Mietminderung in WG aufgrund Raumtemperatur?

6 Antworten

in einer Mietwohnung hat man das Recht auf mietminderung wenn die angemessene Raumtemperatur nicht gewährleistet wird. 

Wenn Du nachweislich Deinen Vermieter auf den Mangel hingewiesen hast ( was man in der Regel per Einwurfeinschreiben machen sollte) und unter genauer Fristsetzung aufgefordert hast den Mangel zu beheben, dann darfst Du die Miete angemessen mindern; die Höhe einer Mietminderung sollte ein Fachmann festlegen.

In Deinem Fall ist anscheinend die Hauptmieterin Deine Vermieterin ; mit dem Vermieter Deines Vermieters hast Du nichts zu schaffen; das nur mal als Hinweis.

Eismensch  11.02.2018, 22:56

Worin genau würde denn der "Mangel" deiner Meinung nach bestehen?

Wenn ich den FS richtig verstanden habe, ist doch eine funktionale Heizung in der Wohnung vorhanden. Die Möglichkeit diese Raumtemperatur zu erreichen ist somit seitens des Vermieters gegeben. Oder übersehe ich hier etwas?

johnnymcmuff  11.02.2018, 23:04
@Eismensch

Oder übersehe ich hier etwas?

Ja:

wo eine Mitbewohnerin ständig bei Außentemperaturen im Minus Bereich die Heizung in der Wohnung ausstellt,

Die Mitbewohnerin ist auch die Vermieterin vom Fragesteller.

Wenn sie also die Heizung abstellt kann man auch die Miete mindern.

Eismensch  12.02.2018, 18:35
@johnnymcmuff

Hmm ich verstehe deine Argumente. Durchaus könntest du damit recht haben. Wird wohl von den Umständen im konkreten Fall abhängig sein.

In der Regel gibt es einen Hautmieter der WG, der wendet sich an einen Mieterverein oder schickt die Mängelliste schriftlich an den Vermieter mit Fristsetzung und Info, dass sonst eine Mietminderung erfolgen wird.

ABER: Achtung, wenn zwei Monatsmieten nicht bezahlt sind kann der Vermieter kündigen, deshalb lieber Mieterverein

Schubladenknauf  11.02.2018, 21:38

Ups, hab mir die Frage nochmals durchgelesen.

In diem Fall bringt eine Mietminderung nix, wobeii eure Nebenkosten sich mit dem Verhalten der Mitbewohnerin senken ;-)

Ihr könnt mit der Heizungsrunterdreherin reden, dass sie in den Gemeinschaftsräumen die Finger von der Heizung lassen soll ODER die gewünschte Heizungsstufe einsrellen und den Heizungsregler abmontieren, oder mehrheitlich beschließen, dass sie die WG verlassen muss.....

johnnymcmuff  11.02.2018, 22:38
@Schubladenknauf

Du hast die Frage gelesen aber nicht die Kommentare. Aus denen wird ersichtlich, dass die Mitbewohnerin die Hauptmieterin ist, welche dann zugleich die Vermieterin der Untermieter ist.

Eine WG kann auch nicht beschließen, das ein Mitbewohner die WG verlässt!

Entweder es gibt einen Grund für den Vermieter seinen Mieter zu kündigen oder der Mieter kündigt selber; die Mitbewohner haben kein Mitbestimmungsrecht!

Aber das Problem ist ja, dass der nachlässige Mitbewohner leider die Vermieterin der Untermieter ist.

Gerhart  12.02.2018, 12:36
@Schubladenknauf

"oder mehrheitlich beschließen, dass sie die WG verlassen muss....." Witz der Woche: Die Untermieter beschließen, dass der Vermieter ausziehen muss. Wo gibt es denn sowas????

Schubladenknauf  11.02.2018, 21:33

Verstehe ich das richtig? Hauptmieter = Vermieter?

zwergix3 
Beitragsersteller
 11.02.2018, 21:36
@Schubladenknauf

Nein in der wg stellt die Person, die der Hauptmieter ist immer die Heizung runter. Deshalb ja die Frage ob dann trotzdem mietminderung möglich ist weil theoretisch sorgt der Vermieter ja für ausreichende beheizung nur die Person in der wg sorgt dafür dass diese beheizung nicht stattfindet

zwergix3 
Beitragsersteller
 11.02.2018, 21:32

Und wenn die Person aber der Hauptmieter ist ?

Wenn die Räume nicht ausreichend beheizbar sind, weil z.B. die Heizungsanlage defekt oder unterdimensioniert ist, ist das ein Mangel, der zu einer Mietminderung berechtigt.

