Kann ich wegen Unbewohnbarkeit der Wohnung Schadenersatz und eine Mietminderung verlangen?
wenn nein, gibt es dafür nen Paragraphen dass ich nicht BEIDES verlangen kann?
9 Antworten
Mietminderung verlangt man nicht, sondern setzt sie um. Je nach Sachlage (die wir ja bisher nicht kennen) und Verschulden kann es durchaus möglich sein, dass man die Miete auf 0 mindert und zusätzlich Schadenersatz verlangen kann.
Die Frage ist aber zuerst einmal, ob die Wohnung tatsächlich unbewohnbar ist oder ob du sie nicht mehr bewohnen willst.
Wenn Du den Schaden darin siehst, dass die Wohnung unbewohnbar ist, ist die Miete zu 100% gemindert und das wäre dann auch der Schadensersatz dafür. Fallen deswegen auch noch Umzugskosten an und andere Auslagen an, kannst du auch die Erstattung dieser Kosten als Schadensersatz verlangen.
Schadensersatz setzt aber immer voraus, dass es einen Verursacher gibt, den man greifen kann.
Beispiel: Die Wohnung wird unbewohnbar, weil ein Gewittersturm das Dach runter reisst und der gleichzeitig stattfindende Starkregen die Bude überflutet.
Es gibt dafür keinen irdischen Verursacher. Allenfalls eine Versicherung für Deinen Hausrat, die Sturm- und Elementarschäden einschließt, aber keine Versicherung dafür, die Deinen Umzug zahlt. Mietminderung zu 100% ist in diesem Fall aber trotzdem gegeben.
Die Paragraphen finden sich im BGB. Das gibt es mit Inhaltsverzeichnis im Internet zu googeln.
Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, kannst du die Mietzahlung komplett verweigern.
Weiter kannst du dir entstehende Kosten geltend machen. Hier müssen aber teilweise Minderung und Schadensersatz gegeneinander aufgerechnet werden.
Beispiel: Wenn die Wohnung unbewohnbar ist und du vorübergehend in ein Hotel ziehen musst, kannst du zwar die Mietzahlung verweigern und auch Schadensersatz fordern, müsstest dir aber bei der Abrechnung der Hotelrechnung die nicht gezahlte Miete anrechnen lassen.
Wenn dir ein Schaden entstanden ist, dann kannst du Schadenersatz fordern.
Liegt auch noch ein Grund zur Mietminderung vor, dann kannst du das auch machen.
Kommt eben drauf an. Aber da du den Schaden nciht mal nennst, bezweifle ich da einen Schadenersatz.
Zuvor wäre amtlich festzustellen ob die Wohnung tatsächlich völlig unbewohnbar ist, wer dies zu verschulden hat und wem welcher Schaden entstanden ist.
Mietminderung verlangt man übrigens nicht, man nimmt sie selbst vor.