boiler defekt in der gastronomie, was für mieterrechte hat man da?

3 Antworten

Ausgehend davon das die Instandsetzung des Boilers Vermietersache ist, muss er auch dafür sorgen das dieser unverzüglich repariert wird.

Über eine Mietminderung brauchst du dir keine Gedanken machen, denn die Gäste bleibe dir weg und du hast einen erhebliche größeren Schaden.

Rufe den Vermieter an, ob er irgend etws bzgl. Instandsetzung erreicht hast, wenn nicht klemme dich ans Telefon und rufe Gott und die Welt an, dass heute abend noch die Therme wieder zum laufen kommt.

chococat89 
Beitragsersteller
 19.11.2011, 15:43

ich habe den mieter schon mehrmals angerufen, und auch bisschen druck gemacht, dass wir hier frieren und keine gäste mehr kommen, wir verlust machen und das er den boiler sowieso auswechseln soll.

nun meinte er nur, mehr als den handwerker anzurufen kann er nichts mehr machen und als ich meinte dass er den boiler auswechseln soll,meinte er nur,das wir das am wochentag besprechen sollen(so nach dem motto, es ist wochenende ). schon unverschämt und hat mir auch keine alternative angeboten. also?

helmutgerke  19.11.2011, 17:41
@chococat89

das Wochenende ist ja nun vermutlich bereits gelaufen. Also bleibt dir zunächst ohnehin nichts weiter übrig bis Montag abzuwarten und dann aber klar mit dem Vermieter die weitere vorgehensweise absprechen.

Halte heute abend und morgen deine Gäste bei guter Laune, gebe denen irgend ein Getränk zum aufwärmen und einen "Gutschein" für die anstehende Neueröffnung.

Ja ernsthaft, erkläre denen Gästen nächste Woche große Neueröffnung mit funktionierender Heizung.

Aber den Vermieter knüpfe dir mal richtig vor.

Ich würde mich mietrechtlich beraten lassen. Denn dadurch entsteht ja ein Umsatzverlust, der womöglich bei der Mietminderung geltend gemacht werden kann. Melde den Schaden unbedingt sofort dem Vermieter schriftlich per Einschreiben.

Ihr habt jedes Recht, das auch ein Privatmieter hat. Ihr setzt eine Frist zur Behebung der Mängel, schriftlich!!!. Hier schreibt ihr rein, dass ihr euer Recht auf Ersatzvornahme ohne weitere Ankündigung in Anspruch nehmt, d. h. ihr beauftragt selbst einen Handwerker eurer Wahl. Die Kosten dafür könnt ihr ohne weiteres von der Miete abziehen. Weiterhin seid ihr natürlich berechtigt, die Miete zu mindern. Ich schätze 10 % der Bruttomiete ab Zeitpunkt der abgelaufenen Frist, das müsste passen. Bei Gewerbe kenn ich mich allerdings mit den Prozentsätzen nicht so aus. Aber eine Minderung hilft euch ja nicht, ihr braucht ja eine soforte Reparatur. Eine Ersatzvornahme ist hier die beste Lösung.

chococat89 
Beitragsersteller
 19.11.2011, 15:40

also das heißt, ich darf selber einen handwerker beauftragen, in dem fall einen notdienst um es zu reparieren und kann dem mieter auch die rechnung schicken? ist das rechtlich irgendwo hinterlegt, dass ich diese rechte habe?

Schriftlich, was sollte alles rein, ausser das der boiler defekt ist und keiner vorbeikommt? muss ich fotos hinzufügen? was soll ich vom mieter im diesem schreiben verlangen? auch wenn ich es sofort abschicke, wird es ja erst frühestens montag ankommen, macht es dann noch überhaupt sinn?

Yentl51  20.11.2011, 20:17
@chococat89

Ich habe noch einmal die Formulierung des Mietervereins herausgesucht, der das in meinem Fall geschrieben hat: Unsere Partei hat sich nunmehr entschlossen, die Ersatzvornahme vorzubereiten. sollte die Mängelbeseitigung nicht bis zum ...... 18 Uhr, wird unsere Partei die Mängelbeseitigung selbst beauftragen. Bereits jetzt wird unsere Partei im ........2011 50 % bezogen auf die Bruttomiete kürzen, d.h. von ihrem Recht der Mietminderung und Mietzurückhaltung Gebrauch machen. Das gilt bis zur vollständigen Behebung sämtlicher angezeigter Mängel. Es ist also leider nirgendwo ein § erwähnt, da aber der Mieterverein nur rechtlich abgesicherte Sachen macht, kannst du ganz sicher davon ausgehen, dass das in Ordnung ist. Mängel anzeigen - Frist setzen - Miete mindern bzw. einbehalten - nach Verstreichen der Frist Handwerker beauftragen. Ich habe allerdings auch noch mal eine Kurzfrist gesetzt : ...... von jetzt an haben Sie 24 Stunden Zeit, den Mangel zu beheben. Verstreicht diese Frist, lehne ich eine Reparatur durch einen von Ihnen gewählten Handwerker ab und beauftrage eine Fachfirma meiner Wahl. Die Kosten hierfür werden Ihnen in Rechnung gestellt, bzw. mit der Miete verrechnet. Das ganze habe ich dann per mail geschickt. So, ich wünsche Euch gutes Gelingen !

Die einbehaltene Miete kann man dazu verwenden, die Kosten für den selbst beauftragten Handwerker zu verwenden. Fotos braucht ihr keine.