Wenn der Mieter aber die Heizung abschaltet dann ist es natürlich kein Mangel der Wohnung. Das der Mieter eine WG ist, führt natürlich nicht dazu, das der Vermieter für das Verhalten einzelner WG Mitglieder einstehen muß. Insoweit müssen sie Ihre Ansprüche nicht an den Vermieter, sondern an den WG Mitbewohner richten.

Bietet der Hauptmieterin/Heizungsabdreherin mehr für die Heizkosten zu zahlen und überzeugt sie, dass zu wenig heizen Schimmelbildung begünstigt, vielleicht war die letzte Abrechnung extrem hoch

Wenn sie ein anderes Wärmeempfinden hat oder ökologische Kriterien ausschlaggebend sind , Inserate nach einer neuen WG durchsuchen..... oder wenn ihr euch sonst einig seid in der WG dem Vermieter das "Versäumnis des Heizens" mitteilen.... dann allerdings würde ICH in dieser Wohnung nicht mehr schlafen (wollen) aus Angst vor Rache ...

Ausgehend von deinem Text und den Kommentar in Schubladenknaufs Antwort:

Nein.

Der Vermieter der Wohnung stellt euch die Möglichkeiten zu Verfügung um eine "angemessene Raumtemperatur" zu gewährleisten. Von seiner Seite besteht somit kein Versäumnis. Punkt.

Dein Problem ist das wohl unterschiedliche Kältemepfinden. Dir ist Kalt, Mitbewohner nicht. Das müsst ihr unter euch klären, der Vermieter der Wohnung hat damit nichts zu tun.

johnnymcmuff  11.02.2018, 22:33

Doch, denn in den Kommentaren wird klar, dass die eine Mieterin die Hauptmieterin ist und zudem auch noch die Vermieterin vom Fragesteller.

Eismensch  11.02.2018, 22:53
@johnnymcmuff

Das ist richtig, der Kommentar war vorher noch nicht, bzw. ich habe ihn wohl nicht gesehen.

An der Situation ändert dies aber nichts. Die Heizung ist vorhanden. Die Möglichkeit eine "angemessene Raumtemperatur" zu erreichen ist somit auch gegeben. Ein Mangel liegt hier nicht vor.

Das es für den FS vielleicht unangenehm ist, am Morgen oder am Abend nach der Arbeit in eine Kalte Wohnung zu kommen ist was anderes. Aber das sind die Gefahren des Zusammenlebens. Würde die Hauptmieterin hingegen aktiv das Heizen unterbinden, wie z.B. die Heizungsregler demontieren, wäre es ein anderer Fall. Dann wäre die Möglichkeit nicht gegeben.

Lotta1965  11.02.2018, 23:56
@Eismensch

Das sehe ich anders. Die Möglichkeit eine angemessene Raumtemperatur ist gegeben richtig. Aber wenn der Vermieter des FS, hier der Hauptmieter, dauerhaft dafür sorgt, dass diese nicht erreicht wird, ist sehr wohl eine Mietminderung möglich. Der Vermieter der Wohnung erhält ja weiterhin seine volle Miete durch die Hauptmieterin. Der hat damit ja nix zu tun.

johnnymcmuff  12.02.2018, 18:23
@Eismensch

Würde die Hauptmieterin hingegen aktiv das Heizen unterbinden, wie z.B. die Heizungsregler demontieren, wäre es ein anderer Fall.

Im Winter die Heizung runter zu drehen ist eine aktive Handlung die es ermöglicht, die Miete zu mindern.

Kann ja auch sein dass der Temperaturregler für alle Räume im Raum der Hauptmieterin liegen und  dann haben ich keinen Einfluss darauf.

johnnymcmuff  12.02.2018, 21:34
@Eismensch

An der Situation ändert dies aber nichts. Die Heizung ist vorhanden. Die Möglichkeit eine "angemessene Raumtemperatur" zu erreichen ist somit auch gegeben. Ein Mangel liegt hier nicht vor.

Wenn eine Heizung vorhanden ist, dann muss auch die Möglichkeit gegeben sein sie einzuschalten, wann immer der Mieter es in der Winterzeit will.

Das es für den FS vielleicht unangenehm ist, am Morgen oder am Abend nach der Arbeit in eine Kalte Wohnung zu kommen ist was anderes. Aber das sind die Gefahren des Zusammenlebens. 

Das eben ist das Recht eines Mieters und wenn die Vermieter diese Möglichkeit unterbindet durch abstellen der Heizung, dann ist eine Mietminderung gerechtfertigt.