, indem du einen Handwerker bestellst, der dir einen neuen Boiler einbaut oder die
Instandsetzung vornimmt. Die Mietminderung greift trotzdem.

Für eine notwendige Reparatur musst du dem Vermieter schon angemessene Zeit lassen.

Es ist ja nicht sein Verschulden, dass das Gas abgestellt werden musste.

ChristianLE  01.07.2019, 11:30
Für eine notwendige Reparatur musst du dem Vermieter schon angemessene Zeit lassen.

Im Sinne des § 536 BGB ist das falsch. Geminderte Tauglichkeit der Mietsache heißt im laufenden Mietverhältnis Mietminderung.

im Gesetz steht nichts davon, dass man dem Vermieter noch Zeit zur Reparatur einräumen muss.

Functional 
Beitragsersteller
 01.07.2019, 11:34

Das ist ja Teil der Frage - "ab wann". Dass ich ihm nicht am selbigen Tag, wo das Gas abgestellt wird, eine Mietminderung zu schicke, ist mir bewusst.

ChristianLE  01.07.2019, 13:15
@Functional

Theoretisch kann man dem Vermieter mitteilen: "Achtung, seit gestern hab ich kein Warmwasser und ab genau diesem Tage mindere ich meine Miete um X €.