Darf die Miete erhöht wetrden bei Dachsanierung?
Wenn ja,um wieviel Prozent ?
8 Antworten
Man muss immer unterscheiden zwischen Instandsetzung und Modernisierung.
Wenn das Dach neu gedeckt werden muss, weil was kaputt ist, darf die Miete nicht erhöht werden.
Wird das Dach dagegen komplett isoliert, handelt es sich um eine Modernisierung. Da darf der Vermieter dann pro Jahr 11% der Kosten anteilig auf die jeweiligen Mietquadratmeter umlegen.
Die Dämmung ist dann Modernisierung, der Rest sicherlich nicht.
Es sollte also aus den Unterlagen klar hervorgehen, welcher Anteil der Rechnung sich auf die Dämmung bezieht.
OK,Danke schonmal. Mal sehen wasda auf uns zukommt. Eine Bekannte im Nebengebäude (20 Qm mehr Wohnraum) hat glzatte 60 Euro-mtl. mehr aufgebrummt bekommen....allerdings in Form der Nebenkosen...ist das überhaubt zulässig??
...allerdings in Form der Nebenkosen...ist das überhaubt zulässig??
Erhöhung der NK-Vorauszahlungen ist keine Mieterhöhung.
Wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergibt ist die Erhöhung der Vorauszahlungen natürlich zulässig.
Der Vermieter kann die Miete gerne erhöhen aber wenn der Mieter sich weigert den neuen Mietvertrag anzunehmen hat er Pech gehabt
Ein neuer Mietvertrag ist bei Mieterhöhung nicht nötig.
Eben,sowas kenne ich auch nicht...
Wieso neuer Mietvertrag??
Von dem Teil der auf Sanierung/Modernisierung entfällt darf der Vermieter 11 % jährlich als Mieterhöhung geltend machen.
Was aber nicht zwingend heißt das die Mieter um nur 11 % erhöht wird.
Reparaturen müssen bei dieser Art Mieterhöhung raus gerechnet werden.
Puh, ich glaub' ne Dachsanierung ist vollständige Vermietersache und darf NICHT zu einer Preiserhöhung führen. Das hängt aber eigentlich vom Mietspiegel ab.
Unten wurde geschrieben, dass man 10% der Sanierungskosten auf alle Mieter ablegen darf. GIlt zu klären ob man einem Mieter 10% vollständig aufdrücken darf, 10 Mietern anteilsmäßig aber nur 1% (oder jeweils 10%)...
Allen Mietern gemeinsam 11% (nicht 10%) - wenn es also nur ein Mieter ist, sind es für diesen einen 11%. Und umgelegt wird das auf die Jahresmiete. Und nur bei Modernisierung.
Das kommt auf die Art der Dachsanierung an. Ist hier ein Dach mit entsprechender Wärmedämmung eingebaut worden, kann die Jahresmiete nach § 559 BGB um 11% der Modernisierungskosten erhöht werden.
Wurde das Dach aber nur 1:1 erneuert, kann gar nichts erhöht werden.
Kommentar von Katzentatze1 Katzentatze1 gerade eben
Also das Dach ist 50 Jahre alt.Mehrmal geflickt und wird nun komplett neu gedämmt und sanierft. Es war total kaputt. (Flachdach)