Wieviel Mietminderung bei defekter Toilettenspülung / kein Spülkasten?
Ich habe schon seit gut 1 Monat keinen Spülkasten mehr, da dieser bei einer Rohreinigung von der gerufenen Firma kaputt gemacht worden ist. Der Vermieter hat sich erst ziemlich kooperativ gezeigt und es sollte auch alles gemacht werden. Seit ca 3 Wochen lässt er sich aber nicht mehr erreichen und reagiert auch nicht wenn man ihm auf den AB spricht. Wie viel Prozent der Miete kann ich dann einbehalten? Da ich ihm ja vorher schriftlich davon in Kenntniss setzen, dass ich die Miete kürzen werden, wenn er nichts unternimmt, brauche ich nun einen genauen Satz, wie viel dort erlaubt ist. Kann ich auch eine Minderung rückwirkend für den letzten Monat androhen?
4 Antworten
Nach einem Urteil des Landgerichts Münster kann man die Miete in einem solchen Fall um 23 % mindern.
Einen Nachweis findest du hier:
Für die Bemessung der Mietminderung kommt es nicht darauf an, wieviel die Beseitigung des Mangels kostet, sondern welche Beeinträchtigung vorliegt. Und die ist bei einer defekten Toilette sehr groß. Du bist auch gar nicht berechtigt, so einen Mangel selbst zu beseitigen. Ich würde es auch nicht tun, da mir das Risiko zu groß wäre. Wenn du etwas falsch machst und einen Wasserschaden verursachst, musst du dafür geradestehen.
Aus diesem Grunde würde ich darauf bestehen, dass der Vermieter es erledigt. Und wenn gar nichts passiert, würde ich nach Fristsetzung eine Firma damit beauftragen, die auch die Gewährleistung übernimmt. Das kostet dann deutlich mehr als 19,95.
LG
C.
Die Zitierung ist falsch. Die 23% Mietminderung wurden anerkannt im Zusammenspiel mit anderen Mietmängeln. Ich glaube nicht, dass andere Gerichte da mitgehen. Mit einem Eimer Wasser kann der Spülung nachgeholfen werden. Der Mangel ist ärgerlich, beeinträchtigt meiner Meinung nach den Wohnwert nicht derart maßgeblich, dass eine solch hohe Minderung gerechtfertigt wäre (meine Meinung). Evtl. findest Du hier mehr: http://mietminderungstabelle.info/Alle_Kategorien.html
Die Zitierung ist falsch. Die 23% Mietminderung wurden anerkannt im Zusammenspiel mit anderen Mietmängeln. Ich glaube nicht, dass andere Gerichte da mitgehen. Mit einem Eimer Wasser kann der Spülung nachgeholfen werden. Der Mangel ist ärgerlich, beeinträchtigt meiner Meinung nach den Wohnwert nicht derart maßgeblich, dass eine solch hohe Minderung gerechtfertigt wäre (meine Meinung). Evtl. findest Du hier mehr: http://mietminderungstabelle.info/Alle_Kategorien.html
Googel nach "Mietminderung Bad" und du findest z.B. diese Seite: http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Bad-Badezimmer.html
Einen Spülkasten bekommst du für 19,95 im Baumarkt, der ist ohne großen Aufwand anzuschließen.
Ist leider nicht so einfach... Da es eine ''besondere'' Toilette ist und man nicht einfach irgendeinen Spülkasten nehmen kann. Die normalen passen nämlich leider nicht.
Ich habe ein Urteil gefunden, das gut passen könnte. Danach gibt es bei einer defekten Toilettenspülung 15 % Mietminderung. http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenster_49-C-13392_Mietminderung-bei-unzureichendem-Druck-der-Toilettenspuelung.news13211.htm Interessant ist auch die Begründung des Gerichts. " Die Funktionsfähigkeit einer Toilettenspülung sei besonders aus hygienischen Gründen unabdingbare Voraussetzung für jede Wohnung."