Wieviel % Mietminderung wenn man absolut kein Wasser hat?

8 Antworten

wenn es geht mit link zum Gerichtsurteil. Ich kann im Internet nichts finden. Es handelt sich um kompletten Wasserausfall und der Vermieter meint es liegt einfach an der strengen Kälte

10% Ausfall der Wasserversorgung aufgrund eingefrorener Wasserleitung LG Berlin GE 1996, 471

33% Alleinige Duschmöglichkeit oder Bademöglichkeit nicht funktionsfähig AG Köln WuM 1998, 690

10% Teilweiser Ausfall Versorgung mit Warmwasser AG Münster WuM 1981, U22

7,50% Ausfall von Warmwasser zwischen 22 Uhr und 7 Uhr AG Köln WuM 1996, 701

Das Landgericht Berlin (LG Berlin MM 2002,427) hat 20% (der Bruttomiete!) zugebilligt.

Der Vermieter muss ständig warmes Wasser von mindestens 40 bis 50°C zur Verfügung stel-len, auch nachts, so das Amtsgericht Köln (AZ 206 C 251/94). Solange der Vermieter diese ausreichende Warmwasserversorgung nicht sicherstellt, gilt eine Minderung von zehn Prozent der Nettomiete oder 7,5 Prozent der Bruttomiete einschließlich Nebenkosten als gerechtfer-tigt. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass dem Mieter fließendes Warmwasser in Küche und Bad nach zehn Sekunden zur Verfügung steht. Wartezeiten von fünf Minuten oder mehr rechtfertigen eine Mietminderung um zehn Prozent. (Amtsgericht Schöneberg, Az.: 102 C 55/94)

http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,494,-heizen-1-von-3-heizen-und-was-damit-zusammenhaengt.html

Bevor du dir Aerger einhandelst und Miete zurueckbehaeltst, wuerde ich dir raten bei der Stadt anzurufen und dich mit dem zustaendigen Mitarbeiter fuer die Wasserversorgung verbinden lassen. Sag wo du wohnst und dass du seit ...Tagen, Stunden... kein Wasser mehr hast. Die sollten dir Auskunft geben koennen woran es liegt und ob es durch die Kaelte entstanden ist. Wenn dem so ist, dann kannst du die Miete nicht kuerzen, da dein Vermieter auch nichts dafuer kann! Er kann dann Aerger machen u. das muss ja nicht sein. Bei Kaelte u. Eis ist es einfach hoehere Gewalt!